Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vom 17. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Y vom 13. Jänner 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 1999 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 bleibt unverändert…
…24.6.1999, 94/15/0196, stellte der VwGH fest, dass sowohl beruflich als auch privat nutzbare Sportgeräte ebenso auf Grund ihrer Mischveranlassung nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Gleiches gilt für die Sportbekleidung. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Wien, 22. September 2003
…232/73); weiters bei Aufwendungen, bei denen "eine klar abgrenzbare betriebl. Veranlassung neben einer privaten Veranlassung gegeben ist", worunter ein "Mischaufwand/Mischveranlassung" zu verstehen ist; in der Rechtsprechung beispielsweise für Kfz-Kosten, Telefon- und Internetkosten einschließlich Grundgebühren, Kosten für Computer- und Computerzubehör, aber auch für…
…private als auch die berufliche Sphäre betreffen. Die Aufwendungen lassen sich in Folge nicht eindeutig trennen. Es liegt eine sog. Mischveranlassung der Aufwendungen vor. Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen hat (vgl. zB VwGH 28.05.2008, 2006/15/0237, m.w.N.) darf die…
…Im erstgenannten Fall sind die Fahrtaufwendungen bereits durch die Geltendmachung im Punkt "Reisekosten" abgegolten, im zweiten Fall auf Grund einer Mischveranlassung den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung zuzuordnen. Jedenfalls können insgesamt im gegenständlichen Fall keine Anschaffungsnebenkosten steuerlich berücksichtigt werden. Als Werbungskosten anzuerkennen sind daher in…