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UFSG RV/0532-G/08Nachreichung von Rechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren erst im Zuge des Rechtsmittelverfahrens nach Ablauf der Antragsfrist (30. Juni des Folgejahres).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…Wortlaut des § 108e Abs. 4 EStG 1988 "ist anzuschließen" vom 21.9.2006, 2004/15/0104). Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen unter nachträglicher Ausweitung des Erstantrages anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten…

UFSG RV/0134-G/08Nachreichung von Rechnungen im Rechtsmittelverfahren nach Ablauf der Antragsfrist (30. Juni des Folgejahres).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008

…Art. 7 Abs. 3 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG). Missbrauch und Steuerbetrugsfälle sollen auf diese Weise ausgeschaltet werden. Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten. Eine nicht…

UFSW RV/3189-W/02Nachreichung von Beilagen durch Dritten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

…die "Statistische Berechnung - Ergänzung" überreicht wurde, wer Einschreiter im Sinne § 14 TP 6 Abs. 1 GebG ist, und zu welcher konkreten (gebührenpflichtigen) Eingabe die Überreichung der gegenständlichen Schrift eine Beilage (Nachreichung) sein könnte. Somit war der Berufung statt zu geben. Wien, am 8. Oktober 2004

UFSW RV/3488-W/02Nachreichung des amtlichen Vordrucks NeuFö 1
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2003

…aber der Grundsatz, dass die einmal entstandene Steuerpflicht durch nachträgliche Ereignisse nicht wieder beseitigt werden kann (siehe VwGH 30.4.2003, Zl. 2002/16/0271). Durch eine Nachreichung des amtlichen Vordrucks kann somit eine bereits entstandene Steuerschuld - vorbehaltlich besonderer Bestimmungen, wie § 4 Abs. 4 NEUFÖG…

UFSL RV/1198-L/11Formlose Aufforderung zur Nachreichung der Abgabenerklärung bewirkt keine Verlängerung der Erklärungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 15. Juli 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 8. Juni 2011, mit dem von der Vorauszahlung an Umsatzsteuer für den Zeitraum Jänner bis März 2011 ein Verspätungszuschlag in Höhe…

UFSG RV/0879-G/09Zurücknahmeerklärung nach fruchtlosem Ablauf der Mängelbehebungsfrist zur Nachreichung von Belegen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.05.2010

… 85 Abs. 2 BAO als zurückgenommen erklärt hat. Die "Nachreichung" der Rechnungen im Berufungsverfahren vermag daran nichts zu ändern. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Mit dem Ergehen dieser Berufungsentscheidung hat die Berufungsvorentscheidung vom 4. Juni 2009 ihre Wirksamkeit verloren (vgl. VwGH 22.04…

UFSW FSRV/0046-W/121. Berufung mit Nachreichung umfangreicher Unterlagen zur angeblichen Scheinrechnung; 2. Mangelnde Erweislichkeit der subjektiven Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.10.2013

Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Ingrid Schöberl und Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…

UFSW RV/3277-W/07Vorlage einer Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 3 im Zuge der Abgabenerklärung und Nachreichung des Originals im Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Herbert Supper, 7350 Oberpullendorf, Hauptplatz 1/1, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 7. September 2007, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…

UFSW RV/0451-W/08Vorlage einer (Tele-)Kopie des amtlichen Vordrucks NeuFö 3 vor dem Entstehen und Nachreichung des Originals nach dem Entstehen der Grunderwerbsteuerschuld
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Christian Neubauer, 2130 Mistelbach, Hauptplatz 20, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 6. Dezember 2007, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…

UFSW RV/2861-W/11Haftungsbescheid, Schätzung, Nachreichung von Jahreserklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2012

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des F.H., (Bw.) vom 28. September 2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 30. August 2011 gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…

UFSG RV/0123-G/10Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.10.2011

…vgl. dazu auch VwGH zum Wortlaut des § 108e Abs. 4 EStG 1988 "ist anzuschließen" vom 21.9.2006, 2004/15/0104). Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten…

UFSG RV/0109-G/09Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.09.2011

…vgl. dazu auch VwGH zum Wortlaut des § 108e Abs. 4 EStG 1988 "ist anzuschließen" vom 21.9.2006, 2004/15/0104). Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen konnten…

UFSG RV/0816-G/08Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.09.2011

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 8. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 31. Juli 2008 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1. Jänner 2007 bis 31. Dezember 2007 entschieden: Die Berufung wird als…

UFSG RV/0072-G/10Verspätete Vorlage von Originalrechnungen im Vorsteuererstattungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.02.2010

…des § 108e Abs. 4 EStG 1988 "ist anzuschließen" vom 21.9.2006, 2004/15/0104). Würde ein späteres Nachreichen von Originalrechnungen (z.B. unter nachträglicher Ausweitung des Erstantrages) anerkannt werden, ist nicht auszuschließen, dass diese Rechnungen auch für einen weiteren Antrag dienen können bzw. dienen…

UFSW RV/0134-W/05Gleiche Eingaben und Beilagen vorweg mit Telefax und auf dem Postweg
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2005

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien betreffend Gebühren und Erhöhung vom 12. März 2004, ErfNr. entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene kombinierte Bescheid wird abgeändert wie folgt…

UFSL RV/0580-L/10Zurücknahmebescheid durch den UFS, wenn einem Mängelbehebungsauftrag des Finanzamtes nicht (ausreichend) entsprochen wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid07.06.2010

…unterschrieben war, trug das Finanzamt der Berufungswerberin zu Recht mit Mängelbehebungsauftrag vom 9.4.2010 die Behebung dieses Mangels auf, und gewährte dazu eine Frist bis 30.4.2010. Die Nachreichung einer fehlenden Unterschrift kann auf verschiedene, je für sich zulässige Arten erfolgen. So kann…

UFSW RV/0379-W/02,Keine Wiederaufnahme gem. § 303 Abs 1 BAO ohne Antrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Mag. Walter Reichl, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Gewerbesteuer für das Jahr 1985 und Gewerbesteuer für das Jahr 1985; Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Umsatz…

UFSF FSRV/0009-F/11Feststellung einer Berufung als zurückgenommen infolge nicht fristgerecht nachgereichter Unterschrift
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid26.10.2011

Bescheid Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz, HR Dr. Richard Tannert, hat in der Finanzstrafsache gegen HZ, Geschäftsführer, geb.xxxx, BR, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom…

UFSG RV/0013-G/06Die Einreichung des Verzeichnisses zur Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie mit der berichtigten Körperschaftsteuererklärung ist verspätet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)09.11.2006

…7 zu § 108e, halten zu dieser Frage fest: " Die Geltendmachung hat somit gleichzeitig mit der Einreichung der Steuererklärung beim Finanzamt zu erfolgen." Da aber der Begriff "Steuererklärung" nur für die erste Erklärung steht, ist eine Nachreichung mit einer späteren Eingabe nicht mehr zulässig. Des Weiteren…

UFSW RV/2407-W/07Verspätete Erklärungsvorlage bei Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2009

…jedoch im Gegensatz zu der Kopie des Übergabsvertrages nicht beim Finanzamt eingelangt. Aus dem Bemessungsakt ist keinerlei diesbezüglicher Vermerk ersichtlich. Aktenkundig ist lediglich die Nachreichung eines Duplikates gemeinsam mit der Berufung am 9. Mai 2007. Diese Vorlage ist jedenfalls verspätet. Die Wirkungen des NeuFöG können…