…Gesetzesstelle vorgesehene Ausnahme von dem grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist von dem der Partei obliegenden Nachweis zweier Voraussetzungen - Werbezweck und erhebliches Überwiegen der betrieblichen oder beruflichen Veranlassung - abhängig. Eine bloße Glaubhaftmachung dieser Voraussetzungen reicht daher für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen (Ausgaben) nicht aus…
…wonach die Angabe von Personen, mit denen anlässlich eines Arbeitsessens Kontakte gepflegt worden seien, und von Projekten, keinen für die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen notwendigen Nachweis des Werbezwecks dieser Bewirtungen darstellt. Eine bloße Glaubhaftmachung des Werbezwecks reicht hierfür ebenfalls nicht aus (VwGH-Erkenntnis vom 26.3…
…Mängel, bezüglich dieser die Bw. lediglich das Augenmerk auf besonders gute Qualität in Bezug auf erhöhten Abfallanteil, sowie höhere Preise und Kundenverhalten hinsichtlich des "unplausiblen Strukturverlaufs im P-Shop" einwende und bezüglich der Glaubhaftmachung von Werbungskosten die Vorlage von Schreiben von Vereinen, Schulen etc. anbiete…
…Ist ein Nachweis nach den Umständen nicht zumutbar, so genügt die Glaubhaftmachung. Sie hat den Nachweis der Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand und unterliegt den Regeln der freien Beweisführung. Ein Sachverhalt ist glaubhaft gemacht, wenn die Umstände des Einzelfalles dafür sprechen, der vermutete Sachverhalt habe von allen…
…in dieser Berufungsentscheidung) dazu aufgefordert worden war - den Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung, in welcher Höhe ihm im Berufungszeitraum Aufwendungen in Folge von Familienheimfahrten erwachsen sind, nicht erbracht: Das Ergänzungsersuchen wurde diesbezüglich lediglich durch Vorlage von jeweils einer Kopie seines österreichischen Führerscheins und seines österreichischen Zulassungsscheins…
…er hebe Unterlagen ca. zehn Jahre auf, können ihn von einem Nachweis der Bezahlung der Zinsen somit nicht entbinden, weil offenkundig die zugegebene Vernichtung dieser Beweismittel jedenfalls zu Zeitpunkten (somit in den Jahren 1997 bis 2001) erfolgt sein muss, als die näheren Umstände der Berücksichtigung…
…mangelt es auch den von der Abgabepflichtigen genannten Projekt "E. " am Nachweis bzw. an der Glaubhaftmachung entsprechender Vorleistungen durch die Person Dr. J.. Keine der in der Vereinbarung und in der Vorhaltsbeantwortung genannten Leistungshintergründe konnten somit durch einschlägige Unterlagen gestützt werden. Abgang von Vermögenswerten Als…
…Bw. angenommene Schätzung der Arbeitszeiten stellt daher für den UFS insgesamt ein untaugliches Mittel zur Glaubhaftmachung des erforderlichen Arbeitszeitaufwandes dar. Einzelrechnungen Der Bw. hat im Rahmen einer Vorhaltsbeantwortung vom 14. Juni 2010 versucht, beispielhaft den von ihm erbrachten Leistungen für ein Projekt (W) Vorleistungen zuzuordnen…
…Bw. in den Jahren 2001-2003 keinen Restmüll und wurden lt. Buchhaltungsunterlagen auch nicht entsorgt. Es gibt insgesamt auch keinen Nachweis für eine Zwischenlagerung von 882 Tonnen Restmüll im Zeitraum 2001-2005. Für den Zeitraum 2000-2003 konnte kein Lagerplatz bzw. keine Lagerung nachgewiesen werden…
…bestehen. Entgegen den Ausführungen der Bw. ist ein Nachweis oder eine Glaubhaftmachung von Geldflüssen an Herrn B aus Kroatien in den Jahren 1993 bis 1995 durch die bereits im Jahr 1986 erfolgte Veräußerung der Liegenschaft jedoch nicht erfolgt. Grundsätzlich besteht nach Lehre und ständiger Rechtsprechung…
…allfälliger Aussagekraft als Nachweis oder zur Glaubhaftmachung von Werbungskosten bringe er folgende Nachweise bei: | Beleg Nr. | Zweck | Betrag | 1 | Fachliteratur- Zeitung | 9,95 | 2 | Verpflegungskosten (Getränke) Dienstreise | 7,50 | 3 | Fortbildung - Glaubhaftmachung Verausgabung 2007…
…Jedoch sei ein Nachweis oder eine Glaubhaftmachung von Geldflüssen aus Kroatien in den Jahren 1993 bis 1995 nicht erfolgt. Es möge zutreffen, dass sowohl aufgrund devisenrechtlicher Vorschriften als auch politischer Umstände eine Transaktion des Veräußerungserlöses nach Österreich nicht möglich gewesen sei. Nachweise für die laut…
…bestehen. Entgegen den Ausführungen der Bw. ist ein Nachweis oder eine Glaubhaftmachung von Geldflüssen an Herrn B aus Kroatien in den Jahren 1993 bis 1995 durch die bereits im Jahr 1986 erfolgte Veräußerung der Liegenschaft jedoch nicht erfolgt. Grundsätzlich besteht nach Lehre und ständiger Rechtsprechung…
…bestehen. Entgegen den Ausführungen der Bw. ist ein Nachweis oder eine Glaubhaftmachung von Geldflüssen an Herrn B aus Kroatien in den Jahren 1993 bis 1995 durch die bereits im Jahr 1986 erfolgte Veräußerung der Liegenschaft jedoch nicht erfolgt. Grundsätzlich besteht nach Lehre und ständiger Rechtsprechung…
…Jedoch sei ein Nachweis oder eine Glaubhaftmachung von Geldflüssen aus Kroatien in den Jahren 1993 bis 1995 nicht erfolgt. Es möge zutreffen, dass sowohl aufgrund devisenrechtlicher Vorschriften als auch politischer Umstände eine Transaktion des Veräußerungserlöses nach Österreich nicht möglich gewesen sei. Nachweise für die laut…
…Jedoch sei ein Nachweis oder eine Glaubhaftmachung von Geldflüssen aus Kroatien in den Jahren 1993 bis 1995 nicht erfolgt. Es möge zutreffen, dass sowohl aufgrund devisenrechtlicher Vorschriften als auch politischer Umstände eine Transaktion des Veräußerungserlöses nach Österreich nicht möglich gewesen sei. Nachweise für die laut…
…der beruflichen Nutzung des alten/neuen PC ersucht. Auflistung der Werbungskosten für das Jahr 2006. Bestätigungen hinsichtlich der Weiterbildungskosten (Nachweis von Verpflegungs- und Nächtigungskosten). Mit Erinnerungsschreiben vom 2. März 2009 wurde der Berufungswerber seitens des zuständigen Finanzamtes aufgefordert, die noch offene Vorhaltsbeantwortung bis längstens 20…
…ihnen ein Beweis nach den Umständen nicht zugemutet werden, so genügt die Glaubhaftmachung." Abs. 2 leg.cit. bestimmt: "Bücher, Aufzeichnungen, Geschäftspapiere, Schriften und Urkunden sind auf Verlangen zur Einsicht und Prüfung vorzulegen, soweit sie für den Inhalt der Anbringen von Bedeutung sind." Gemäß § 119 Abs…
…die Berufung wurde erwogen: I) STREITPUNKTE: 1) Einkommensteuer 2002 bis 2005: Im gegenständlichen Berufungsverfahren war zunächst die Berechnung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, insbesonders der Nachweis bzw. die Glaubhaftmachung der betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen sowie die Höhe der Privatanteile, für die Jahre 2002 bis 2005 strittig…
…stand außer Streit. Strittig war vielmehr die Höhe des Privatanteiles, den der Bw mit 20% bezifferte. Hiezu ist Folgendes auszuführen: Der Nachweis von Fahrtkosten bzw. beruflich gefahrenen Kilometern hat grundsätzlich mittels eines Fahrtenbuches zu erfolgen. Dieses hat die beruflichen und privaten Fahrten zu enthalten (siehe…