…einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist; sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz, oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der…
…einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird. Dahin gehören nicht nur der Zuwachs einer Sache, solange er von derselben nicht abgesondert ist; sondern auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann, oder die das Gesetz, oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der…
…engeren Sinn ist eine Sache desselben Eigentümers, die dieser dem fortdauernden Gebrauch für die Hauptsache gewidmet und mit ihr in eine zu diesem Zweck dienende Verbindung gebracht hat. Zubehör ist also eine Nebensache, die zwar nicht Teil der Hauptsache, aber dieser zugeordnet ist und ihrem…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt. Zubehör sind körperliche Sachen…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt. Zubehör sind körperliche Sachen…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt. Zubehör sind körperliche Sachen…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…desselben, c) den natürlichen und künstlichen Zuwachs und d) das Zugehör im engeren Sinn (Zubehör). Bestandteil und Zubehör teilen (soweit im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld das Eigentum an der Haupt- und Nebensache zusammenfallen) steuerlich das Schicksal der Hauptsache (siehe Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt. Zubehör sind körperliche Sachen…
…teilweise stattgebender Berufungsvorentscheidung wurde die Grunderwerbsteuer nunmehr im Betrag von € 10.369,45 festgesetzt und begründend ausgeführt: "An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich, wenn sie Zugehör einer unbeweglichen Sache sind. Dazu gehören Nebensachen, ohne die die Hauptsache nicht genützt werden kann, wie Kücheneinrichtung…
…und Benützung der für den Betrieb des Vertragspartners notwendigen und nützlichen Bauwerke und Anlagen auf der Vertragsfläche ist kein ausreichendes Indiz für das Vorliegen eines Bestandvertrages, da es sich hie bei um Nebensachen handelt, während die Deponierung die Hauptsache bildet (OGH vom 22.4.2008…
…ABGB wird unter Zugehör dasjenige verstanden, das mit einer Sache in fortdauernder Verbindung gesetzt wird. Dazu gehören auch die Nebensachen, ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt ist. Daher können Einbauküche, Verbauten nicht als grunderwerbsteuerfreies Inventar…
…übernommen und verwende er hiebei Stoffe, die er selbst beschafft habe, so sei die Leistung als Lieferung anzusehen, wenn es sich bei den Stoffen nicht nur um Zutaten oder sonstige Nebensachen handle (Werklieferung iSd § 3 Abs. 4 UStG 1994). Bei Werklieferungen könne die Verfügungsmacht erst…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt. Zubehör sind körperliche Sachen…
…für die Schottergewinnung auch weitere Grundflächen für den Betrieb der Asphaltmischanlage sowie für das Aufstellen einer Holzhütte überlassen wurden, gibt dem Vertragsverhältnis noch nicht die Natur eines Bestandvertrags, da es sich dabei um Nebensachen handelt, während die Schottergewinnung die Hauptsache bildet (vgl. SZ 6/301)…
… 226 ZPO, wonach die Klage ein bestimmtes Begehren zu enthalten hat und die Tatsachen, auf welche sich der Anspruch des Klägers in Haupt- und Nebensachen gründet, im Einzelnen kurz und vollständig anzugeben sind). Für die Abgrenzung des Tatsachenbereichs ist wegen der größeren Präzision und Vorhersehbarkeit…
…nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Unter Zugehör werden im bürgerlichen Recht (§§ 294 bis 297 ABGB) unter anderem Nebensachen verstanden, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt. Zubehör sind körperliche Sachen…
…Nach den §§ 294 bis 297 ABGB sind unter Zugehör unter anderem Nebensachen zu verstehen, ohne die die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentümer zum fortdauernden Gebrauch der Hauptsache bestimmt hat. An sich bewegliche Sachen gelten als unbeweglich, wenn sie…