…2011 für Veranlagungen ab 2011 insofern eine neue Rechtslage geschaffen wurde, als Dividenden aus Drittstaaten mit umfassender Amtshilfe von der Körperschaftsteuer befreit sind und nur im Fall eines Niedrigsteuerlandes es zum Methodenwechsel zum Anrechnungsverfahren kommt, bei Nichtvorliegen eines Amtshilfeabkommens die Dividenden dagegen voll steuerpflichtig sind…
…2011 für Veranlagungen ab 2011 insofern eine neue Rechtslage geschaffen wurde, als Dividenden aus Drittstaaten mit umfassender Amtshilfe von der Körperschaftsteuer befreit sind und nur im Fall eines Niedrigsteuerlandes es zum Methodenwechsel zum Anrechnungsverfahren kommt, bei Nichtvorliegen eines Amtshilfeabkommens die Dividenden dagegen voll steuerpflichtig sind…
…2011 für Veranlagungen ab 2011 insofern eine neue Rechtslage geschaffen wurde, als Dividenden aus Drittstaaten mit umfassender Amtshilfe von der Körperschaftsteuer befreit sind und nur im Fall eines Niedrigsteuerlandes es zum Methodenwechsel zum Anrechnungsverfahren kommt, bei Nichtvorliegen eines Amtshilfeabkommens die Dividenden dagegen voll steuerpflichtig sind…
…Abgesehen von der Frage, ob unbewiesene Vermutungen einer Nachfolge-BP (erstmals 2005 als "Methode" formuliert) acht bzw zehn Jahre nach einer Prüfung im Berufungsverfahren einen kompletten Methodenwechsel gegenüber der (Erst-)BP 2000 im Zusammenhang mit der Berechnung der Erdgasabgabevergütung rechtfertigen können, sind auch die dazu…
… 10 Abs. 3 KStG 1988 würde die Erzielung passiver Einkünfte bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen nicht zur Zurechnung der Einkünfte an eine im Inland ansässige Kapitalgesellschaft führen, weil sonst der normierte Methodenwechsel sinnlos sei. Auch wenn keine Bank im 'herkömmlichen Sinn' vorliege, sei daher zu…
…L kein Besteuerungsrecht des Quellenstaates besteht , kommt es im Ansässigkeitsstaat zu keiner Befreiung mit Progressionsvorbehalt bzw. zu keinem Methodenwechsel . Selbst wenn man die Zuteilung der vom Bw. ausgeübten Tätigkeit unter Artikel 7 des DBA mit Liechtenstein (Unternehmensgewinn) subsumieren würde, ist das Werkvertragshonorar mangels österreichischer Ansässigkeit…
…Für die Beantwortung der Frage, ob der vom VwGH bei ausländischen Portfoliodividenden im Zusammenhang mit Investmentfonds postulierte Methodenwechsel zur Anrechnungsmethode die Beteiligten in Bezug auf die in allen anderen Fällen (ausgenommen bei Missbrauch) übliche Befreiungsmethode in gemeinschaftswidriger Weise schlechter stellt, sind Ausmaß und zeitlicher Aspekt…
…erscheint die weitere Frage gerechtfertigt, ob einer geringfügig unter 25%(10%) liegenden (Auslands)Beteiligung mit einem Methodenwechsel zT für den Steuerpflichtigen unlösbare oder kaum erfüllbare Informationspflichten auferlegt werden dürfen (Frage 2), weiters ob inländische und ausländische Beteiligungen unter 25%(10%) im Zusammenhang mit Investmentfonds generell…
…VO-Geber keine überflüssige oder unanwendbare Bestimmung schaffen wollte. Der Ausschluss von Anlaufzeiträumen in Befristungsfällen des Betätigungstyps nach § 1 Abs 1 L-VO I normiert daher keinen Wechsel der Einordnung und dementsprechenden Methodenwechsel bei der Ertragfähigkeitsprüfung. Anders gesagt: § 1 Abs 1- Betätigungen bleiben solche auch…
…grundsätzliche Steuerfreistellung für Ausschüttungen vor, die gemäß Abs. 2 in besonderen Fällen zu einem Methodenwechsel von der Freistellung zur Steuerrückerstattung der zunächst einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf Antrag der Muttergesellschaft führt. Die Fälle der Steuerrückerstattung sind auf Missbräuche gemäß § 22 BAO und verdeckte Ausschüttungen gemäß § 8 Abs…
…die der als Anrechnungsmethode bezeichneten Technik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht zuzurechnen sind. Die Zulässigkeit einer Vorgangsweise die einem Methodenwechsel zwischen Befreiungs- und Anrechnungsmethode gleichkommt lässt sich dem Art. 22 DBA nicht entnehmen und wäre widersinnig. Durch die Befreiungsmethode wird einem Vertragsstaat das ausschließliche Besteuerungsrecht…
…der Verordnung). § 5 der Verordnung normiert ergänzend ein Auskunftsrecht des zum Abzug Verpflichteten. Durch die Verordnung wird kein eigener Missbrauchstatbestand geschaffen. Sie dient ausschließlich der Schaffung eines Methodenwechsels für den Fall, dass ein Missbrauch nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann. Durch den Wechsel von der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung , vertreten durch Mag. Andreas Wimmer, Steuerberater, 4020 Linz, Wurmstraße 18, gegen die Bescheide des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die…