…wurden nicht Gründungseinlagen von Grundstücken anlässlich der Neugründung einer Gesellschaft der Grunderwerbsteuer unterzogen, sondern der Erwerb von Grundstücken durch den Berufungswerber. Grundstückserwerbe von natürlichen Personen im Zusammenhang mit der Neugründung fallen nicht unter die Befreiung, da sich die Befreiung von der Grunderwerbsteuer im Sinne des …
…GZ. ZRV/34) sei der normale bzw. gewöhnliche Wohnsitz einer natürlichen Person dort gelegen, wo diese wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder - im Falle einer Person ohne berufliche Bindung - wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, dh…
…gesellschaftliche Verknüpfung vorläge, wenn zB ein Mutterunternehmen einen Dienstnehmer in den Aufsichtsrat des Tochterunternehmens entsende, Aufsichtsratsvergütungen allenfalls der Gesellschaft und nicht der natürlichen Person zuzurechnen seien, wurde seitens der steuerlichen Vertretung entgegnet: Weder aus Gesetz noch Literatur und Rechtsprechung könne abgeleitet werden, dass das Aufsichtsratsamt…
…eine von einem Steuerberater im Namen einer GmbH abgegebene schrifltiche Selbstanzeige von diesem mündlich gegenüber der Betriebsprüferin dahingehend ergänzt worden sein kann, für welche natürliche Person diese Selbstanzeige gelten solle. Eine neuerliche Einvernahme der Betriebsprüferin als Zeugin, welche nach der Aktenlage bereits mehrmals ausgeführt hat…
…die am 15. Oktober 2002 eingelangte Selbstanzeige den Konkretisierungserfordernissen des § 29 Abs. 5 FinStrG, wonach eine Selbstanzeige nur für die (natürliche) Person wirkt, für diese erstattet wurde. Die gegenständlicher Selbstanzeige wurde namens und mit Vollmacht der Fa.T., vertreten durch ihren Geschäftsführer, abgegeben und enthält…
…Folge kurz Bw) war bis 2010 Alleingesellschafter der Fa. S GmbH. Im Rahmen einer verschmelzenden Umwandlung im Sinne des Umgründungssteuergesetzes per 31.12.2010 ging das Unternehmen auf ihn als natürliche Person über. Das (Nachfolge)Einzelunternehmen bzw. der Betrieb waren Ende 2011 noch aufrecht. Im…
…ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 EStG 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…
…ich, den Betrag von € 5.140,94 ... gutzuschreiben." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 10. Juni 2009 mit folgender Begründung als unbegründet ab: "Für natürliche Personen als Rechtsnachfolger ist zu beachten, dass die Mindestkörperschaftsteuern auf die Einkommensteuerschulden nachrangig angerechnet werden, dh. erst…
…ergibt. Dabei sind die Anteile abfindungsberechtigter Anteilsinhaber den Rechtsnachfolgern quotenmäßig zuzurechnen. § 24 Abs. 4 KStG 1988 gilt für natürliche Personen als Rechtsnachfolger mit der Maßgabe, dass die Mindeststeuern im Ausmaß entstehender Einkommensteuerschulden nach Berücksichtigung der in § 46 Abs. 1 EStG 1988 genannten Beträge anzurechnen sind…
…als Gesamtschuldner iSd Art.213 Zollkodex) des Einfuhrabgabenbetrages von € 94.401,70 anzusehen, weil -wie nach dem Ermittlungsergebnis feststeht- die beiden zuletzt genannten Personen der Anmelderin (= Spedition S , direkt vertreten durch die DZ ) die für die Abgabe der in Rede stehenden 8 Zollanmeldungen…
…als Gesamtschuldner iSd Art.213 Zollkodex) des Einfuhrabgabenbetrages von € 94.401,70 anzusehen, weil -wie nach dem Ermittlungsergebnis feststeht- die beiden zuletzt genannten Personen der Anmelderin (= Spedition S , direkt vertreten durch die D ) die für die Abgabe der in Rede stehenden 8 Zollanmeldungen…
…Abs 1 zweiter Satz KFG) kommt es darauf an, von wem das Fahrzeug im Inland verwendet wird. Wird das Fahrzeug - wie im verfahrensgegenständlichen Fall - durch eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz im Inland verwendet, so ist dies nach § 82 Abs 8 KFG 1967 zu beurteilen (vgl…
…unter Berücksichtigung der besonderen Umstände im Einzelfall festgesetzt; c) kann die Zollstelle zulassen, dass die vorübergehende Verwendung nach Absatz 4 auch von natürlichen Personen mit Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinschaft in Anspruch genommen wird, die im Begriff sind, ihren ständigen Wohnsitz in ein Drittland zu…
…des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. September 2009 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Bescheidaufhebung (§ 299 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Bw ist eine in M (Österreich) ansässige natürliche Person. Er errichtet und vertreibt Blockhütten, die an die R-AG mit…
…Beteiligungsverhältnisses steuerbare Erträge aus der Gewinn und Verlustrechnung ausschließlich in England zu veranlagen habe, sei Bezieher von Einkünften im Sinne von österreichischen Einkommen (ausschließlich natürliche Personen seien einkommensteuerpflichtig) sei unrichtig und breche daher als untaugliche Begründung zu dieser Vertreterberstellung weg. Die durch nichts bewiesene Behauptung…
… 88 Abs. 7 WTBG haben Gesellschaften, die einen Wirtschaftstreuhandberuf ausüben, für jeden von ihnen übernommenen Auftrag mindestens eine natürliche Person, welche die für die Erledigung entsprechende Berufsberechtigung besitzt, zu bestimmen. Der Name des für die Erledigung bestimmten Berufsberechtigten ist dem Auftraggeber schriftlich bekannt zu geben…
…Nachdem Frau Helene F. den gesamten Betrieb übertragen hat liegt somit der Tatbestand des vollständigen Betriebsinhaberwechsels vor. Als neue Betriebsinhaber kommen unter anderem natürliche Personen, Kommanditisten mit einer mehr als 25%igen Vermögensbeteiligung und Komplementäre einer KG bzw. KEG in Frage. Auch dieser Sachverhalt liegt…
…Nachdem Frau Helene F. den gesamten Betrieb übertragen hat liegt somit der Tatbestand des vollständigen Betriebsinhaberwechsels vor. Als neue Betriebsinhaber kommen unter anderem natürliche Personen, Kommanditisten mit einer mehr als 25%igen Vermögensbeteiligung und Komplementäre einer KG bzw. KEG in Frage. Auch dieser Sachverhalt liegt…
…sich dort als selbständig Erwerbstätiger niederzulassen. Das Abkommen räumt auch Personen, die im Aufnahmestaat keine Erwerbstätigkeit ausüben, das Recht auf Einreise und Aufenthalt ein. Außerdem sieht das Abkommen eine Liberalisierung der von natürlichen Personen erbrachten kurzzeitigen Dienstleistungen vor. Bei der Ausübung dieser Rechte ist nach…
…der Voraussetzung, dass das auf die Kanzlei zugelassene Beförderungsmittel nicht einer außerhalb des Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen Person gehöre (mangels Rechts- und Parteifähigkeit der als GesbR zu beurteilenden Kanzlei gehöre das verfahrensgegenständliche Fahrzeug dem Bf. als natürliche Person mit gewöhnlichem Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet). Darüber hinaus…