…die Auszahlungsbestätigung vom 13. Jänner 2006). Der Berufungswerber begehrte, diese Freizügigkeitsleistung wie eine Abfertigung aus einer Mitarbeitervorsorgekasse im Sinne des § 67 Abs. 3 EStG 1988 mit dem festen Steuersatz von 6% zu besteuern. Mit Einkommensteuerbescheid 2006 vom 7. April 2008 behandelte das Finanzamt diese Auszahlung…
…6 EStG 1988 auf § 67 Abs. 8 EStG 1988 anzuwenden sei. Anders verhalte es sich daher, wenn gleichzeitig Anwartschaften gegenüber Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) bestünden. Diesfalls sei nämlich kein steuerlicher Zusammenhang der Sozialplanzahlung mit § 67 Abs. 6 EStG 1988 gegeben, weshalb diese Zahlungen in die Bemessungsgrundlage des…
… 67 Abs. 6 EStG 1988 nicht zum Tragen komme, wenn für neue Dienstverhältnisse ab 1.1.2003 laufende Beiträge nach dem neuen System in eine Mitarbeitervorsorgekasse gezahlt werden würden. Würden somit Anwartschaften gegenüber einer MV-Kasse vorliegen, sei die freiwillige Abfertigung auch in die Beitragsgrundlage…
…angehören würde. In der dagegen erhobenen Berufung brachte der Berufungswerber vor, dass es sich im gegenständlichen Fall um eine gesetzliche Versicherung handle, und zwar um Beiträge für die gesetzliche Weiterversicherung sowie die Mitarbeitervorsorgekasse seiner haushaltszugehörigen, in Ausbildung stehenden Tochter B, für die Familienbeihilfe bezogen werde…
…8 lit. c EStG 1988 handle und der Dienstgeber richtigerweise den Freibetrag für Vergleiche nicht berücksichtigt habe, da dieser nur im Rahmen von gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen, wenn Ansprüche gegenüber einer betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse bestehen, also das Dienstverhältnis dem BMSVG unterliegt, zustehe. Im vorliegenden Fall liege…
…August 2006 als Angestellter bei der A.GmbH tätig gewesen. Während seiner gesamten Dienstzeit habe er noch keine Abfertigung erhalten und für die Zeit von August 2003 bis August 2007 (richtig: August 2006) bestehe eine Anwartschaft gegenüber einer Mitarbeitervorsorgekasse. Durch die Anwendung des § 67 Abs…
…unterliegen. Die Begünstigung des § 67 Abs. 6 EStG 1988 komme aber nur dann zur Anwendung, wenn keine Anwartschaften gegenüber einer betrieblichen Mitarbeitervorsorgekasse bestehen. Im Vorlageantrag vom 10.7.2009 wurde noch einmal hervorgehoben, dass der Arbeitgeber die Steuerbegünstigung des § 67 Abs.6 1. und 2…
…Vorbringen, die betroffenen Arbeitnehmer hätten am 1.12.2003 bei ihrem Eintritt bzw. Wechsel in die Betriebliche Mitarbeitervorsorgekasse mangels anrechenbarer Vordienstzeiten je einen latenten Abfertigungsanspruch verloren, vermag als Argumentationsindiz für die Beendigung der in Rede stehenden Dienstverhältnisse der Berufung ebenso nicht zum Erfolg zu verhelfen…
…Werbungskosten) | 20.540 km | | € 9.093,04 Die Aufwendungen für das Dienstverhältnis mit der Ehegattin setzen sich wie folgt zusammen: | Lohnauszahlung | € 3.500,-- | Sozialversicherung | € 49,-- | Mitarbeitervorsorgekasse | € 53,60 Die Gattin des Bw…
…der Bw. am 23.6.2003 bei der Firma K neu eingetreten sei, weshalb im Rahmen dieses (nach dem 1.1.2003 begründeten) Dienstverhältnisses ausschließlich die Anwartschaft zur Mitarbeitervorsorgekasse bestanden habe. Dieser Umstand wurde von der Ehefrau des Bw. anlässlich einer telefonischen Anfrage, wann mit…
…nach Art/Empfänger/beruflicher Anteil sowie Nachweis/Glaubhaftmachung des beruflichen Anteils In der Vorhaltsbeantwortung vom 15.11.2006 brachte der Bw ua vor: "Ich hatte im Jahr 2005 insgesamt zwei ASVG-pflichtige Erwerbstätigkeiten (Angestelltenverhältnisse bei der XY - Pensionskasse AG, XY - Versicherung AG, XY Mitarbeitervorsorgekasse AG…
…angefallen. Durch die von ihm gewählte Rentenauszahlung ergebe sich ein Lohnsteuersatz von 41%. Die neuen Abfertigungen, die in Form einer Kapitalabfindung von einer Mitarbeitervorsorgekasse ausbezahlt würden, seien ebenso wie die alten Abfertigungen mit 6% zu versteuern. Würde eine neue Abfertigung als Rente ausgezahlt werden, so…
…auch die von der Judikatur geforderten Kriterien für Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen nicht erfüllt sind: Zunächst fällt auf, dass im vorgelegten Dienstzettel Angaben zu den (konkreten) Arbeitsbeginn- bzw. -endzeiten, zum Arbeits-(Einsatz-)ort sowie zur gewählten Mitarbeitervorsorgekasse fehlen (vgl. dazu § 2 Abs. 2 Z 6…
…wo die Rechtslage durch die Einführung der Mitarbeitervorsorgekasse eine völlig andere sei, geht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ins Leere: Richtig ist, dass sämtliche Dienstnehmer, welche ab dem 1.1.2003 ein neues Dienstverhältnis begründen, in einer Mitarbeitervorsorgekasse erfasst sind und Abfertigungsansprüche erwerben (Betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz…
…beschäftigt. Die vom Arbeitgeber neben dem Monatslohn zu tragenden Lohnnebenkosten betrugen in den Streitjahren in Österreich ca. 30% (Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, Kommunalsteuer, Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse, Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag), in Liechtenstein hingegen "nur" zwischen 9% und 12 % (Arbeitgeberbeiträge zur Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung…
…12. 502,00, die Beitragsgrundlage Sonderzahlung ist mit € 2.083,66, die Beitragsrundlage Mitarbeitervorsorgekasse (MV) inklusive Sonderzahlung ist mit € 11.416,99, der eingezahlte Betrag an die MV ist mit € 174,68 und der Zeitraum ist von 18. Februar bis 31. Dezember…
…folgende Angaben zu enthalten: Bruttobezüge gemäß § 25, Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge, Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer, Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Mitarbeitervorsorgekasse, Lohnsteuer. Am 8. Mai 2009 wurde der Konkurs über den Arbeitgeber der Bw. eröffnet. Eine Prüfung der lohnabhängigen Abgaben für den Zeitraum 1…
…in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage der 21. GP betreffend die Neuregelung des Abfertigungsrechtes, BlgNr 1131, Folgendes ausgeführt: Auf freiwillige ("überhöhte") Abfertigungen, die von einer Mitarbeitervorsorgekasse ausbezahlt werden, soll § 67 Abs. 6 EStG 1988 generell nicht zur Anwendung kommen. In diesem Bereich gilt das in diesem…
…Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, ein pauschales Ausscheiden der steuerfreien Bezüge und Vorteile mit Verordnung festzulegen. Mit BGBl. I Nr. 102/2007 wurden die Begriffe "Mitarbeitervorsorgekasse" bzw. "MV-Kasse" jeweils durch die Begriffe "Betriebliche Vorsorgekasse" und "BV-Kasse" ersetzt. Mit Budgetbegleitgesetz 2009 (BGBl. I Nr…
…am Briefkopf angegebene Adresse oder jede andere Betriebsstelle des Dienstgebers im gleichen Gemeindegebiet. 8. Anrechnungszeiten......... 9. Sonstige Vereinbarungen: A/Überstunden, B/Mitarbeitervorsorgekasse, E/Meldepflicht bei Krankheit, F/Rückerstattung von Ausbildungskosten." Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall zum Einen, ob der Bw…