…Zeitpunkt noch nicht fälligen Kapitalerträge im Sinne des § 93 Abs. 3, für die anlässlich des Wegzugs keine Meldung gemäß § 95 Abs. 4 Z 3 erfolgt und die Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung erstattet worden ist, im Jahr des Zuflusses der Kapitalerträge. | Die…
…Die Berufungsvorentscheidung überträgt die Rechtsfolge eines Wegzugs auf den vorliegenden Fall, obwohl der Kunde nicht ins Ausland verzogen und (weiterhin) im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist. 4. Die Gleichsetzung einer "Meldung" des Eintritts von Umständen (hier: der Depotentnahme) mit einem "Kenntnis Erlangen" (auf welche Art immer…
…die Angabe des österreichischen Wohnsitzes auf einem Formular, das ja für eine österreichische Behörde bestimmt war, die für die Auszahlung der Schweizer "Kinderbeihilfe" gar nicht zuständig war. Der Berufungswerber hat den behaupteten Umstand des Wegzugs in die Schweiz auch sonst nicht weiters nach außen hin…
…20 Jahren zufließen." 3. Die Berufungsvorentscheidung überträgt die Rechtsfolge eines Wegzugs auf den vorliegenden Fall, obwohl der Kunde nicht ins Ausland verzogen und (weiterhin) im Inland unbeschränkt steuerpflichtig ist. 4. Die Gleichsetzung einer "Meldung" des Eintritts von Umständen (hier: der Depotentnahme) mit einem "Kenntnis Erlangen…
…einen Drittverwahrer im Sinne des § 3 Depotgesetz handelt, und wenn für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Eine Gutschrift steht bei Depotübertragungen von einem inländischen Depot auf ein anderes inländisches Depot desselben Steuerpflichtigen beim selben Kreditinstitut nicht zu. 2. Bei Meldung des Eintritts von Umständen…
…einen Drittverwahrer im Sinne des § 3 Depotgesetz handelt, und wenn für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Eine Gutschrift steht bei Depotübertragungen von einem inländischen Depot auf ein anderes inländisches Depot desselben Steuerpflichtigen beim selben Kreditinstitut nicht zu. 2. Bei Meldung des Eintritts von Umständen…
…einen Drittverwahrer im Sinne des § 3 Depotgesetz handelt, und wenn für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Eine Gutschrift steht bei Depotübertragungen von einem inländischen Depot auf ein anderes inländisches Depot desselben Steuerpflichtigen beim selben Kreditinstitut nicht zu. 2. Bei Meldung des Eintritts von Umständen…
…einen Drittverwahrer im Sinne des § 3 Depotgesetz handelt, und wenn für die Kapitalerträge ein Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen ist. Eine Gutschrift steht bei Depotübertragungen von einem inländischen Depot auf ein anderes inländisches Depot desselben Steuerpflichtigen beim selben Kreditinstitut nicht zu. 2. Bei Meldung des Eintritts von Umständen…
…Kommentar, Band I, Rz 14 zu § 1 EStG 1988). Für die Begründung eines Wohnsitzes im Sinne des § 26 BAO ist die polizeiliche Meldung nicht erforderlich. Eine berufliche Tätigkeit im Ausland und häufige Auslandsreisen schließen einen Wohnsitz im Inland nicht aus (vgl. VwGH 3.7.2003…
…Ko zurück. Die Rückzahlung dieses Kredites erfolgte auch über das Konto des Berufungswerbers bei der Hypobank Q (vgl. die Niederschrift über das persönliche Gespräch am 29. Juni 2011); - Der Berufungswerber hat die Wohnbauförderungsstelle im Inland nicht von seinem Wegzug in die Schweiz informiert (vgl. Niederschrift…
…dem Wegzug der beiden Kinder wohl zurückgegangen sei, im streitrelevanten Zeitraum 2006 bis 2010 aber dem eines Zweipersonenhaushaltes entspreche. Die Argumentation der Gartenbewässerung sei nicht stichhaltig, denn selbst der "Jahrhundertsommer" 2003 mit seiner von Mai bis September andauernden Hitzewelle habe nicht zu einer Erhöhung des…
…Depots einer anderen Bank auf kapitalertragsteuerfreie Depots bei der Bw. übertragen. Das Finanzamt sah die Übernahme auf das kapitalertragsteuerfreie Depot jeweils als Fall des § 95 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 (Meldung von Umständen, die die Abzugspflicht beenden) an, also als fiktiven Fall einer Veräußerung…
…Veräußerung unterstellt und dafür im Haftungswege KESt vorgeschrieben. Dabei berufe sich das Finanzamt auf § 95 Abs 4 Z 3 EStG, wonach die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen als Veräußerung gilt. Dagegen wendet die Bw. folgendes ein: Es sei unrichtig…
…Veräußerung unterstellt und dafür im Haftungswege KESt vorgeschrieben. Dabei berufe sich das Finanzamt auf § 95 Abs 4 Z 3 EStG, wonach die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen als Veräußerung gilt. Dagegen wendet die Bw. folgendes ein: Es sei unrichtig…
…April 1982 mit der Zusatzangabe, dass der ordentliche Wohnsitz Adr4 ist. Weiterer Meldezettel der Frau des Bw. mit den Feststellungen: Zuzug am 22. Mai 1986 von Adr5 nach Adr3 als Wohnsitz und Wegzug am 12. November 1990 nach Adr5 , Ablichtung der Original-Geburtsurkunde der Tochter…
…aber nicht schriftlich bestätigen wolle, komme es öfter vor, dass bei erfolgtem Wegzug einer Person aus Hotels, Pensionen oder Heimen die Abmeldung vergessen werde. Des Finanzamt ignoriere gleichzeitig, dass der Bw auch eine Meldebestätigung der Marktgemeinde Q für den Zeitraum 31. Jänner 1992 bis 10…
…Sie mit Ende September 2005 aus der Wohnung des Kindesvaters in Adr.2, E. ausgezogen sind, und die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag für F. im Streitzeitraum an Sie ausbezahlt wurden. Weiters ist richtig, dass eine polizeiliche Meldung des Wohnsitzes durchaus ein widerlegbares Indiz für das…
…habe der AbgPfl. gewohnt, sooft er in Portugal gewesen sei. Für den Wohnsitz des AbgPfl. in Portugal (Ol, Ca, Qu) sprächen mehrere Fakten, die anhand folgender Unterlagen bewiesen bzw. untermauert würden: - Kopie der Bestätigung der offiziellen Meldung des AbgPfl. in Portugal vom 18. Oktober 1989…
…Freiheit des Kapitalverkehrs verstoßen und würde eine europarechtswidrige Diskriminierung von Wertpapieren bzw. eine sachlich nicht gerechtfertigte Inländerdiskriminierung darstellen, wird bemerkt, dass eine solche vom Referenten nicht erkannt werden kann. Im vorliegenden Fall fand weder eine Besteuerung unabhängig vom Zufluss noch - nach Aktenlage - ein Wegzug statt…
…NN eine Liegenschaft in C gekauft und sei dort im Sommer 2002 eingezogen. Erst ab diesem Zeitpunkt sei dem Bw das Haus D-Str zur Verfügung gestanden. Der Wegzug des Bw nach China sei ein unbedingter und unbefristeter, eine Rückkehr nach Österreich nicht geplant gewesen…