…Siart/Temm, Nachversteuerung begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne, SWK 2004, S 469): "Der Förderung des Eigenkapitalzuwachses wird eine "Entförderung" bei späterem Eigenkapitalabbau zur Seite gestellt. Dies soll in der Weise bewerkstelligt werden, dass im Falle des Abbaus der seinerzeit geförderten Eigenkapitalbildung eine Nachversteuerung einsetzt. Diese…
… 12 Abs. 2 Z 1 UmgrStG), für das die Begünstigung gemäß § 11a EStG in Anspruch genommen wurde, löst per se keine Nachversteuerung aus (Bruckner: Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG und Umgründungen, 114, in König/Schwarzinger [ FS Wiesner], Rz 3860o EStR und Rz…
…nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG in Höhe von € 34.000,-- beantragt wurde. Im Zuge der Veranlagung des Bw. zur Einkommensteuer 2005 wich das Finanzamt mit Bescheid vom 31. Oktober 2006 von der eingereichten Erklärung insoweit ab, als die beantragte begünstigte Besteuerung für nicht…
…ein. Die genannten sowie weitere für das gegenständliche Berufungsverfahren nicht relevante Prüfungsfeststellungen führten auch zu einer Abänderung der begünstigten Besteuerung für nichtentnommene Gewinne gemäß § 11a EStG. Konkret ergab sich daraus (vgl. Tz 8 des Bp-Berichtes) eine Nachversteuerung in Höhe von € 1.035,82 …
…einer Nachversteuerung ist der Nachversteuerungsbetrag gleichmäßig auf das laufende und das folgende Wirtschaftsjahr zu verteilen. Abs. 5: Im Falle der Übertragung eines Betriebes ist die Nachversteuerung insoweit beim Rechtsnachfolger vorzunehmen, als es zu einer Buchwertfortführung kommt. § 11a enthält eine tarifliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne…
…sei. Dies gehe aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien hervor. Auch § 11 EStG 1988 begünstige durch die Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses die Besteuerung von nicht entnommenen Gewinnen, weil der Eigenkapitalzuwachs naturgemäß höher sei je weniger Entnahmen vorliegen würden. Aus den Erläuterungen zu den Gesetzesmaterialien gehe hervor…
…Abs. 3 EStG 1988 der "nicht entnommenen Gewinne" (€ 12.392,84) vor. In der Bescheidbegründung wurde dazu ausgeführt: "Wurde in einem Jahr eine begünstigte Besteuerung vorgenommen und sinkt im Folgejahr das Eigenkapital, so ist gem. § 11 a Abs. 3 EStG eine Nachversteuerung vorzunehmen. Diese…
…gebildeter nicht entnommener Gewinn gem. § 11a EStG entsprechend nachzuversteuern sei. Diese Nachversteuerung berechne sich wie folgt: | Entnahmen | 179.072,90 | -Einlagen | -14.318,70 | -Gewinn | -42.353,27 | Ergibt | 122.400,93 Die nicht entnommenen Gewinne 2006…
…der Zuschuss unabhängig von der Beschäftigung einer Ersatzarbeitskraft gewährt worden sei. Daraufhin reichte der Berufungswerber auch betreffend die Einkommensteuerveranlagungen 2005 und 2006 mit Schriftsatz vom 24.11.2010 einen Vorlageantrag ein. In Ergänzung zum Berufungsvorbringen brachte er zur Nichtanwendung der Begünstigung der nichtentnommenen Gewinne vor…
…Am 16.2. werden 1.000 Euro vom privaten Sparbuch dem betrieblichen Bankkonto gutgeschrieben. Es liegt keine schädliche Entnahme vor. Die Bestimmung des § 11a EStG 1988 ist in ihrem Wirkungsmechanismus der Rücklage für nicht entnommene Gewinne gem. § 11 EStG 1972 nachgebildet, weshalb für Zwecke ihrer…
…die Zuständigkeit des Berufungssenats und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Mit der abweisenden Berufungsvorentscheidung hielt das Finanzamt dem Bw. vor: "Es ist festzuhalten, dass § 11 a EStG 1988 anordnet, die nicht entnommenen Gewinne mit dem begünstigten Steuersatz gem. § 37 Abs. 1 zu versteuern. Da aber …
…StNr-XY, ab 2007 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in folgender Höhe: | | Einkünfte | Nicht entnommener Gewinn | Nachversteuerung § 11a EStG 1988 | 2007 | 16.895,57 | - 16.895,58 | | 2008 | 5.877,27 | | | 2009 |…
…Die Bw hat ab 2004 die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne gemäß § 11a EStG 1988 in Anspruch genommen. Im Zuge einer Nachschau gemäß § 144 Abs. 1 BAO stellte die Abgabenbehörde erster Instanz fest, dass die Bw im Jahr 2011 den Tatbestand der Nachversteuerung gemäß …
…2007, BGBl. I 2007/24) als Teil des Gesamtbetrages der Einkünfte und sohin des Einkommens zu berücksichtigen ist oder nicht. Der Berufungswerber (Bw.) nahm in den Jahren 2004 und 2005 jeweils die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (iHv. € 12.476,06 bzw. €…
…des Hälftesteuersatzes maßgeblichen Einkommens dar. Andernfalls wäre es möglich, in Jahren ohne "Resteinkommen" die thesaurierten Gewinne ohne Steuerbelastung zu entnehmen. Dass es sich bei der Nachversteuerung nicht bloß um eine Rückgängigmachung einer Tarifbegünstigung, sondern um eine Vorschrift der Einkünfteermittlung handelt, zeigt sich vor allem an…
…Unter der Kz 794 (Nachversteuerung gemäß § 11a) wurde ein Betrag von € 57.833,67 ausgewiesen. In einer in Papierform dem Finanzamt übermittelten "Beilage zur Einkommensteuererklärung 2006" brachte der Bw. ergänzend Nachstehendes vor: "Im Jahr 2004 betrug der nicht entnommene Gewinn EUR 135.574,87…
…Nr. 400/1988). Für das Jahr 2005 legte der Berufungswerber im Rahmen der Übermittlung einer berichtigten Einkommensteuererklärung mit Telefax vom 6. November 2006 eine "Berechnung nicht entnommener Gewinn für begünstigte Besteuerung 2005" vor, in welcher der Berufungswerber den Eigenkapitalanstieg für den Hälftesteuersatz nach § 37 Abs…
…der KG bzw. des Mitunternehmers bereits am Einbringungsstichtag und nicht erst bei tatsächlicher cashmäßiger Entnahme zeigt. Demgegenüber führt die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne nach § 11a Abs 3 nur insofern zu einer Nachversteuerung und damit zu einer quasi "Behaltefrist" von sieben Jahren, als in…
…betreffend die "Angaben für Tarifbegünstigungen" wurde zur Kennzahl 793 (Gemäß § 11a mit dem Hälftesteuersatz zu versteuernde nicht entnommene Gewinne) ein Betrag von 65.418,62 € ausgewiesen. Diesbezüglich führte der Bw. im Begleitschreiben vom 4. Februar 2006 erläuternd aus, dass die Gewinnermittlung von § 4 Abs…
…Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2009 erlassen, im Rahmen welchen aufgrund der Eigenkapitalverminderung von 191.220,35 € auf 163.164,19 € eine begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne versagt und eine pauschale Nachversteuerung des begünstigt besteuerten Restbetrages aus dem Jahr 2006 gemäß § 11a iVm …