…nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist oder im öffentlichen Interesse ergeht, nur dann - über Antrag der Partei - zulässig, wenn der Bescheid im Einzelfall notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung ist. Unzulässig ist ein Feststellungsbescheid jedenfalls dann, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsverfahrens…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt werden kann…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist aber dann nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist aber dann nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist aber dann nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist aber dann nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist aber dann nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist aber dann nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist aber dann nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt…
…diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt. Ein solcher Feststellungsbescheid ist aber dann nicht zu erlassen, wenn die Rechtsfrage in einem anderen - der Partei zumutbaren - Verfahren geklärt…
…und die Befolgung dieser Anordnung unter Festsetzung einer Zwangsstrafe zu erzwingen. Der Antrag wurde damit begründet, dass er ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung darstelle, um im Rechtsmittelverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat bzw. in weiterer Folge im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof eine Klärung der Frage zu…
…wenn dies von einer Partei beantragt wird, diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jeweils unter der weiteren Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser…
…wenn dies von einer Partei beantragt wird, diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jeweils unter der weiteren Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser…
…nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen ist oder im öffentlichen Interesse ergeht, nur dann - über Antrag der Partei - zulässig, wenn der Bescheid im Einzelfall notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung ist. Unzulässig ist ein Feststellungsbescheid jedenfalls dann, wenn die strittige Rechtsfrage im Rahmen eines anderen gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsverfahrens…
…geboten sei, wenn dies von einer Partei beantragt werde, die ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich dabei um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt. Dies gelte natürlich unter der Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. All…
…geboten sei, wenn dies von einer Partei beantragt wird, die ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich dabei um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt. Dies gelte natürlich unter der Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser Art nicht ausschließen. All…
…wenn dies von der Partei beantragt werde, die ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat und es sich um ein notwendiges, letztes und einziges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt und insofern im Interesse der Partei liegt; dies unter der Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung…
…die Partei hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung und es handelt sich hierbei um ein notwendiges, letztes und einziges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung. Da im vorliegenden Fall der Antrag auf Anerkennung des Alleinverdienerabsetzbetrag noch im Wege einer Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2011 einer Entscheidung zugeführt…
…Zollanmeldung nicht angenommen worden ist, ist in den zoll- und verfahrensrechtlichen Bestimmungen nicht vorgesehen. Ein Feststellungsbescheid ist im vorliegenden Fall auch nicht als notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung erforderlich, weil es sich bei einer Nichtannahmeentscheidung um eine zollrechtliche Entscheidung handeln würde, die der Überprüfung im Rechtsbehelfsverfahren…
…wenn dies von einer Partei beantragt wird, diese ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat, es sich um ein notwendiges Mittel zweckentsprechender Rechtsverteidigung handelt oder wenn die Feststellung im öffentlichen Interesse liegt; dies jedoch unter der weiteren Voraussetzung, dass die maßgeblichen Rechtsvorschriften eine Feststellung dieser…