Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat 11 am 31. August 2004 über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13., 14. und 23. Bezirk betreffend Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatz- und…
während jenem gegen den Einkommensteuerbescheid 1987 ob der unter Punkt 1 dieser Entscheidung getroffenen Erwägungen teilweise Folge zu geben ist. In Ansehung der Ausführungen der Punkte 1 und 2 sind die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für die Jahre 1987 und 1987 wie folgt zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 11. Mai 2009 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2005 und 2006 sowie gegen den Haftungs- und Abgabenbescheid hinsichtlich Kapitalertragsteuer für…
…255,-- vorgeschrieben. Dabei wurde dem Kaufpreis in der Höhe von € 1,400.000,-- die Mietzinsvorauszahlung in der Höhe von € 1,893.000,-- hinzugerechnet und die Gegenleistung somit mit € 3,293.000,-- ermittelt. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht, dass…
§ 14 MRG geltend machenden Angehörigen des Mieters übertragen werden. Hier komme es grundsätzlich auf die objektiven Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Todes des Mieters an. Ein dringendes Wohnbedürfnis könne nur verneint werden, wenn der eintrittsberechtigten Person zu diesem Zeitpunkt eine andere zur sofortigen Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses…
Darüber hinaus ist die Schlussfolgerung, die Inanspruchnahme der Förderung sei auf Grund der Mietzinsbeschränkungen fremdüblich, unzutreffend. Denn wie gegenüber der Außenprüfung dargelegt wurde, beruht die Mietzinsbildung im Rahmen der in Anspruch genommenen landesgesetzlichen Förderung auf § 63 WWFSG. § 63 WWFSG kommt jedoch auch im Rahmen weiterer…
Für das Vorsteuerabzugsrecht des einzelnen Miteigentümers ist es bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung ohne Bedeutung, ob die Errichtergemeinschaft die Versteuerung ihrer Leistungen dem Gesetz entsprechend vorgenommen hat. Was den Vorsteuerabzug für den unrichtigen (weil zu niedrigen) Steuersatz von 10% für die weiterverrechneten Anschlussgebühren betrifft, so…
- Verzicht auf die zumindest aliquote Rückzahlung der Mietzinsvorauszahlungen im Falle der Kündigung der Vermieterin innerhalb der ersten sechzehn Jahre. - Entrichtung eines Mietzinses von € 97.730,11 monatlich. - Entrichtung eines Finanzierungsbeitrages von € 8.220.408,00 Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass eine Mieterin…
den Zeitraum Oktober 2004 bis März 2005 aufgrund des beim UVS - Wien konkret angefochtenen Bescheides der MA 50 vom 24. August 2004 erhalten hat (und nur diesen) rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen wurde. Nicht nachvollziehbar ist hingegen das Vorbringen, wonach durch den angeführten UVS - Bescheid die…
Weiters bringt die Abgabenbehörde erster Instanz vor, dass eine Mietvorauszahlung in dieser Höhe ohne schriftliche Vereinbarung fremdunüblich sei. Deshalb sei eine Darlehensvereinbarung anzunehmen. Dem ist insofern zuzustimmen, dass die fehlende Schriftlichkeit nicht dem üblichen Verkehr im Geschäftsleben entspricht. Allerdings ist es unter fremden Geschäftspartnern auch…
…Die astG erklärte sich bereit, der Vermieterin Mietzinsvorauszahlungen in Höhe der von dieser getätigten Investitionen zu leisten, die auf die laufende Miete angerechnet werden sollten. Aufgrund des mit diesem Inhalt abgeschlossenen Mietvertrages erlangte die astG ein Mietrecht an den in der Folge errichteten Räumlichkeiten. Dieser…
…der Gemeinde A über die gesamte Baurechtsdauer abgeschlossen werden. Dieser Mietvertrag wurde am 2.2.2009 mit der Pfarre A abgeschlossen und bis zur Ermittlung der endgültigen Herstellungskosten wurden Mietzinsvorauszahlungen iHv € 1500,- (inklusive USt) vereinbart. Der Bestandnehmer wurde mit Vereinbarung vom 28.7.2009…
… 17 Abs.4 GebG für die Entstehung der Gebührenschuld unbeachtlich ist. Der von der Bw. gerügten Miteinbeziehung der gesamten Mietzinsvorauszahlungen in die Bemessungsgrundlage wird entgegengehalten, dass- auch wenn es sich dabei um eine wiederkehrende Leistung handelt- die Einbeziehung des dreifachen Jahreswertes an eine unbestimmte Vertragsdauer…
…Berufungsvorentscheidungen: Hinsichtlich der Einkünftefeststellung ergingen per 29. September 2006 "stattgebende" Erledigungen für die Jahre 2002 bis 2004 (mit welchen das Finanzamt inhaltlich an der rechtlichen Einstufung der in Frage stehenden Mieterinvestitionen als sofort zu erfassende Mietzinsvorauszahlungen festhielt). Hinsichtlich der Umsatzsteuer für die Jahre 2002 bis…
…neben dem Mietzins die Umsatzsteuer vom Mietzins, Betriebskosten für Wasser, Heizung und Müllabfuhr, eine Investitionsablöse, der Wert vom Bestandnehmer vorzunehmender baulicher Veränderungen oder Erhaltungsmaßnahmen, Mietzinsvorauszahlungen und Baukostenbeiträge und Darlehensannuitäten in die Bemessungsgrundlage. (vgl. Frotz Hügel Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, § 33 TP 5 GebG und die…
…noch nicht amortisierten Finanzierungsbeitrag hatte. Dieser gelangte aber nicht zur Auszahlung. In seinem Erkenntnis vom 3.10.1996, Zl. 93/16/0127 machte der Verwaltungsgerichtshof deutlich, dass Mietzinsvorauszahlungen, die der Veräußerer vereinnahmt hat, vorbehaltene Nutzungen sind, wenn sie dem Veräußerer verbleiben. Der Verwaltungsgerichtshof führt aus…
…noch nicht amortisierten Finanzierungsbeitrag hatten. Dieser gelangte aber nicht zur Auszahlung. In seinem Erkenntnis vom 3.10.1996, Zl. 93/16/0127 machte der Verwaltungsgerichtshof deutlich, dass Mietzinsvorauszahlungen, die der Veräußerer vereinnahmt hat, vorbehaltene Nutzungen sind, wenn sie dem Veräußerer verbleiben. Der Verwaltungsgerichtshof führt aus…
…noch nicht amortisierten Finanzierungsbeitrag hatten. Dieser gelangte aber nicht zur Auszahlung. In seinem Erkenntnis vom 3.10.1996, Zl. 93/16/0127 machte der Verwaltungsgerichtshof deutlich, dass Mietzinsvorauszahlungen, die der Veräußerer vereinnahmt hat, vorbehaltene Nutzungen sind, wenn sie dem Veräußerer verbleiben. Der Verwaltungsgerichtshof führt aus…
…noch nicht amortisierten Finanzierungsbeitrag hatten. Dieser gelangte aber nicht zur Auszahlung. In seinem Erkenntnis vom 3.10.1996, Zl. 93/16/0127 machte der Verwaltungsgerichtshof deutlich, dass Mietzinsvorauszahlungen, die der Veräußerer vereinnahmt hat, vorbehaltene Nutzungen sind, wenn sie dem Veräußerer verbleiben. Der Verwaltungsgerichtshof führt aus…
…noch nicht amortisierten Finanzierungsbeitrag hatte. Dieser gelangte aber nicht zur Auszahlung. In seinem Erkenntnis vom 3.10.1996, Zl. 93/16/0127 machte der Verwaltungsgerichtshof deutlich, dass Mietzinsvorauszahlungen, die der Veräußerer vereinnahmt hat, vorbehaltene Nutzungen sind, wenn sie dem Veräußerer verbleiben. Der Verwaltungsgerichtshof führt aus…