Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Oktober 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 22. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Oktober 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Entscheidungsgründe Die Ehegatten Monika und Gert Sch übertrugen dem Berufungswerber schenkungsweise…
…wurde ausgeführt, dass die anlässlich der Einbringung der Einzelfirma zum 1. Jänner 2008 verbuchten Entnahmen in Höhe von 179.260,00 € zu einer eigenkapitalabfallbedingten (letzten) Nachversteuerung in jenem Wirtschaftsjahr führten, das mit dem Umgründungsstichtag ende. In der dagegen erhobenen Berufung wurde zusammengefasst vorgebracht, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 21. Juni 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 vom 19. Mai 2004 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer (LSt), Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (DB) und des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in 4020 Linz, Maderspergerstraße 22a, vom 14. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 7. Februar 2008 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in 4020 Linz, Maderspergerstraße 22a, vom 14. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 5. Februar 2008 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988…
…vom Finanzamt im Wesentlichen die Ausführungen des Prüfungsorgans in der Stellungnahme zur Berufung angeführt. Daraufhin wurde vom steuerlichen Vertreter der Bw. ein Vorlageantrag eingebracht. Der Vorlageantrag richtet sich nur gegen die Nachversteuerung der Überstundenzuschläge. Ergänzend wurde ausgeführt, dass eine Herausschälung bei einer Inklusivvereinbarung nachvollziehbar sei…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. (nunmehr: X), Adresse, vertreten durch Dkfm. Martin Wirtschaftstreuhand - u. Steuerberatungsgesellschaft mbH, 4320 Perg, Linzer Strasse 36, vom 12. April 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten vom 7. März 2002 betreffend Haftung zur Einbehaltung und…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., (nunmehr) vertreten durch Dr. Kindt & Hofmarcher, SteuerberatungsGmbH, in 3370 Ybbs an der Donau, Pfaffengraben 2, vom 16. Dezember 1996 gegen den Bescheid des Finanzamtes Melk vom 19. November 1996 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse, vertreten durch ASB Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., 1100 Wien, Sonnleithnergasse 9, vom 29. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 5. März 2008 (zugestellt am 18. September 2008) betreffend Haftung…
…a BAO entsprechen. Der "Begründung" (Beilage zum Lohnsteuerprüfungsbericht) ist zu entnehmen, dass ein Kfz-Sachbezug nachversteuert worden ist, der Zeitraum der Nachversteuerung, die Bemessungsgrundlage und die darauf entfallenden Abgaben. Das nach Auffassung der Berufungsbehörde zentrale Begründungselement, nämlich aus welchen Erwägungen das Finanzamt zu dem Ergebnis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. vom 17. Jänner 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 20. Dezember 2007 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988, Nachforderung von Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag…
…unter der Kz 330 (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) einen steuerlichen Gewinn von € 11.617,66 aus. Unter der Kz 794 (Nachversteuerung gemäß § 11a) wurde ein Betrag von € 57.833,67 ausgewiesen. In einer in Papierform dem Finanzamt übermittelten "Beilage zur Einkommensteuererklärung 2006" brachte der…
…Der Eigenkapitalrückgang in 2006 war somit nie begünstigt besteuert, weshalb eine Nachversteuerung nicht stattzufinden hat. Aus diesem Grund wird die Kennzahl 794 in der Einkommensteuererklärung nicht ausgefüllt." In der Anlage stellte der Bw. die Entwicklung der nicht entnommenen Gewinne für die Zeiträume 2004 bis 2006…
…der Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlag. Von der gesamten, auf den Zeitraum 1996-1998 und auf die Nachversteuerung der Kfz-Sachbezüge entfallenden Abgabennachforderung wird daher ein Drittel als Abgabennachforderung Kfz-Sachbezüge 1996 - wie oben dargestellt und der Bw. mit ho. Vorhalt vom 24…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder ADir Krall, Heinz Hengl und MMag. Dr. Rudolf Dörflinger im Beisein der Schriftführerin FOI Orasch über die Berufung der Bw., Adr.1, vertreten durch deren Geschäftsführer A. und B.., sowie…
Sowohl das Argument der steuerlichen Vertretung der Bw., es liege gegenständlich eine Beendigung der Arbeitsverhältnisse vor, da gegenüber den Arbeitnehmern zum Zeitpunkt der Kündigung keine schriftliche Wiedereinstellungszusage abgegeben worden sei, als auch die allgemeinen Vorbringen der handelnden Personen in den vorgelegten Bestätigungen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Zemrosser und die weiteren Mitglieder ADir Krall, Heinz Hengl und MMag. Dr. Rudolf Dörflinger im Beisein der Schriftführerin FOI Orasch über die Berufung der Bw.., Adr.1, vertreten durch deren Geschäftsführer A. und B.., sowie…
Dem Vorbringen des steuerlichen Vertreters ist insoweit beizustimmen, wenn er zum GmbH-Geschäftsführer im Wesentlichen ausführt, dass aus gesellschaftsrechtlicher Sicht das organschaftliche Bestellungsverhältnis eines Geschäftsführers von dessen schuldrechtlichen Verhältnis (Anstellungsvertrag) grundsätzlich getrennt zu betrachten ist. Dieser allgemein gehaltene gesellschafts- bzw. wirtschaftsrechtliche Einwand vermag als Berufungsargument…
…geführt haben. Mit Vorhalt vom 13. November 2002 hat das Finanzamt die Bw. - die Nachversteuerung der Kfz-Sachbezüge betreffend - um die Nachreichung folgender Unterlagen ersucht: DI-QR: Gutachtensbestätigungen gemäß § 57a KFG für die Jahre 2001 und 2002, um der Abgabenbehörde eine entsprechende Transparenzmachung hinsichtlich der…