…Dieser Vorschreibung lag im Wesentlichen die Auffassung des Finanzamtes zugrunde, die vereinbarte Aufhebung des materiellen Eigentums an der Liegenschaft gegen Begründung von ideellem Miteigentum stelle einen Grundstückstausch dar. Die Ermittlung der Tauschleistung für den jeweils versteuerten Erwerb der einzelnen Vertragsparteien wurde in der gesonderten Begründung…
…Dieser Vorschreibung lag im Wesentlichen die Auffassung des Finanzamtes zugrunde, die vereinbarte Aufhebung des materiellen Eigentums an der Liegenschaft gegen Begründung von ideellem Miteigentum stelle einen Grundstückstausch dar. Die Ermittlung der Tauschleistung für den jeweils versteuerten Erwerb der einzelnen Vertragsparteien wurde in der gesonderten Begründung…
…2 GrEStG anzusehen (vgl. VwGH 29.1.1996, 94/16/0039). Im Gegenstandsfalle wurde materielles Eigentum an einer Liegenschaft, dh. an materiellen und je im Alleineigentum stehenden Anteilen an einem Wirtschaftsgebäude, in ideelles Miteigentum an einem nunmehr unbebauten Baugrundstück umgewandelt, wobei im Rahmen einer bloß…
…2 GrEStG anzusehen (vgl. VwGH 29.1.1996, 94/16/0039). Im Gegenstandsfalle wurde materielles Eigentum an einer Liegenschaft, dh. an materiellen und je im Alleineigentum stehenden Anteilen an einem Wirtschaftsgebäude, in ideelles Miteigentum an einem nunmehr unbebauten Baugrundstück umgewandelt, wobei im Rahmen einer bloß…
…2 GrEStG anzusehen (vgl. VwGH 29.1.1996, 94/16/0039). Im Gegenstandsfalle wurde materielles Eigentum an einer Liegenschaft, dh. an materiellen und je im Alleineigentum stehenden Anteilen an einem Wirtschaftsgebäude, in ideelles Miteigentum an einem nunmehr unbebauten Baugrundstück umgewandelt, wobei im Rahmen einer bloß…
…die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an einem Teil dieser unbebauten Liegenschaft erwirbt, wurden aber sämtliche Voraussetzungen für eine begünstigungsfähige "Realteilung" iSd …
…die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an einem Teil dieser unbebauten Liegenschaft erwirbt, wurden aber sämtliche Voraussetzungen für eine begünstigungsfähige "Realteilung" iSd …
…die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an einem Teil dieser unbebauten Liegenschaft erwirbt, wurden aber sämtliche Voraussetzungen für eine begünstigungsfähige "Realteilung" iSd …
…die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an einem Teil dieser unbebauten Liegenschaft erwirbt, wurden aber sämtliche Voraussetzungen für eine begünstigungsfähige "Realteilung" iSd …
…die flächenmäßige Aufteilung allein des unbebauten Grundstückes Gst1 als sohin einer einzigen wirtschaftlichen Einheit auf die Miteigentümer dergestalt, dass im Ergebnis jeder der Miteigentümer nunmehr auch Alleineigentum/materielles Eigentum an einem Teil dieser unbebauten Liegenschaft erwirbt, wurden aber sämtliche Voraussetzungen für eine begünstigungsfähige "Realteilung" iSd …
…bisherigen ideellen Miteigentümer nach Durchführung der Realteilung materielles Eigentum an einem Teilgrundstück erhält, das wertmäßig der bisherigen ideellen Beteiligung entspricht. Auch diese Voraussetzung liegt gegenständlich nicht vor, weil die Geschwister und bisherigen Miteigentümer L und K im Ergebnis keinerlei Eigentum an einem der Teilgrundstücke erwerben.…
…ideellen Miteigentümer nach Durchführung der Realteilung materielles Eigentum an einem Teilgrundstück erhält, das wertmäßig der bisherigen ideellen Beteiligung entspricht. Nachdem sich im Gegenstandsfalle der Vater durch Schenkungen zur Gänze seiner jeweiligen Drittelanteile begibt und daher überhaupt nur zwei der drei bisherigen Miteigentümer materielles Eigentum erwerben…
…vom 31. Oktober 2001 wurde beantragt den Bescheid ersatzlos aufzuheben. Es wurde ausgeführt, dass die Berufungswerberin aufgrund des am 10. Juli 1986 mit der W., B., geschlossenen Kaufvertrages das Eigentum an der Liegenschaft, G. / Y., Grundstück-Nr. 435/1, EZ 925 erworben worden wäre. Die…
…das nicht nur für den Warenverkehr, sondern auch für die Prüfung der anderen Grundfreiheiten heranzuziehen ist (Cordewener, S. 295, 296; ebenso Obwexer in der Vorlesung "Erste Säule - Vertiefung - materielles Recht", Teil vier, WS 2006/07, Universität Innsbruck; aA Schmitz, der in "Der freie Personenverkehr in…
…weder selbst Bauleistungen erbracht, noch war sie Empfängerin von Bauleistungen. Wäre sie nämlich Empfängerin der Bauleistungen gewesen, wäre sie auch Eigentümerin oder zumindest Verfügungsberechtigte dieser Bauleistungen geworden. Die Summe der Bauleistungen der verschiedenen Firmen waren schließlich die beiden Häuser, welche die I................. nie empfangen hat…
…entfallende Umsatzsteuer verbucht wurde. Die eingehenden Beträge wurden aber sodann brutto zur Abdeckung des Kredits verwendet. Die Umsatzsteuer hätte daher (der Bw) aus eigenem zahlen müssen, die Bank hat hierzu keine Verpflichtung gehabt." Über Befragen durch den Berichterstatter: "Wenn es so wäre, dass die Bank…
…und Verkehrsteuern Wien am 20. Dezember 2001 angezeigt wurde und dort unter der Erfassungsnummer xxx/2001 verbucht wurde. Dieser Vertrag lautet auszugsweise: "I. Kaufgegenstand Festgehalten wird, dass die K.G.. Eigentümerin der Liegenschaften EZ 1, bestehend aus dem GST-NR. .11 Baufl. (Gebäude) mit der…
…sei eine Minderung der Bemessungsgrundlage nicht vorgenommen worden. In ähnlich gelagerten Fällen, bei denen das Grundvermögen mit Schulden des Eigentümers belastet sei, bestehe ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld und eine Minderung der Bemessungsgrundlage sei möglich. Verglichen mit diesen Fällen komme es hier zu…
…sei eine Minderung der Bemessungsgrundlage nicht vorgenommen worden. In ähnlich gelagerten Fällen, bei denen das Grundvermögen mit Schulden des Eigentümers belastet sei, bestehe ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Vermögen und Schuld und eine Minderung der Bemessungsgrundlage sei möglich. Verglichen mit diesen Fällen komme es hier zu…
…Vorlageantrag vom 17. Juni 2005 einen entsprechender Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gestellt, sodass angesichts der dargelegten Rechtslage keine mündlichen Berufungsverhandlung durchgeführt werden muss. 2. Materielles Recht a) Zum Wertfortschreibungsbescheid Beweis wurde erhoben durch Einsichtnahme in den Einheitswertakt steuernr. des Finanzamtes A , durch Einsichtnahme…