RIS AI
11 Treffer1590 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0975-W/05Versagen des Vorsteuerabzuges auf Grund von gefälschten Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2008

…1.10.2000 in die Fa MG GesmbH (in der Folge GesmbH) nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes Art. III eingebracht. Da die Einbringung rückwirkend innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgte, wurde die laufende Umsatzsteuer bis 30.6.2001 bei der Bw gemeldet und auch bezahlt. Anlässlich einer…

UFSG RV/0001-G/02verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2004

… 8 Abs. 4 StruktVG möglich gewesen, da das Einbringungsvermögen dem Einbringenden wegen eines innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgten Gesellschafterwechsels in der Mitunternehmerschaft am Einbringungsstichtag nicht zuzurechnen gewesen sei. Die KG bestand daher im Jahr 1985 noch, weshalb der Bw. Einkünfte erst ab ihrer Gründung (dem 25…

UFSG RV/0722-G/11Unbare (vorbehaltene) Entnahmen gemäß § 16 Abs. 5 UmgrStG sind Entnahmen iSd § 11a EStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.10.2012

…Dem Mailverkehr zwischen der steuerlichen Vertretung des Bw. mit dem Firmenkundenbetreuer der Steiermärkischen Bank und Sparkassen AG von September bis Oktober 2010 (somit mehr als ein Jahr nach dem Umgründungsstichtag und somit außerhalb der Neunmonatsfrist) sei zu entnehmen, dass die Bank wegen der Ratingverschlechterung nach…

UFSW RV/2580-W/081. Schätzung eines Schrotthandels 2. Gescheiterte rückwirkende Einbringung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.02.2012Teil 1/2

…daher frühestens auf den Abschlusstag des Einbringungsvertrages und nur bei rechtzeitiger Wahrnehmung dieses Stichtages als Ersatzstichtag erfolgen. Werden die Voraussetzungen des Art III auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des …

UFSW RV/3543-W/081. Rechtsfolgen einer mangels Zurechenbarkeit des Vermögens am Einbringungsstichtag verunglückten Einbringung (Art. III UmgrStG) 2. Schätzung eines Schrotthändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2012

…daher frühestens auf den Abschlusstag des Einbringungsvertrages und nur bei rechtzeitiger Wahrnehmung dieses Stichtages als Ersatzstichtag erfolgen. Werden die Voraussetzungen des Art III auf den Ersatzstichtag innerhalb der neuerlichen Neunmonatsfrist nicht geschaffen und ist damit keine umgründungssteuerwirksame Sanierung erfolgt, liegt eine unter den Tauschgrundsatz des …

UFSW RV/1234-W/06Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft als Mitunternehmerschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.12.2011Teil 2/2

…ermitteln (§ 24 Abs 7 EStG). Dieser Gewinn ist rückwirkend zum gewählten Zusammenschlussstichtag zu ermitteln, wenn der Zusammenschluss bei der jeweils zuständigen Behörde (Firmenbuchgericht oder Finanzamt) innerhalb der Neunmonatsfrist (an-)gemeldet wird, andernfalls ist der Tag des Abschlusses des Zusammenschlussvertrages maßgeblich. Diese Rückwirkung ist für Personen…

UFSG RV/0166-G/071. Keine Verjährung im Feststellungsverfahren 2. Verpflichtung aus Genussrechtsvereinbarung als passivierungspflichtiges Wirtschaftsgut 3. Doppelbesteuerung und Grundsatz von Treu und Glauben 4. Stichtagsbilanz gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UmgrStG als Anwendungserfordernis für Art. III UmgrStG (Einbringung von Mitunternehmeranteilen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.06.2011Teil 1/2

…einer Umgründung sanierbar sind, dass aber bei einem nachträglichen Vorlegen der Stichtagsbilanz erkennbar sein muss, dass sie innerhalb der Neunmonatsfrist (und nicht innerhalb der im Vorhalt des Finanzamtes eingeräumten Frist) erstellt wurde. (.....)" In Anbetracht der eingangs dargestellten Rechtslage sowie der zitierten, den konkreten Berufungsfall betreffenden…

UFSW RV/1342-W/06Keine Einbringung bei fehlendem zivilrechtlichem Eigentum
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.06.2009Teil 1/2

…dies nicht der Fall ist, kann eine Einbringung insgesamt zu diesem Stichtag nicht erfolgen. 5. Ersatzstichtag Die Voraussetzungen des Art. III UmgrStG auf den Ersatzstichtag sind innerhalb einer neuerlichen Neunmonatsfrist zu schaffen. Dies war im gegenständlichen Fall nicht möglich. 6. Fr. Dr.L Die Nichtanerkennung…

UFSK RV/0004-K/05Steuerliche Anerkennung einer zwischen nahen Angehörigen (hier: Vater und Sohn) abgeschlossen Vereinbarung betreffend die Errichtung einer atypisch stillen Gesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)14.11.2007Teil 1/2

…IV Umgründungssteuergesetz zustande kommen. Die besagte Bestimmung bedinge überdies das Vorliegen einer tatsächlichen Vermögensübertragung. Demnach seien die im Zusammenschlussvertrag vereinbarten Geld- und Sachleistungen bis zum letzten Tag der Neunmonatsfrist tatsächlich zu erbringen. Um in den Genuss der Begünstigungen des Umgründungssteuergesetzes zu gelangen, hätte die Einzahlung…

UFSW RV/1564-W/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe mangels Mittelpunktes der Lebensinteressen in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.08.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NN, geb. GebDat, Ort, vertreten durch Fussenegger & Pucher, Steuerberatung und Wirtschaftstreuhand, 1010 Wien, Marc-Aurel-Straße 8/5, vom 5. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 4. Oktober 2010 betreffend Rückforderung…

UFSW RV/0077-W/121. Familienbeihilfe (Differenzzahlung) bei kurzfristiger Nichtausübung der Tätigkeit, aufrecht gemeldetem Gewerbe und ununterbrochen bestehender Pflichtversicherung. 2. Familienbeihilfe (Differenzzahlung) in einem Monat, in dem 2 Mitgliedstaaten nacheinander zuständig sind.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.01.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Familienbeihilfe für die Monate April und September 2010 entschieden: Der Berufung wird teilweise stattgegeben. Der angefochtene Bescheid bleibt für April 2010 unverändert. Für September 2010 wird…