…Schachtelbeteiligungen. Ziel dieses Privilegs war nicht die Beseitigung von Doppelbelastungen, sondern die Förderung der Exportwirtschaft (Heinrich, ÖStZ 2002/970). Die nunmehrige Regelung geht auf das EU-AnpG (BGBl 1994/681) zurück und setzt die Mutter-Tochterrichtlinie in nationales Recht um. Bis zum BBG 2003, BGBl…
… 94a Abs. 2 EStG iVm der Verordnung des BMF zur Einbehaltung der KESt und deren Erstattung iSd Mutter-Tochter-Richtlinie im Haftungswege einbehalten worden. Die der Richtlinie entsprechende Entlastung von der KESt sei durch ein Steuerrückerstattungsverfahren herbeizuführen. Die haftungsweise einbehaltene KESt beträgt 25% des ausgeschütteten…
…stellte klar, dass die Rechtsgrundlage des Antrages trotz teilweiser Verwendung der Formulare ZS-RD1 und ZS-RD1A § 94a EStG 1988 darstelle. Der Rückerstattungsantrag stütze sich auf die Mutter-Tochter-Richtlinie (Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. Juli 1990), die in Österreich mit § 94a…
…zu entscheiden, ob sie noch den Amtshilfeweg beschreiten wolle oder nicht (vgl. Loukota SWI 1996 S 252). Es handle sich im vorliegenden Fall um einen Antrag auf KESt-Befreiung i.S.d. Mutter-Tochter Richtlinie und somit um eine Begünstigung. Laut Stoll BAO-Kommentar, S…
… 94a Abs. 2 Z 2 EStG 1988 erlassene Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter- Tochter - Richtlinie veröffentlicht. Obwohl sie ihrem Titel nach auch die Erstattung der Kapitalertragsteuer umfasst, legt sie inhaltlich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Anschrift, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, vom 23. Dezember 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 25. November 2008 betreffend Abweisung des Antrages auf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ÖS, vertreten durch CWG, vom 11. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 4. Februar 2004 betreffend Körperschaftsteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…
…und Zypern. Zypern werde daher als Standort für viele Investments im U Konzern genützt. Zypern sei aufgrund dieser wirtschaftlichen Vorteile und nicht wegen rein steuerlicher Aspekte, etwa um die Mutter-Tochter-Richtlinie zu nutzen, als Holdingsstandort gewählt worden. Dies beweise insbesonders auch der Umstand, dass…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der PBH, vertreten durch LL, vom 2. Mai 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 14. April 2005 betreffend Körperschaftsteuer 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die festgesetzte…
…Juli 1990 gedeckt und daher nicht gemeinschaftsrechtswidrig. b. Die zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten geltenden Steuerbestimmungen seien im allgemeinen weniger günstig, als die auf die Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften desselben Mitgliedstaates anwendbaren Bestimmungen. Diese Benachteiligung sei durch Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems zu beseitigen…
…Juli 1990 gedeckt und daher nicht gemeinschaftsrechtswidrig. b. Die zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten geltenden Steuerbestimmungen seien im allgemeinen weniger günstig, als die auf die Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften desselben Mitgliedstaates anwendbaren Bestimmungen. Diese Benachteiligung sei durch Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems zu beseitigen…
…Juli 1990 gedeckt und daher nicht gemeinschaftsrechtswidrig. b. Die zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten geltenden Steuerbestimmungen seien im allgemeinen weniger günstig, als die auf die Beziehungen zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften desselben Mitgliedstaates anwendbaren Bestimmungen. Diese Benachteiligung sei durch Schaffung eines gemeinsamen Steuersystems zu beseitigen…
…Jänner 2010 abgehaltenen mündlichen Verhandlung wurde von Seiten der Bw - unbesehen der Bestreitung einer verdeckten Ausschüttung - ergänzend ausgeführt, Kapitalertragsteuer wäre nicht vorzuschreiben, weil dem die Mutter-Tochter Richtlinie entgegenstehe. Kapitalertragsteuer wäre allenfalls bei der deutschen Muttergesellschaft vorzuschreiben. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 93 Abs…
…2 DBA-Liechtenstein auf 15% herabzusetzen. Aus der Mutter-Tochter-Richtlinie ist in diesen Zusammenhang keine weitere Steuerentlastung zu gewinnen, da diese Richtlinie - genauso wie die EG-Amtshilferichtlinie und die EG-Betreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten…
…133,33 vorgeschrieben worden wäre. Für die sich daraus ergebende Kapitalertragsteuernachzahlung wäre der gegenständliche Säumniszuschlag erhoben worden. Da die Vorteilsgewährung der Muttergesellschaft M-AG zuzurechnen wäre und die Gesellschaft sämtliche Voraussetzungen zur Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie gemäß § 94a EStG erfülle, wäre seitens der M…
…Die Kohärenz des österreichischen Steuersystems sei nicht beeinträchtigt, wenn eine Entlastung auch für ausländische Gewinnausschüttungen herbeigeführt werde. Auch ordne die Mutter-Tochter-Richtlinie nicht an, dass bei Beteiligungen bis 25%(10%) ausländische Beteiligungen schlechter zu behandeln seien, als inländische Beteiligungen. (2) Artikel 56 EG entfalte…
…Z 4 EStG in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung vorgesehenen zweijährigen Behaltefrist unterlassen könne. Diese Zustimmung sei unter der Voraussetzung erteilt worden, dass eine missbräuchliche Ausnutzung der Vorteile der Mutter-Tochter-Richtlinie nicht angestrebt werde. Die zweijährige Behaltefrist sollte am 4. August 2003 enden…
…in Anspruch nehmen. Die Aufrechnung von Vorteilen, welche anderen Steuerpflichtigen gewährt würden, sei nach der Judikatur des EuGH nicht zulässig. (4) Fraglich sei, ob man die Mutter-Tochter-Richtlinie als Rechtfertigungsgrund heranziehen könne. § 10 Abs. 2 KStG 1988 sei dem Artikel 3 Abs. 2 der…
…die Begünstigung der fiktiven Eigenkapitalzuwachsverzinsung rechtfertigen würden. Schließlich fallen Gesellschaften dieser Rechtsform unter Art. 2 der RL Nr. 90/435/EWG (Mutter/Tochter-Richtlinie, siehe Anlage 2 zum EStG 1988) und stellen jedenfalls den Kapitalgesellschaften österreichischen Rechts vergleichbare Körperschaften dar. Der Unterschied, dass die Bw…
…bseloten Vennotshap met beperkte aansprakelijkheid" (übersetzt etwa: Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Gesellschaften dieser Rechtsform fallen unter Art. 2 der RL Nr 90/435/EWG (Mutter/Tochter-Richtlinie, siehe Anlage 2 zum EStG 1988) und stellen jedenfalls den Kapitalgesellschaften österreichischen Rechts vergleichbare Körperschaften dar. Der Unterschied…