…abgeändert: Bemessungsgrundlage für die Gesellschaftsteuer gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 KVG 395.720,00 x 1%= € 3.957,20 Entscheidungsgründe Strittig ist, ob der Zuschuss der Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft an ihre Beteiligungsgesellschaft, die Bw., von der Gesellschaftsteuer befreit ist? Ist der Zuschuss eine Zuzahlung…
…S. enthalten sei. Die Bürgschaft sei ein Sicherungsgeschäft und kein Rechtsvorgang über den Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungsbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften. Dagegen brachte die Bw. einen Vorlageantrag ein. Im Februar 2005 erfolgten zur Klärung des Zeitpunktes des Abschlusses des Darlehens(vor)vertrages sowie der Frage, ob…
…tätigen Alteigentümern erworben, dies vor allem, weil X unter den Anteilsinhabern einen hohen Managementanteil belassen wollte. Weiters habe die Beteiligung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft nur dann Sinn, wenn der erhebliche Teil der Mittel dem Unternehmen und nicht den Eigentümern zufließt. Wirtschaftlich sei ein Vorgang gegeben, der einer…
…065,95 betrage. Geltende gemacht wurde eine Steuerbefreiung nach § 6b KStG wegen Beteiligung einer Mittelstandfinanzierungsgesellschaft. Mit Bescheid vom 22. März 2002 setzte das Finanzamt gegenüber der Gesellschaft Gesellschaftsteuer in Höhe von € 31.410,65 (1 % von € 3.141.065,95) fest. Zur Begründung…
…finanzierungsgesellschaften im Sinne des § 6b KStG. Die Bürgschaft sei als Rechtsvorgang über den Erwerb von Beteiligungen im Finanzierungbereich von Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften zu qualifizieren. Der Gesetzgeber spreche bewusst umfassend von "Rechtsvorgängen" und meine hiermit eben nicht lediglich das Rechtsgeschäft des Erwerbes an sich, sondern sämtliche unmittelbar damit…
…den Pfandbestellern unterfertigte Urkunde vom Parteienvertreter mittels beglaubigter Abschrift beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern mit dem Antrag auf Gebührenbefreiung im Hinblick auf die Eigenschaft der Bw. als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft angezeigt. Mit Bescheid vom 6. September 2002 setzte das Finanzamt für die Pfandbestellung eine Gebühr nach …
…Gründungsprotokolles. Aus dem vorgelegten Gründungsprotokoll ergibt sich, dass die Bw. am 16. Oktober 2000 als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft gegründet wurde. Die Eintragung im Firmenbuch erfolgte am 10. November 2000. Über die Berufung wurde erwogen: Nach Maßgabe der Bestimmungen im III. Abschnitt des Gebührengesetzes 1957 unterliegen Kreditverträge, mit…
…von € 9.965.000,00 und Gesellschafterzuschüsse von insgesamt € 5,000.000,00 fest. Es berechnete die Gesellschaftsteuer so, dass es die auf Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft entfallende anteilige Kapitalerhöhung gemäß Art. 27 § 2 StRefG steuerfrei ließ (Kapitalerhöhung: € 9.965.000,00-2,573.361…
…dass Alleingesellschafterin der Bw. die A (i.d.F. "Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft") ist. Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 2.2.2007 die Gesellschaftsteuer für die Kapitalerhöhung um 5,965.000,00 Euro (x1% = 59.650,00) fest. Das Finanzamt begründete die Festsetzung, dass die Befreiung…
…diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass die Darlehensvaluta nicht zugezählt worden seien und somit der Darlehensvertrag nicht wirksam zu Stande gekommen sei. Außerdem handle es sich bei der Berufungswerberin um eine Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft und wäre dieser Rechtsvorgang nach Art XXVII § 2 Steuerreformgesetz 1993 (BGBl. Nr…
…95 betrage. Geltend gemacht wurde eine Steuerbefreiung nach § 6b KStG wegen Beteiligung einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft. Mit Bescheid vom 22. März 2002 setzte das Finanzamt gegenüber der P AG Gesellschaftsteuer in Höhe von € 31.410,65 (1 % von € 3.141.065,95) fest. Zur Begründung…
…machte eine Aufhebung des angefochtenen Bescheides gemäß § 289 Abs. 2 BAO erforderlich. Die Einwendungen betreffend Begünstigungen für Mittelstandfinanzierungsgesellschaften waren in diesem Rahmen nicht näher zu erörtern. Eine gebührenrechtliche Einordnung des Tatbestandes unter § 33 TP 19 GebG wird der Abgabenbehörde 1. Instanz anheim gestellt. Feldkirch, 6…
… 1 Art. 27 BGBl. 1993/818 sind "die Ausgabe von Aktien und Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung wie Genussrechten....durch Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften....sowie bei diesen als Steuerschuldner....verwirklichte Rechtsvorgänge gemäß § 2 des Kapitalverkehrsteuergesetzes von der Gesellschaftsteuer befreit.", uvam, so sieht man, wie einschränkend und an…