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UFSW RV/2961-W/02Liebhaberei bei der Organisation einer einzigen Musikveranstaltung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2008

…ihrer Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften für das Jahr 2000 machte die Bw. negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb in der Höhe von S -671.157,- (€ 48.774,88) geltend, welche aus der Organisation einer Musikveranstaltung in St. Andrä-Wördern resultierten. Mit Bescheid gemäß § 92 Abs…

UFSG RV/0051-G/04Werbungskosten eines pensionierten Politikers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.02.2005

…Hingabe der ggst. Zuwendungen - laut Angaben in der mündlichen Berufungsverhandlung waren dies Pokale und Spenden anlässlich diverser Bälle, Musikveranstaltungen oder Veranstaltungen der Postgewerkschaft - bestanden haben soll, unterliegt er doch im Rahmen seiner unentgeltlichen Beiratstätigkeit keinem vergleichbaren (faktischen) Zwang wie ein politischer Mandatar, der mit der…

UFSW RV/1313-W/06Gebührenrechtliche Abgrenzung einer stillen Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zum Kreditvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.11.2010Teil 1/2

…der B. befinde sich kein geeignetes, entsprechend modern ausgestattetes und den Anforderungen für Seminare, Bälle, Musikveranstaltungen und dergleichen entsprechendes H.. Dies vorausgeschickt vereinbarten die Bw. und die Stadt D. an der B. die Errichtung einer "echten stillen Gesellschaft" auszugsweise wie folgt: "Pkt I. Gesellschafter und…

UFSW RV/1317-W/06Gebührenrechtliche Abgrenzung einer stillen Gesellschaft bzw. einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zum Kreditvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.11.2010

…der B. befinde sich kein geeignetes, entsprechend modern ausgestattetes und den Anforderungen für Seminare, Bälle, Musikveranstaltungen und dergleichen entsprechendes H.. Dies vorausgeschickt vereinbarten die Bw. und die C. GmbH die Errichtung einer "echten stillen Gesellschaft" auszugsweise wie folgt: "Pkt I. Gesellschafter und Einlagen 1. Die…

UFSW RV/0914-W/03Gemeinnützigkeit eines Vereines
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2008

…Verein als Veranstalter durchführt, sind gemäß Statuten ein ideelles Mittel zur Verwirklichung des Vereinzweckes, ebenso wie die spontanen Improvisationsabende im Kommunikationszentrum. Da diese Musikveranstaltungen der Kulturpflege dienen und nicht für fremde gesellige Veranstaltungen organisiert werden, sind diese gemäß Absch. 17 Abs. 10 Vereinsrichtlinien als unentbehrlicher…

UFSW RV/0456-W/04Liebhaberei bei einem Veranstaltungsservice von kommerziellen Volksmusikgruppen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2004

…Betriebsprüfung wurde in Tz 15 des Berichts die Feststellung getroffen, dass sich die umsatzsteuerlichen Entgelte aus gewerblicher Vermietung und Verpachtung sowie aus Musikerauftritten zusammensetzen würden. Bei den Erlösen Musikveranstaltungen handle es sich um die Einnahmen aus einer Musikgruppe, die sich OA bzw. AW genannt hätte…

UFSF RV/0021-F/06Wellness- und Seminarleistungen als Haupt- oder Nebenleistungen zur Beherbergungsleistung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.12.2006Teil 1/2

…maximal ATS zzz,-- betragen. Die Gemeinde habe ihre Subvention an das Hotel ausschließlich aus öffentlichem Interesse gewährt. Dass die Austragung der E, einer weltberühmten Musikveranstaltung mit zahlungskräftigem Publikum, im öffentlichen Interesse gelegen sei, bedürfe wohl keiner weiteren Erläuterung. Dass an die Subventionsgewährung bestimmte Auflagen oder…

UFSI RV/0351-I/08Gaststättenpauschalierung bei einem Apres-Ski-Lokal, das nahezu ausschließlich Getränke anbietet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2011

…Wein ca. 450%, für Limo ca. 550% und für Kaffee ca. 1300%. Es würden weder Musikveranstaltungen, Publikumstänze oder sonstige Veranstaltungen durchgeführt. Es sei keine Tanzfläche vorhanden, und die Diskothekmusikanlage diene lediglich zum Abspielen von Hintergrundmusik. Der Betrieb sei mit einer Almhütte oder einem Schirm, dessen…

UFSI RV/0111-I/07(Vor)silvesterparty, ermäßigter Steuersatz für Musik- und Gesangsaufführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2010

…Mitternacht an diesem Tage, das ohne Zweifel aus der Ferne besser zu betrachten sei, als aus dem Blickwinkel des "Veranstaltungsgeländes". All diese Leistungen solcher Art gehörten jedoch bei Musikveranstaltungen, deren Eintrittsentgelte zweifelsfrei dem ermäßigten Steuersatz zugänglich seien, heutzutage üblicherweise zum Angebot. Keine Konzertveranstaltung sei ohne…

UFSF RV/0055-F/09Fortbildungsaufwendungen eines Gymnasiallehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.03.2010

…dass Besichtigungen kultureller, historischer und touristischer Attraktionen, das Vorführen von Filmen, Konzerten, Musikveranstaltungen, etc. oder, wie gegenständlich, der Besuch einer Ausstellung moderner Kunst für jedermann attraktiv und von Interesse sei. Bezüglich des Kurses "Jakob`s Träume" sei der Einzelzimmerzuschlag in Höhe von 26,00 €…

UFSG RV/0515-G/06Sprachreise nach Florenz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2007

…Vorführungen italienischer Filme, Besuch von italienischen Konzerten und Musikveranstaltungen und der Besuch von Bibliotheken für jedermann attraktiv und von Interesse sind. Bei der Beurteilung des Seminars im Bezug auf das Vorliegen von privat oder beruflich bedingten Zeiten ist von einer Normalarbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden…

UFSG RV/0590-G/05Sprachreise eines Lehrers nach Florenz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2007

…Vorführungen italienischer Filme, Besuch von italienischen Konzerten und Musikveranstaltungen und der Besuch von Bibliotheken für jedermann attraktiv und von Interesse sind. Bei der Beurteilung des Seminars im Bezug auf das Vorliegen von privat oder beruflich bedingten Zeiten ist von einer Normalarbeitszeit von durchschnittlich acht Stunden…