…und Al. zurecht versagt, weil die geforderte Mindestentfernung von 25 km der Seminarorte vom Mittelpunkt der Tätigkeit nicht gegeben war. Da eine Anspruchsvoraussetzung nicht vorlag, waren die geltend gemachten Taggelder nicht zu gewähren. Darüber hinaus steht der Verpflegungsmehraufwand von € 667,-- auch aus folgenden Überlegungen…
…zwischen Wohnung des Bw. und dessen Arbeitsstätte in etwa 15 km betrage. Da diese Gesamtwegstrecke unter der gesetzlich geforderten Mindestentfernung von 20 km liege und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar sei, stehe ein Pendlerpauschale nicht zu. Der Bw. erhob fristgerecht am 26…
…berücksichtigt. Diese Aufwendungen wurden vom Finanzamt mit der Begründung nicht gewährt, dass die Zuerkennung von einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung an eine Mindestentfernung des Beschäftigungsortes vom Familienwohnsitz von mehr als 120 km anknüpfe. Gegen den Bescheid wurde mit Schriftsatz vom 29.5.2009 berufen. Der…
…der Bw. bekannt, dass die von der Behörde in der Bescheidbegründung dargelegte Mindestentfernung von 120km nur einen Richtsatz darstellen würde und unter bestimmten Voraussetzungen auch geringer sein könne. Die öffentlichen Verkehrsmittel würden überdies zu Zeiten verkehren, zu denen ein pünktlicher Arbeitsbeginn nicht möglich sei. Die…
…begründete: Die Entfernung, die laut Roter 55 km betrage, sei groß genug, um der Mindestentfernung gerecht zu werden. Bei Taggeldern gehe es wesentlicher um die Dauer des Aufenthaltes am Ausbildungsplatz als um die Entfernung zum Ausbildungsort. Es sei nicht wesentlich, ob ein neuer Mittelpunkt der…
…Außendiensttätigkeit kein fixes Einsatzgebiet. In dieser Aufstellung seien nur jene Orte angeführt, die außerhalb des politischen Bezirkes liegen würden und darüber hinaus noch eine Mindestentfernung von 25 km hätten. Um Grenzfälle zu vermeiden seien diese Diäten noch um 25% pauschal gekürzt worden. Dem entsprechend würden…
… Stadtbus o2). Des Weiteren lagen der Wohnort und die Arbeitsstätte(n) des Bw nicht nur im Nahbereich von 25 km sondern auch innerhalb eines Verkehrsverbundes. Darüber hinaus überschritt der jeweilige Arbeitsweg nicht die Mindestentfernung von 20 Kilometern. Dies betrifft sowohl den Hauptsitz des Arbeitgebers in…
…des Einkommensteuergesetzes unterscheidet sich wesentlich von den von der Bw. ins Treffen geführten Vereinsrichtlinien, die weder eine bestimmte Reisedauer noch eine bestimmte Mindestentfernung vom üblichen Tätigkeitsmittelpunkt erfordern. Es spielt nach den Vereinsrichtlinien auch keine Rolle, wenn durch wiederholte Reisebewegungen an ein und denselben Ort dort…
…des Einkommensteuergesetzes unterscheidet sich wesentlich von den von der Bw. ins Treffen geführten Vereinsrichtlinien, die weder eine bestimmte Reisedauer noch eine bestimmte Mindestentfernung vom üblichen Tätigkeitsmittelpunkt erfordern. Es spielt nach den Vereinsrichtlinien auch keine Rolle, wenn durch wiederholte Reisebewegungen an ein und denselben Ort dort…
…des Einkommensteuergesetzes unterscheidet sich wesentlich von den von der Bw. ins Treffen geführten Vereinsrichtlinien, die weder eine bestimmte Reisedauer noch eine bestimmte Mindestentfernung vom üblichen Tätigkeitsmittelpunkt erfordern. Es spielt nach den Vereinsrichtlinien auch keine Rolle, wenn durch wiederholte Reisebewegungen an ein und denselben Ort dort…
…die Taggelder nachzuweisen, um feststellen zu können, dass auf die entsprechenden "Reisen" tatsächlich die hiefür erforderlichen Voraussetzungen (zB. Mindestdauer, Mindestentfernung, kein Begründen eines neuen Mittelpunktes der Tätigkeit) zuträfen. (7) Dieser Vorhalt wurde seitens des Bw. am 10. März 2008 folgendermaßen beantwortet: 1. Abweisung des Berufungsbegehrens…
…einer Pendlerpauschale, zumal es auch für die Gewährung der sog. kleinen Pendlerpauschale an der vorausgesetzten (überwiegenden) Mindestentfernung von 20 Kilometer für die einfache Fahrtstrecke mangelte] zuzustimmen und folgedessen dem diesbezüglichen Berufungsbegehren ein Erfolg zu versagen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 4. Februar…
…Steuerpflichtigen - der Vorgehensweise des Finanzamtes (keine Berücksichtigung einer Pendlerpauschale, zumal es auch für die Gewährung der sog. kleinen Pendlerpauschale an der vorausgesetzten Mindestentfernung von 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mangelte; wie oben bereits erwähnt, errechnet sich die Wegstrecke im Falle der Zumutbarkeit der Benützung…
…Pendlerpauschale, zumal es auch für die Gewährung der sog. kleinen Pendlerpauschale an der vorausgesetzten Mindestentfernung von 20 Kilometer für die einfache Fahrtstrecke mangelte) zuzustimmen und folgedessen dem diesbezüglichen Berufungsbegehren ein Erfolg zu versagen. Gleichzeitig schließt sich der Unabhängige Finanzsenat auch den zu Gunsten des Bw…
…land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ebenfalls beeinträchtigt. Aus dem Lageplan ist ersichtlich, dass die von KR bewirtschafteten Flächen in einer Mindestentfernung von rund 1,2 km zur Autobahntrasse gelegen sind. Ob und welche Auswirkungen auf den Einheitswert die Emissionen des Autoverkehrs bzw. des Flugverkehrs haben sollten…
…sind diese Ausgaben grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten (§ 33 Abs. 5). Für die Berücksichtigung zusätzlicher Pauschbeträge (Pendlerpauschale) sind das Zurücklegen einer Mindestentfernung und allenfalls die Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel maßgeblich. Eine weitere Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitnehmer die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…eigenem zu tragen hat, liegen insoweit keine Werbungskosten vor. Die Annahme eines Verpflegungsmehraufwandes ("Diäten") setzt das Vorliegen einer Reise voraus, also die Zurücklegung einer Mindestentfernung von 25 km, eine bestimmte Mindestdauer (wenigstens drei Stunden) sowie das Nichtbegründen eines weiteren Tätigkeitsmittelpunkts (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner…
… 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise" im Sinn des Einkommensteuergesetzes unterscheidet sich damit wesentlich von den oben zitierten Vereinsrichtlinien, die weder eine bestimmte Reisedauer noch eine bestimmte Mindestentfernung vom üblichen Tätigkeitsmittelpunkt erfordern. Es spielt nach den Vereinsrichtlinien auch keine Rolle, wenn durch wiederholte Reisebewegungen…
… 4 Abs. 5 EStG 1988. Die "Reise" im Sinn des Einkommensteuergesetzes unterscheidet sich damit wesentlich von den oben zitierten Vereinsrichtlinien, die weder eine bestimmte Reisedauer noch eine bestimmte Mindestentfernung vom üblichen Tätigkeitsmittelpunkt erfordern. Es spielt nach den Vereinsrichtlinien auch keine Rolle, wenn durch wiederholte Reisebewegungen…
…nicht zu erkennen. Auch wenn die Steuerfreiheit des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 für begünstigte Auslandstätigkeiten keine Mindestentfernung der Entsendung vom Stammsitz des Arbeitgebers vorsieht (weil einer derartigen Auslegung der Zweck der Regelung - die Exportförderung - entgegensteht; vgl. Beschluss des VwGH Zl. A 2010…