…Gesetzmäßigkeit eines vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides ist grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage zu beurteilen. Weiters ist zu beachten, dass abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, die Verjährungsfrist der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben verlängern (Ritz, BAO3…
…§ 101 Tz 7, betrifft die im § 101 Abs. 3 vorgesehene Zustellfiktion schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren ergehen. Betroffen sind einheitliche und gesonderte Feststellungen von Einheitswerten (§ 186) und Einkünften (§ 188) ; dies ergibt sich aus dem Klammerausdruck im ersten Satz des § 101 Abs 3 ( "191 Abs…
…beachten, dass auch im (Erst)Bescheid vom 24. Mai 1991 bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bislang nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Damit sei gem…
…vom 28. März 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…es könne schon auf Grund dieser Bestimmung Verjährung nicht eingetreten sein, da die sie betreffende Einkommensteuerveranlagung mittelbar von der Erledigung der abgegebenen einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung und auch der Berufung im Feststellungsverfahren abhängig gewesen sei, so ist ihr Folgendes entgegenzuhalten: Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gem. § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Mit Bescheid vom 22. September 2008 wies das Finanzamt Braunau Ried Schärding den Wiederaufnahmeantrag vom 4. Juli 2008 ab und begründete dies im…
…des Einkommensteuerbescheides 1989 gem. § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Mit Bescheid vom 22. September 2008 wies das Finanzamt Braunau Ried Schärding den Wiederaufnahmeantrag sowie den Antrag auf Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides vom 10. März 2003 ab…
…vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gem. § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Das Finanzamt Braunau Ried Schärding wies den Wiederaufnahmeantrag mit Bescheid vom 24. Oktober 2008 zurück und begründete dies damit, dass der Antrag außerhalb der…
…Mai 1991 Nichtbescheide wären und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte für das Jahr 1989 nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid für 1989 zu…
…dass der Bw. - wie zahllose andere Beteiligte - bereits seit Februar 2002 auf die Erledigung des Feststellungsverfahrens (betreffend die K AG) wartete und die bevorstehende Qualifizierung der Feststellungsbescheide als "Nichtbescheide" seit sechs Jahren ständiges Thema in den Gesprächen mit seiner steuerlichen Vertretung sein musste. Die - aus…
…Mai 1991 Nichtbescheide wären und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte für 1989 nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 1989 zu…
…Nichtbescheide wären und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte für das Jahr 1989 noch nie bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid für 1989 zu erlassen…
…Mai 1991 Nichtbescheide wären und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte für das Jahr 1989 nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid für 1989 zu…
…Mai 1991 Nichtbescheide wären und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte für das Jahr 1989 noch nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des Rechtsmittelverfahrens bezüglich das Feststellungsverfahren einen abgeleiteten Einkommensteuerbescheid für 1989 zu…