Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Wohnort, Straße, vom 31. August 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 4. August 2011 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. August 2010 entschieden: Die Berufung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Wohnort, Straße, vom 16. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 4. Dezember 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2008 bis 31. August 2008 und 1. bis…
…und im [Datum3] erfolgte kein Antreten. Dies wiederum, ohne dass die Bildungseinrichtung über den Grund des Nichtantretens informiert worden ist. Nachdem die Tochter des Berufungswerbers bereits während der Ausbildung laufend in diversen (zum Teil geringfügigen, zum Teil Vollzeit) Dienstverhältnissen nachgegangen ist, begann sie mit 1…
…kann es über Antrag zu einem Nebentermin antreten. Durch das Nichtantreten des Sohnes zum Nebentermin der Abschlussprüfung könne jedoch von einer Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung nicht ausgegangen werden, weshalb der Anspruch auf Familienbeihilfe bereits im Juli 2006 erloschen sei. In der dagegen eingebrachten Berufung…
…in Bezug auf den Kinderabsetzbetrag auf § 26 FLAG 1967. Die Behörde verweise dazu auf das Nichtantreten zum Nebentermin der Reifeprüfung. Richtigerweise wäre jedoch nach Ansicht der rechtlichen Vertretung zu untersuchen, inwieweit in dieser Zeit eine Ausbildung vorangetrieben wurde. Wäre die Tochter der Bw angetreten und…
…Im Gegenteil ist jedoch der vom Finanzamt Lilienfeld- St. Pölten behauptete Beweis, dass das Nichtantreten die mangelnde Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit beweise, absolut fehl am Platz, wenn gleichzeitig bereits ein entsprechender Ersatztermin fixiert worden ist. Auch die sich daraus ergebende Zwischenzeit wurde durch meinen Sohn im…
…für C. keine Aufzeichnungen über Abwesenheiten von der Schule existieren. Die Schulbehörde gab auch schriftlich bekannt mit, dass ein "Nicht Beurteilt" in Unterrichtsgegenständen entweder auf das Nichtantreten von Prüfungen oder auf Abwesenheitszeiten zurückzuführen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs. 1 lit. b…
…ab September 2008 nicht mehr angemeldet war, beruht auf den vorliegenden Bestätigungen und der telefonischen Aussage der Bw. Die Anmeldung zu den Teilprüfungen und das Nichtantreten ist der Bestätigung der Leitung der Externistenprüfungskommission vom 25.2.2010 zu entnehmen. Dass P. keine Prüfungen abgelegt hat…
…der regulären Schulausbildung die Bereitschaft, für die Reifeprüfung zielstrebig zu lernen, auch nach außen manifestieren. Ein Nichtantreten zu einer angemeldeten Wiederholungsprüfung widerspricht den behaupteten Bemühen um den Ausbildungserfolg. Da die Berufungswerberin es zudem unterließ nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen, dass P. im September und Oktober…
…erforderlichen Prüfungen äußert, doch liegt bei meiner Tochter eine sehr konkrete Ausnahmesituation vor, die das Nichtantreten zu den Prüfungen rechtfertigt. Meine Tochter leidet an einer sehr ausgeprägten und intensiven Prüfungsphobie, sodass das Ablegen von Prüfungen bei ihr mit einer psychischen Beeinträchtigung verbunden wäre, die meiner…
…keinerlei Unterlagen vorgelegt, die einen weitergehenden Schulbesuch belegen würden. Wenn die Tochter des Berufungswerbers somit nach Abbruch ihrer Lehre ab November 2005 mangels ernsthaftem und zielstrebigem Bemühen um den Ausbildungserfolg und dem Nichtantreten zu den geforderten Prüfungen nicht mehr in Berufsausbildung gestanden ist, liegt eine…
…des Vertreters der GmbH eindeutig darzustellen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen konnte, dass die angefallenen Abgaben nicht entrichtet wurden, weshalb im Falle des Nichtantretens dieses Nachweises, eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Zur oben erwähnten Vorhaltsbeantwortung vom 12. Oktober 2005 wies er darauf hin…