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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSL RV/0546-L/11

Nachversteuerung

geltende FassungBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)RV/0546-L/11vom 05.05.2011
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Oktober 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 5. Oktober 2004 betreffend Schenkungssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf das bisherige Verfahren sowie auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. April 2011, Zl. 2009/16/0079, verwiesen. Die Abgabenfestsetzung hat daher wie in der Berufungsvorentscheidung zu erfolgen. Linz, am 5. Mai 2011

Normen und Schlagworte

Nachversteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Steuer (Referent)
Geschäftszahl
RV/0546-L/11
Stammnummer
53376
Gültig
05.05.2011 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF