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UFSI FSRV/0008-I/12Depressive Erkrankung als Milderungsgrund bei der Bestrafung eines wirtschaftlich nicht erfolgreichen Architekten, welcher jahrelang die vereinnahmten Umsatzsteuern nicht entrichtet, sondern für eigene Zwecke verwendet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

… 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind bei der Bemessung der Strafe die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht…

UFSW FSRV/0006-W/12Strafhöhe wegen Nichtberücksichtigung wesentlicher Milderungsgründe und der sehr eingeschränkten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation des Beschuldigten bekämpft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)11.09.2012

…nicht möglich gewesen, Urkunden zu Unfall- und Erkrankungsdokumentation vorzulegen und sich einen persönlichen Eindruck vom Bw. zu verschaffen. Die Einvernahme des Bw. sowie die Vorlage von Urkunden zum Nachweis weiterer nicht angenommener Milderungsgründe, z.B. die Beeinträchtigung des Bw. während des Tatzeitraumes, habe sohin nicht…

UFSL FSRV/0074-L/07Das Vorliegen weiterer Milderungsgründe ist bei der Strafbemessung zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)18.03.2008

…Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Nach § 23 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters (Abs. 1), wobei die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Im Übrigen gelten die …

UFSW FSRV/0052-W/11Berufung wegen Strafhöhe samt (erstmaliger) Angabe weiterer Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.03.2012

…für die Verhandlung ausgewiesene Ladung behoben habe noch die ihn treffenden Verpflichtungen abgabenrechtlicher Natur einhalten habe können, möge als weiterer Milderungsgrund gewertet werden. Zudem sei nur der Vollständigkeit halber angeführt, dass die für die Verurteilung herangezogenen Beträge der Abgabenschulden - auch wenn diese hier nicht bekämpft…

UFSL FSRV/0016-L/09Überlange Verfahrensdauer und volle Schadensgutmachung stellen wesentliche Milderungsgründe bei der Strafbemessung dar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.12.2009

…2009, welche sich gegen die Höhe der vom Spruchsenat verhängten Geldstrafe richtet und mit der die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 beantragt wird. Als Berufungsgrund wird unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Im angefochtenen Erkenntnis sei richtig als Milderungsgrund das Geständnis…

UFSW FSRV/0107-W/06Höhe der Geldstrafe wegen erstinstanzlich nicht berücksichtigter Milderungsgründe angefochten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.01.2007

…wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSW FSRV/0071-W/11Berufung wegen der Strafhöhe mit Geltendmachung weiterer Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.04.2012

…FinStrG sei beim Zusammentreffen mehrerer strafbarer Handlungen auf eine einheitliche Geldstrafe zu erkennen. Nach § 23 FinStrG bemesse sich die Strafe nach der Schuld des Täters und seien die Erschwerungs- und Milderungsgründe, sowie die persönlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Bei der Strafbemessung sei als mildernd…

UFSS FSRV/0023-S/09Reduktion der Geldstrafe bei Überwiegen der Milderungsgründe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.11.2009

…mit der Begründung, dass bei der Strafbemessung die seinerzeitigen restriktiven persönlichen und beruflichen Umstände als eigentliche Ursache für das steuerliche Fehlverhalten des Beschuldigten in die Urteilsfindung zu wenig Eingang gefunden hätten und den gegebenen Milderungsgründen nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen worden sei.   Gemäß…

UFSW FSRV/0053-W/11Strafberufung, Milderungsgründe, nicht entschiedene Anlastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.12.2011

…Ausführung beiträgt. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Dabei ist darauf Bedacht zu…

UFSW FSRV/0055-W/09Anrechnung einer Vorhaft, Tatprovokation als Milderungsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…7. November 2006 in ihrem Strafausspruch wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben wurde, u.a. wie folgt ausgeführt: "Gemäß § 23 Abs. 2 FinStrG sind bei der Bemessung der Strafe die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSW FSRV/0093-W/12Strafberufung, Antrag auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen, behaupteter Milderungsgrund wurde bereits bei der subjektiven Tatseite berücksichtigt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.04.2013

…Sein Gesamteinkommen betrage derzeit monatlich ca. EUR 1.180,00. Es werde ersucht, bei der Beurteilung durch den UFS, die Spielsucht als gravierenden Milderungsgrund zu berücksichtigen. Daraus erkläre sich auch die Anlastung der fahrlässigen Handlungsweise, denn wenn man spielsüchtig sei, sei einem alles andere egal…

UFSF FSRV/0033-F/10Keine Doppelbestrafung im Falle einer gleichzeitigen Bestrafung von Beschuldigtem und belangtem Verband; Berücksichtigung eines Milderungsgrundes im Falle des aufrechten (Mit-)Eigentums des Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.04.2011

…die Höhe der Verbandsgeldbuße. Bei einem Strafrahmen von € 23.960,12 habe der Senat beim Beschuldigten die Geldstrafe von € 4.700,00 und die Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einer Woche auch unter Berücksichtigung der Milderungsgründe zu niedrig bemessen. Beim belangten Verband sei…

UFSW FSRV/0083-W/07Strafhöhe angefochten. Handeln aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notsituation heraus als Milderungsgründe geltend gemacht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.10.2007

…wurde erwogen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters. Abs. 2: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSL FSRV/0043-L/03Das Vorliegen weiterer, in erster Instanz noch nicht gewürdigter Milderungsgründe, rechtfertigt eine angemessene Reduzierung der Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

… 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei gemäß Abs. 2 leg. cit. die Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen sind. Die §§ 32 bis 35 Strafgesetzbuch gelten sinngemäß. Ebenso sind gemäß…

UFSW FSRV/0015-W/09Berufung gegen Straferkenntnis des Einzelbeamten, geringe Strafherabsetzung wegen eines weiteren Milderungsgrundes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.11.2009

…die angeschuldeten Abgabenverkürzungen. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §…

UFSL FSRV/0108-L/06Teilrechtskraft des Schuldspruchs, da nur gegen die Strafhöhe Berufung eingebracht wurde; Herabsetzung der Geldstrafe infolge Überwiegens der Milderungsgründe bei überlanger Verfahrensdauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008

…0177). Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Strafdrohung bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Im Übrigen gelten die §§ 32 bis…

UFSW FSRV/0088-W/11Finanzordnungswidrigkeit, Strafberufung, schlechte wirtschaftliche Verhältnisse, neuer Milderungsgrund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)26.06.2012

…Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Strafberufung des Beschuldigten vom 2. Dezember 2011, in der gegen die Höhe der ausgesprochenen Geldstrafe eingewendet wird, dass bei Vorliegen der drei Milderungsgründe und dem Umstand, dass kein Erschwerungsgrund gegeben sei, die verhängte Strafe nicht notwendig sei, um den Bw…

UFSW FSRV/0070-W/10Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - eine nach Vollendung der Abgabenhinterziehung verbuchte Umsatzsteuergutschrift für einen anderen Zeitraum kommt dem Beschuldigten lediglich als Milderungsgrund der Schadensgutmachung zu Gute und ändert nichts an der Höhe der objektiv bewirkten Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.03.2011

…die Bemessung der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Beschuldigten zu berücksichtigen sind. Zum Verschulden des Bw. ist im gegenständlichen Fall ergänzend zum erstinstanzlichen…

UFSW FSRV/0002-W/09Berufung gegen die Strafhöhe. Vorverurteilungen teilweise als getilgt anzusehen. Zusatzstrafe zu verhängen. Schlechte wirtschaftliche Situation und unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe eingewendet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.09.2009

…FinStrG auch die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Der Senat habe trotz Vorliegen von mehreren Milderungsgründen mit einer Strafe von € 50.000,00 eine Strafe im mittleren Bereich des Strafrahmens verhängt und dabei die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw…

UFSW FSRV/0081-W/08Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Zahlungsschwierigkeiten schließen die Annahme von Vorsatz nicht aus. Erstinstanzliche unberücksichtigt gebliebene Milderungsgründe gemäß § 5 Abs. 3 Z 3 und 6 VbVG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.02.2009

…der Verband verantwortlich, wenn der Entscheidungsträger als solcher die Tat rechtswidrig und schuldhaft begangen hat. Gemäß § 5 Abs. 1 VbVG sind bei der Bemessung der Höhe der Geldbuße Erschwerungs- und Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die Höhe der angedrohten Geldbuße bestimmen, gegeneinander abzuwägen. Abs. 2:…