Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch JUPITER Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft mbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg in Wien betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1992, 1993 und 1994 entschieden: Die Berufung…
Betriebsprüfung das Ausscheiden des Herrn E nach diesen Regeln akzeptierte. Weiters ist auszuführen, dass in diesen Fällen wie im Falle der Abschichtung von Frau EF und Frau SW wirtschaftliche Gründe vorgelegen haben, die zum Ausscheiden der Gesellschafter führten. Nachdem es sich bei der Abschichtung und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB., 8010 Graz, Petersgasse 128a, vom 13. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 13. Juni 2006 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2004 entschieden: 1. Die Berufung gegen die Körperschaftsteuer 2004 wird…
Hinsichtlich der als Betriebsausgaben nicht anerkannten Kilometergelder wurde eine Kopie des Geschäftsführervertrages vorgelegt, in dem ua. der Ersatz der Fahrten mit einem Kraftfahrzeug in Höhe des Kilometergeldes geregelt ist. Weiters wurden das im Jahr 2004 und 2005 geführte Fahrtenbuch vorgelegt, aus denen ersichtlich ist, dass…
…haben, sind in der Regel als den Gesellschaftern zugeflossen zu werten (vgl VwGH 27.4.1994, 92/13/0011), es sei denn, die Körperschaft kann die Nichtausschüttung beweisen (VwGH 10.12.1985, 85/14/0080). Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kapitalerträgen…
…konnten. Im Unterschied zum Darlehensgeber kann der Genussrechtsinhaber die "fixen Zinsen" nicht geltend machen, wenn bis zum Ende der Laufzeit die Bw. keine entsprechenden Jahresüberschüsse hatte. Die Nichtausschüttung von Dividenden für den Fall eines Jahresfehlbetrages bedeutet, dass vorrangig die anderen Gläubiger der Bw. bedient werden…
…konnten. Im Unterschied zum Darlehensgeber kann der Genussrechtsinhaber die "fixen Zinsen" nicht geltend machen, wenn bis zum Ende der Laufzeit die Bw. keine entsprechenden Jahresüberschüsse hatte. Die Nichtausschüttung von Dividenden für den Fall eines Jahresfehlbetrages bedeutet, dass vorrangig die anderen Gläubiger der Bw. bedient werden…
…ergibt. Gäbe es wie behauptet ein stilles Übereinkommen über künftige Nichtausschüttungen so müsste dies zumindest aus den Beschlussbüchern oder Protokollen der Gesellschaft mit der Bindungswirkung für alle Gesellschafter durch die Finanzbehörde bewiesen werden. Überprüft man den Jahresabschluss der KapitalgesellschaftX-GmbH und "rechnet" man das Ausschüttungspotential…
…ist gegebenenfalls vom Abgabepflichtigen (Haftungspflichtigen) zu beweisen. Da ein solcher Beweis für die "Nichtausschüttung" nicht erbracht wurde, ist von einem Zufluss an den Gesellschafter auszugehen und die Gewinnzuschätzung wegen formeller und materieller Mängel im Wege der Sicherheitszuschläge stellt eine verdeckte Ausschüttung dar. Die Berufung wurde…
…der Vertreter des Finanzamtes gleichzeitig fest, dass bei einer Hinzurechnung von Unsicherheitszuschlägen bei der Ermittlung des Einkommens einer Kapitalgesellschaft jedenfalls von verdeckten Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter auszugehen sei, sofern der Abgabepflichtige eine Nichtausschüttung nicht nachweise, beispielsweise in einem Diebstahlsfall, und dieser Sicht auch nicht entgegenstehe…
…VwGH vom 19. Juli 2000, Zl. 97/13/0241, 0242), es sei denn die Körperschaft kann die Nichtausschüttung beweisen (VwGH vom 10. Dezember 1985, 85/14/0080). Gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 wird bei inländischen Kapitalerträgen, worunter gemäß Abs. 2 Z 1 leg.cit…
…hätte sie auch kein Mitwirkungsrecht an Gesellschafterbeschlüssen (somit auch nicht an Gewinnfeststellungsbeschlüssen) gehabt. Die Nichtausschüttung des Bilanzgewinns 1993/1994 wäre jedoch einem Missbrauch gegenüber der mit dem abstrakten Dividendenbezugsrecht ausgestatteten Alleinerbin gleichgekommen. 2. Frage des VwGH: Warum wurde dieser Betrag sowohl in das eidesstättige Vermögensbekenntnis…
Danach ist zu untersuchen, ob die tatsächlich erzielten Margen der Bw. dem Fremdvergleich entsprechen, da aus der Fremdunüblichkeit der Vertriebsvereinbarungen nicht zwangsweise auf mangelnde Fremdüblichkeit der erzielten Ergebnisse der Bw. geschlossen werden kann. Weiters ist darzustellen, auf welchen Wert die Marge im Falle des erkannten…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ am 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Siegfried Metzler, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 nach in Feldkirch durchgeführter…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZam 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Signum Treuhand Steuerberatungs GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch, vertreten durch Walter Angerer, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1999 und 2000 nach in Feldkirch durchgeführter Berufungsverhandlung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch ABG Wirtschaftsprüfungs & Steuerberatungs GmbH, 1010 Wien, Tegetthoffstraße 7, vom 17. August 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 13. Juli 2012 betreffend Körperschaftsteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder HR Dr. Ploner, KR Wolfgang Speyl und Gerhard Raub im Beisein der Schriftführerin FOI Claudia Orasch über die Berufung der Bw., vertreten durch die Steuerberatungskanzlei, vom 16. Juli 2007 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der HKB, vertreten durch KFP, vom 21. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes L vom 11. August 2008 betreffend Körperschaftsteuer 2004 bis 2006 und Haftungsbescheide betreffend Kapitalertragsteuer 2004 bis 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Anschrift_Bw, vertreten durch die WT_Gesellschaft_2, vom 13. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Dr. Peter Auer, vom 23. Jänner 2003 betreffend Einkommensteuer für 1999 und 2000 entschieden…