…1.10.2000 in die Fa MG GesmbH (in der Folge GesmbH) nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes Art. III eingebracht. Da die Einbringung rückwirkend innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgte, wurde die laufende Umsatzsteuer bis 30.6.2001 bei der Bw gemeldet und auch bezahlt. Anlässlich einer…
… 8 Abs. 4 StruktVG möglich gewesen, da das Einbringungsvermögen dem Einbringenden wegen eines innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgten Gesellschafterwechsels in der Mitunternehmerschaft am Einbringungsstichtag nicht zuzurechnen gewesen sei. Die KG bestand daher im Jahr 1985 noch, weshalb der Bw. Einkünfte erst ab ihrer Gründung (dem 25…
…Dem Mailverkehr zwischen der steuerlichen Vertretung des Bw. mit dem Firmenkundenbetreuer der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG von September bis Oktober 2010 (somit mehr als ein Jahr nach dem Umgründungsstichtag und somit außerhalb der Neunmonatsfrist) sei zu entnehmen, dass die Bank wegen der Ratingverschlechterung nach…
…daher frühestens auf den Abschlusstag des Einbringungsvertrages und nur bei rechtzeitiger Wahrnehmung dieses Stichtages als Ersatzstichtag erfolgen. Werden die Voraussetzungen des Art III auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des …
…daher frühestens auf den Abschlusstag des Einbringungsvertrages und nur bei rechtzeitiger Wahrnehmung dieses Stichtages als Ersatzstichtag erfolgen. Werden die Voraussetzungen des Art III auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des …
…ermitteln (§ 24 Abs 7 EStG). Dieser Gewinn ist rückwirkend zum gewählten Zusammenschlussstichtag zu ermitteln, wenn der Zusammenschluss bei der jeweils zuständigen Behörde (Firmenbuchgericht oder Finanzamt) innerhalb der Neunmonatsfrist (an-)gemeldet wird, andernfalls ist der Tag des Abschlusses des Zusammenschlussvertrages maßgeblich. Diese Rückwirkung ist für Personen…
…einer Umgründung sanierbar sind, dass aber bei einem nachträglichen Vorlegen der Stichtagsbilanz erkennbar sein muss, dass sie innerhalb der Neunmonatsfrist (und nicht innerhalb der im Vorhalt des Finanzamtes eingeräumten Frist) erstellt wurde. (.....)" In Anbetracht der eingangs dargestellten Rechtslage sowie der zitierten, den konkreten Berufungsfall betreffenden…
…dies nicht der Fall ist, kann eine Einbringung insgesamt zu diesem Stichtag nicht erfolgen. 5. Ersatzstichtag Die Voraussetzungen des Art. III UmgrStG auf den Ersatzstichtag sind innerhalb einer neuerlichen Neunmonatsfrist zu schaffen. Dies war im gegenständlichen Fall nicht möglich. 6. Fr. Dr.L Die Nichtanerkennung…
…IV Umgründungssteuergesetz zustande kommen. Die besagte Bestimmung bedinge überdies das Vorliegen einer tatsächlichen Vermögensübertragung. Demnach seien die im Zusammenschlussvertrag vereinbarten Geld- und Sachleistungen bis zum letzten Tag der Neunmonatsfrist tatsächlich zu erbringen. Um in den Genuss der Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes zu gelangen, hätte die Einzahlung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NN, geb. GebDat, Ort, vertreten durch Fussenegger & Pucher, Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand, 1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 8/5, vom 5. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2010 betreffend Rückforderung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Familienbeihilfe für die Monate April und September 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid bleibt für April 2010 unverändert. Für September 2010 wird…