…Gesetzmäßigkeit eines vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides ist grundsätzlich nach der im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides geltenden Rechtslage zu beurteilen. Weiters ist zu beachten, dass abgabenbehördliche Prüfungen, deren Gegenstand Feststellungsverfahren (Feststellungsbescheide) sind, die Verjährungsfrist der von den Feststellungsbescheiden jeweils abgeleiteten Abgaben verlängern (Ritz, BAO3…
…§ 101 Tz 7, betrifft die im § 101 Abs. 3 vorgesehene Zustellfiktion schriftliche Ausfertigungen, die in einem Feststellungsverfahren ergehen. Betroffen sind einheitliche und gesonderte Feststellungen von Einheitswerten (§ 186) und Einkünften (§ 188) ; dies ergibt sich aus dem Klammerausdruck im ersten Satz des § 101 Abs 3 ( "191 Abs…
…des Jahres 2011 verlängert worden. Der Feststellungsbescheid vom 05.12.2011 habe die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr bis zum Ablauf des Jahres 2012 verlängert, da auch Nichtbescheide die Verjährung verlängern würden. Im Jahr 2012 sei ein weiterer Einkommensteuerbescheid erlassen worden, welcher die Frist wiederum…
…jedenfalls so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten - zu denen auch der Bund als Abgabengläubiger zählt - noch nicht abgewickelt sind. Zu diesen Rechtsverhältnissen zum Bund, die abgewickelt sein müssen, zählt auch ein Feststellungsverfahren nach § 188 BAO. (Vgl. VwGH 23.01.2019, Ra 2017/13…
…0109; 17.11.2004, 99/14/0254). Sämtliche Bescheide - auch für Zeiträume vor der Vermögensübernahme und liquidationslosen Vollbeendigung der bisherigen Gesellschaft - können grundsätzlich nur mehr an den Rechtsnachfolger der Personengesellschaft gerichtet werden. Soweit Feststellungsverfahren (§ 188 BAO) für frühere Zeiträume durchzuführen sind, sind diese Feststellungsbescheide gem…
…diesen Beschluss werden keinerlei Rechtsfragen iS von Art 133 Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt . Strittig ist, ob die bekämpften „Bescheide“, die im Feststellungsverfahren intendiert worden sind, unwirksam gewesen sind. Es steht fest, dass die bekämpften „Bescheide“ - vom 29.10.2013 betreffend…
…Jahre nach der Berufung und mehr als zehn Jahre nach Entstehen des Abgabenanspruchs - dass sämtliche, bisher in den Feststellungsverfahren 2008 und 2009 der ***AB*** erlassenen Feststellungsbescheide "Nichtbescheide" darstellten und damit unwirksam sind. Die Beschwerde (Berufung) wurde daher als unzulässig zurückgewiesen. Die für die Berechnung der…
…Erlassung des Bescheides vom 11. Juni 1997 herzustellen. Es sei der Einkommensteuerbescheid 1989 in seiner ursprünglichen Fassung vom 5. Juli 1991 zu erlassen. Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stelle eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinn des § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und…
…beachten, dass auch im (Erst)Bescheid vom 24. Mai 1991 bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Somit sei auch dieser Bescheid als Nichtbescheid zu qualifizieren, womit über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte bislang nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Damit sei gem…
…vom 28. März 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…es könne schon auf Grund dieser Bestimmung Verjährung nicht eingetreten sein, da die sie betreffende Einkommensteuerveranlagung mittelbar von der Erledigung der abgegebenen einheitlichen und gesonderten Feststellungserklärung und auch der Berufung im Feststellungsverfahren abhängig gewesen sei, so ist ihr Folgendes entgegenzuhalten: Hängt eine Abgabenfestsetzung unmittelbar oder…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…vom 24. Mai 1991 Nichtbescheide seien und sohin über die Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung nicht bescheidmäßig abgesprochen worden sei. Darüber hinaus hätte die Behörde nach dem Ergebnis des das Feststellungsverfahren betreffenden Rechtsmittelverfahrens einen neuen abgeleiteten Bescheid für das Jahr 1989 zu erlassen, da…
…April 2003 mangels gültigem Bescheidadressaten ein Nichtbescheid sei, welcher keine Rechtswirkungen entfalte. Der Bf. sei im Feststellungsverfahren nicht Partei gewesen und konnte nicht ahnen, dass dem Finanzamt ein derart gravierender Fehler unterlaufe, dass das Finanzamt nicht erkannte, dass es seiner Entscheidung einen Nichtbescheid zugrunde legte…
…Die vorgenommene Abänderung des Einkommensteuerbescheides 1989 gem. § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Mit Bescheid vom 22. September 2008 wies das Finanzamt Braunau Ried Schärding den Wiederaufnahmeantrag vom 4. Juli 2008 ab und begründete dies im…
…des Einkommensteuerbescheides 1989 gem. § 295 BAO sei auf Basis eines Nichtbescheides erfolgt und entspreche damit nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Mit Bescheid vom 22. September 2008 wies das Finanzamt Braunau Ried Schärding den Wiederaufnahmeantrag sowie den Antrag auf Aufhebung des Aussetzungszinsenbescheides vom 10. März 2003 ab…