Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 3, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen die Firma PB GmbH, R, als (belangter) Verband iSd §§ 1 Abs. 2 und 28a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm § 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), vertreten…
…FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung zur Lohnkontenführung reicht bedingter Vorsatz aus. Nach den Feststellungen der KIAB in Verbindung mit dem Ergebnis der Lohnsteuerprüfungen (Berichte vom 29. März und 8…
…der §§ 87 EStG und 115 BAO nicht nachgekommen sei, seien die nachstehenden Feststellungen zu treffen gewesen. Die Lohnkontenführung sei insoweit nicht ordnungsgemäß gewesen, als für Herrn EG. in den Jahren 1998 und 1999 teilweise mehrere Lohnkonten mit unterschiedlichen Beträgen geführt worden seien. Für Frau AG…
…iSd. § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG muss sich bloß auf das Bewirken der Verkürzung richten, nicht aber (auch) auf die Verletzung der Verpflichtung zur (ordnungsgemäßen) Lohnkontenführung, wofür (lediglich) bedingter Vorsatz iSd. § 8 Abs. 1 letzter Halbsatz FinStrG ausreicht. Ein (nur) bedingt vorsätzliches Handeln (vgl…
…Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Lohnkontenführung reicht bedingter Vorsatz aus. Klarstellend ist jedoch anzumerken, dass es im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig darum geht und im Rahmen der gegenständlichen Rechtsmittelentscheidung nur…
…Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Lohnkontenführung reicht bedingter Vorsatz aus. Klarstellend ist jedoch anzumerken, dass es im vorliegenden Beschwerdeverfahren einzig darum geht und im Rahmen der gegenständlichen Rechtsmittelentscheidung nur…
…33 Abs. 2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung der (abgabenrechtlichen) Pflicht zur Lohnkontenführung reicht hingegen, ebenso wie für die Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit…
…2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Lohnkontenführung reicht bedingter Vorsatz aus. Der Bf führt im Einzelnen aus, dass sowohl im vertraglichen Bereich, als…
…2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung der abgabenrechtlichen Pflicht zur Lohnkontenführung reicht bedingter Vorsatz aus. Der Bf. bemängelt in der Beschwerde, vor Erlassung des Einleitungsbescheid nicht zur…
…wer Arbeitslohn im Sinne des § 25 EStG 1988 auszahlt. Nur den Arbeitgeber treffen die in den §§ 76 ff EStG 1988 normierten Verpflichtungen zur Lohnkontenführung, zur Berechnung, zur Einbehaltung und zur Abfuhr von Lohnsteuer. Eine dem § 35 ASVG vergleichbare Regelung hinsichtlich Arbeitgebereigenschaft auch bei (ausschließlich) Leistungen…
… 33 Abs. 2 lit. b FinStrG muss sich die Wissentlichkeit des Täters auf das Bewirken der Verkürzung der Abgaben (Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag) richten, für die Verletzung zur Lohnkontenführung reicht bedingter Vorsatz aus. Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass ein Verdacht immer nur auf Grund einer Schlussfolgerung…
…zu bewirken versuchte). Weiters war dem Bw. bewusst, dass er die Verpflichtung zur Lohnkontenführung für die zum Schein bei der O-GmbH beschäftigten Arbeitnehmer bzw. für Arbeitnehmer der erstschuldnerischen GmbH verletzte. Nach Ansicht des Gerichtes hielt es der Bw. für gewiss, dass er dadurch eine…
…dazu keinerlei Anhaltspunkte ergeben, mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht nachweisbar ist, dass sein Vorsatz nicht nur auf die Nichtabfuhr der Lohnabgaben, sondern auch auf die Verletzung der Verpflichtung zur Lohnkontenführung gerichtet war, sodass der Tatbestand einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 lit…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Primus Österreicher und Dr. Andreas Staribacher OEG, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1010 Wien, Hegelgasse 8, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 und Purkersdorf, vertreten durch Dr. Walter Klang, betreffend gesonderte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Gde., Adr., vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Rolf Philipp und Dr. Frank Philipp, 6800 Feldkirch, Bahnhofstraße 16, vom 12. April 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26. März 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Adresse1, (nunmehr XY, Adresse2) vertreten durch Englert Wth und Stb GmbH, 1010 Wien, Opernring 1, vom 26. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 23 vom 27. Oktober 2004 betreffend Haftung zur Einbehaltung und…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stockhammer & Stellnberger Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungs GmbH & Co.KG. in 4400 Steyr, L.-Werndl-Straße 9, vom 13. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 14. Februar 2009 betreffend Haftung des Arbeitgebers…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder ADir. Reg.Rat Magdalena Edler, Mag. (FH) Heinrich Witetschka und Dr. Karl Stetter über die Berufung der BW, Adresse, vertreten durch N & N Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 8010 Graz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adresse., vertreten durch ECOVIS Austria, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs Ges.m.b.H., 1060 Wien, Schmalzhofgasse 4, vom 10. März 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 7. Februar 2011 betreffend…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 13. November 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 31. Oktober 2008 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer, Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und des Zuschlages zum…