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BFG RV/7102719/2013Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG - Notwendigkeit der Übertragung des nicht begünstigten Vermögens innerhalb der Neunmonatsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025Teil 1/2

…2010. Dem Bericht der Großbetriebsprüfung (kurz GBP) ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass - neben weiteren unstrittigen Feststellungen - einige stille Gesellschafter ihre Bareinlagen außerhalb der Neunmonatsfrist des UmgrStG geleistet hätten. Da damit aber nach Ansicht der GBP eine zwingende Voraussetzung für die Anwendung des UmgrStG…

BFG RV/7102719/2013Zusammenschluss gemäß Art. IV UmgrStG - Notwendigkeit der Übertragung des nicht begünstigten Vermögens innerhalb der Neunmonatsfrist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.02.2025Teil 2/2

…die Einlagen von einigen atypisch stillen Gesellschaftern, die mit einem Zusammenschlussvertrag neu zu einer atypisch stillen Gesellschaft hinzukamen, nicht zur Gänze innerhalb der Neunmonatsfrist eingezahlt. In der Folge wurde sowohl vom FA als auch vom Bundesfinanzgericht zwar ein Zusammenschluss bejaht, aber die Anwendbarkeit des Art…

UmgrStR 2002 Rz 54–881.1.6. Besteuerungsrecht der Republik Österreich
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…im Ausland innerhalb der 9-Monatsfrist dem inländischen Finanzamt anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, stellt dies eine Finanzordnungswidrigkeit im Sinne des § 51 FinStrG dar. Für die Wahrung der Neunmonatsfrist gilt § 108 BAO (siehe Rz 774). 1.2.2. Schlussbilanz Rz 88: Siehe Rz 74 ff.

EStR 2000 Rz 2600–26096.19.2.2 Offene und verdeckte Einlagen sowie Nutzungseinlagen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…oder Kapitalanteilsveräußerung, auf die ggf. die Begünstigungsvorschriften des EStG 1988 anzuwenden sind. Diese ist auf den nach dem UmgrStG maßgeblichen Einbringungsstichtag zu beziehen, sofern die Anmeldung oder Meldung innerhalb der Neunmonatsfrist des § 13 Abs. 1 UmgrStG erfolgt. Eine rückwirkende Gewinnverwirklichung kommt nicht in Betracht, wenn…

BFG RV/7101930/2013Doppelstöckige Publikums-Mitunternehmerschaft mit Treuhandkonstruktion: betriebliche Einkünfte? Verlustausgleichsverbot? Rückwirkender Zusammenschluss?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.10.2023Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den seit 1. April 2022 zuständigen Richter Dr. Hans Blasina in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Berufungen (nunmehr Beschwerden, § 323 Abs 38 BAO) (1.) vom 15. Jänner 2013 gegen die Bescheide des FA Wien 9…

UFSW RV/0975-W/05Versagen des Vorsteuerabzuges auf Grund von gefälschten Rechnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2008

…1.10.2000 in die Fa MG GesmbH (in der Folge GesmbH) nach den Bestimmungen des Umgründungssteuergesetzes Art. III eingebracht. Da die Einbringung rückwirkend innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgte, wurde die laufende Umsatzsteuer bis 30.6.2001 bei der Bw gemeldet und auch bezahlt. Anlässlich einer…

UmgrStR 2002 Rz 465–4842.2. Übertragende Körperschaft (§ 8 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…Monate vor der Anmeldung des Umwandlungsbeschlusses zur Eintragung in das Firmenbuch liegen darf. Diese Neunmonatsfrist ist als materiellrechtliche Frist zu verstehen, das heißt, dass die Anmeldung beim zuständigen Firmenbuch spätestens am letzten Tag der Neunmonatsfrist einlangen muss (OGH 17.7.1997, 6 Ob 124/97x)…

UmgrStR 2002 Rz 761–7753.2. Einbringungsstichtag (§ 13 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…des abstrakten Gegenstandes der Einbringung, der übernehmenden Körperschaft) abgeschlossen werden. Dieser vorläufige Vertrag muss innerhalb der Neunmonatsfrist ergänzt und vervollständigt werden und ist in diesem Sinne ebenfalls ein rückwirkender, weil die Endfassung einer abschließenden Willensübereinstimmung bedarf. Diesfalls ist für die Frage des Vorhandenseins des Vermögens…

UmgrStR 2002 Rz 837–8473.3.4. Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Vielmehr ist Art. III UmgrStG in diesen Fällen bereits dann erfüllt, wenn innerhalb der Neunmonatsfrist die steuerliche Einbringungsbilanz tatsächlich erstellt wurde. Die nicht vorgelegte Einbringungsbilanz (zB mit ist unter Setzung einer Frist von zwei Wochen abzuverlangen. Bei nach dem 30.6.2025 unterfertigten Einbringungen kann…

UmgrStR 2002 Rz 1331–13454.1.8. Zusammenschlussstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…jener des Finanzamtes § 108 BAO maßgebend. Der Fristenlauf wird mit dem gewählten Zusammenschlussstichtag in Gang gesetzt. Die Tage des Postenlaufs werden in die Neunmonatsfrist nicht eingerechnet. Im Hinblick auf die Tatsache, dass in Fällen der Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts (Rz 1337) § 902 Abs. 2 ABGB als…

UmgrStR 2002 Rz 1536–15445.1.9. Teilungsstichtag
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…108 BAO maßgebend. Der Fristenlauf wird mit dem gewählten Teilungsstichtag in Gang gesetzt. Die Tage des Postenlaufs werden in die Neunmonatsfrist nicht eingerechnet. Im Hinblick auf die Tatsache, dass in Fällen der Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts (Rz 1538) weder unternehmensrechtliche noch firmenbuchrechtliche Fristen bestehen, hat auch…

UmgrStR 2002 Rz 1598–16185.3. Steuerliche Bewertung des zu übertragenden Vermögens (§ 29 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…V UmgrStG ist in diesen Fällen dann erfüllt, wenn innerhalb der Neunmonatsfrist die steuerliche Teilungsbilanz tatsächlich erstellt wurde. Bei nach dem 30.6.2025 unterfertigten Realteilungen kann für die Übermittlung der Teilungsbilanz im Falle der Firmenbuchzuständigkeit die Möglichkeit der Upload-Funktion im Rahmen der elektronischen…

UmgrStR 2002 Rz 1658–16666.2. Spaltende Körperschaft (§ 33 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…einem ausländischen Registergericht oder FA nicht zielführend. In diesen Fällen wird die Rückwirkungsfiktion (siehe Rz 1659) durch eine fristgerechte Meldung bei dem für den Übertragenden zuständigen FA ausgelöst. Als fristgerecht wird eine Meldung innerhalb der Neunmonatsfrist angesehen. Für die Wahrung der Frist gilt § 108 Abs…

UFSG RV/0001-G/02verdeckte Gewinnausschüttung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.11.2004

… 8 Abs. 4 StruktVG möglich gewesen, da das Einbringungsvermögen dem Einbringenden wegen eines innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgten Gesellschafterwechsels in der Mitunternehmerschaft am Einbringungsstichtag nicht zuzurechnen gewesen sei. Die KG bestand daher im Jahr 1985 noch, weshalb der Bw. Einkünfte erst ab ihrer Gründung (dem 25…

EAS 3384Planungs- und Überwachungstätigkeiten iZm einer Bauausführung in Albanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0350-IV/8/201724.07.2017

…werden, wonach Tätigkeiten, die grundsätzlich von Art. 5 Abs. 3 lit. a erfasst sind, bei Unterschreiten der nach lit. a erforderlichen Neunmonatsfrist als Dienstleistungen iSd lit. b qualifiziert werden. Der Tatbestand des Art. 5 Abs. 3 lit. a ist gegenüber dem Art. 5 Abs. 3…

BMF-010216/0071-VI/6/2010Salzburger Steuerdialog 2010, Zweifelsfragen zur Körperschaftsteuer und Umgründungssteuer
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010216/0071-VI/6/201022.10.2010

…Herr S. seine Arbeitsleistung einbringt und Frau S. eine Geldeinlage von Euro 1.000 erbringt, wobei die Geldeinlage auch tatsächlich innerhalb der Neunmonatsfrist erfolgt. Eine Bewertung der Arbeitsleistung anlässlich des Zusammenschlusses ist nicht erfolgt, sondern wurde 49% des Buchkapitals des Einzelunternehmens von Frau H. auf…

UmgrStR 2002Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…nicht zu den Anwendungsvoraussetzungen der einzelnen Umgründungstatbestände gehört; ein bewusster Verzicht auf eine gleichwertige Gegenleistung führt als Verletzung dieses Grundsatzes zu einer Bereicherung der dadurch begünstigten Umgründungspartner. Grundsatz der rückwirkenden Umgründung (Rückwirkungsfiktion) Die unternehmensrechtliche Neunmonatsfrist ist steuerlich maßgebend. Im Gegensatz zur zivilrechtlich möglichen schuldrechtlichen Rückbeziehung…

UmgrStR 2002 Rz 114–1601.3. Übernehmende Körperschaft (§ 3 UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…welcher nach seiner Benennung oder Zahl dem Tage des Ereignisses entspricht, mit dem der Lauf der Frist beginnt. Die Neunmonatsfrist wird mit dem der Verschmelzung zugrunde liegenden Stichtag in Gang gesetzt. Es ist daher erforderlich, dass der Stichtag klar und eindeutig festgelegt wird. Rz 155…

UmgrStR 2002 Rz 776–8093.2.3. Zuständige Behörde
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…Unterlagen (Einbringungsvertrag, Jahres- oder Zwischenabschluss, Einbringungsbilanz) sind bis zum Ablauf der Neunmonatsfrist nachzureichen (Rz 791). Beispiel (Rechtslage vor UmgrMV): A will seinen 30-prozentigen Anteil an der X-KG in die Y-GmbH, an der er sowie B zu je 50% beteiligt sind, per 31…

UmgrStR 2002 Rz 1346–13734.1.9. Erfordernis eines übertragungsfähigen Vermögens
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…das nicht begünstigte Vermögen eines Zusammenschlusspartners muss tatsächlich übertragen werden. Da nach allgemeinem Steuerrecht die Einlage in eine Mitunternehmerschaft eine Einlagehandlung erfordert, muss auch die im Zusammenschlussvertrag vereinbarte Geld- oder Sacheinlage bis zum letzten Tag der Neunmonatsfrist der Höhe nach feststehen und tatsächlich erbracht werden.