…erläutert, dass ihre Muttergesellschaft in den Niederlanden einer der österreichischen Körperschaftsteuer entsprechenden Steuer unterliege, wobei die Lizenzgebühren Teil der Bemessungsgrundlage dieser Steuer seien. Zum Quellenabzugsteuer bei Veranlagung in den Niederlanden führte der steuerlichen Vertreter aus, seines Wissens nach habe sich die niederländische Muttergesellschaft im relevanten…
…auch dem jeweiligen Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zustehe. Bei den Einkünften handle es sich um Kreditzinsen, Wertpapierzinsen, Lizenzzahlungen und Dividenden für Beteiligungen unter 10%. Die genannten Einkünfte habe man in Österreich der Besteuerung zur Gänze unterworfen. Aufgrund des negativen Einkommens der RHG (deren Rechtsnachfolger die Bw…
…auch dem jeweiligen Quellenstaat ein Besteuerungsrecht zustehe. Bei den Einkünften handle es sich um Kreditzinsen, Wertpapierzinsen, Lizenzzahlungen und Dividenden für Beteiligungen unter 10%. Die genannten Einkünfte habe man in Österreich der Besteuerung zur Gänze unterworfen. Aufgrund des negativen Einkommens der RHG (deren Rechtsnachfolger die Bw…
…Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Autoren die Ansicht vertritt…
…Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Autoren die Ansicht vertritt…
…Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Autoren die Ansicht vertritt…
…Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Autoren die Ansicht vertritt…
…Vertragstyp, bei welchem Werbeleistungen im Sport erbracht werden. Werden passive Werberechte vergeben, handelt es sich um einen Lizenzvertrag, für welchen die Aspekte und Bestimmungen von Pachtverträgen und Mietverträgen zur Anwendung kommen. Damit konnte der UFS aufzeigen, dass die überwiegende Mehrzahl der Autoren die Ansicht vertritt…
…Nutzungsrechte selbst auszuüben oder zu verwerten oder sonst wie durch Dritte ausüben oder verwerten zu lassen.... 4.3. Die ....Bw.... ist im Sinne einer Rechtsstellung wie eines "ausschließlichen" bzw. "nicht ausschließlichen Lizenznehmers" berechtigt, selbst gegen Dritte klageweise vorzugehen, wenn Dritte in Rechte, die der ....Bw...…
…Nutzungsrechte selbst auszuüben oder zu verwerten oder sonst wie durch Dritte ausüben oder verwerten zu lassen.... 4.3. Die ....Bw.... ist im Sinne einer Rechtsstellung wie eines "ausschließlichen" bzw. "nicht ausschließlichen Lizenznehmers" berechtigt, selbst gegen Dritte klageweise vorzugehen, wenn Dritte in Rechte, die der ....Bw...…
…unwiderruflich. Die Übertragung all dieser Rechte gilt für das In- und Ausland. Die....Bw.... ist auch berechtigt Dritten Rechte auf Nutzung dieser Rechte in gleichem oder geringerem Umfang entgeltlich zu überlassen, also Sub-Lizenzen zu vergeben. ..... § 2 Bestehende Verträge Die....Bw. ist in Kenntnis darüber…
…Sachen sind, kommen auch nutzbare Rechte wie Patent- und Urheberrechte, Jagd- und Fischereirechte sowie Gewerbeberechtigungen in Betracht (VwGH 27.6.1994, 92/16/0165). Die Lizenzverträge werden idR von der Befreiungsbestimmung des§ 33 TP 5 Abs. 4 Z.2 GebG erfasst sein. (Fellner, Gebühren und…
…Nutzungsrechte selbst auszuüben oder zu verwerten oder sonst wie durch Dritte ausüben oder verwerten zu lassen.... 4.3. Die ....Bw.... ist im Sinne einer Rechtsstellung wie eines "ausschließlichen" bzw. "nicht ausschließlichen Lizenznehmers" berechtigt, selbst gegen Dritte klageweise vorzugehen, wenn Dritte in Rechte, die der ....Bw...…
…Nutzungsrechte selbst auszuüben oder zu verwerten oder sonst wie durch Dritte ausüben oder verwerten zu lassen.... 4.3. Die ....Bw.... ist im Sinne einer Rechtsstellung wie eines "ausschließlichen" bzw. "nicht ausschließlichen Lizenznehmers" berechtigt, selbst gegen Dritte klageweise vorzugehen, wenn Dritte in Rechte, die der ....Bw...…
…Nutzungsrechte selbst auszuüben oder zu verwerten oder sonst wie durch Dritte ausüben oder verwerten zu lassen.... 4.3. Die ....Bw.... ist im Sinne einer Rechtsstellung wie eines "ausschließlichen" bzw. "nicht ausschließlichen Lizenznehmers" berechtigt, selbst gegen Dritte klageweise vorzugehen, wenn Dritte in Rechte, die der ....Bw...…
…dann mit Schreiben vom 3. September 2003 eingereicht. Die Abschreibung auf den Lizenzen sei kein Nachweis über den fristgerechten Austritt der Waren aus der Gemeinschaft. Ein solcher Nachweis sei innerhalb von zwölf Monaten ab Annahme der Ausfuhranmeldungen ebenfalls nicht erbracht worden. Obwohl die Beförderung von…
…bei der Landesberufsschule X reduziert, da sich Herr B. stärker mit seinen selbständigen und gewerblichen Einkünften beschäftigen wollte. Die Einkünfte aus der Lizenzierung wurden von Beginn weg als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung qualifiziert (passive Einkünfte, Miet-Erwerbseinkünfte) und erklärt. Für den Zeitraum 2003 und…
…gültig ist. Eine solche Vorgangsweise ist auch aus lizenzrechtlicher Sicht unzulässig, da die Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1291/2000 dazu berechtigt und verpflichtet, mit dieser Lizenz und ausgenommen im Falle höherer Gewalt innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer…
…gemeinsam mit dem Sales-Repräsentanten; Ausarbeitung von Projektplänen als Basis für Preisverhandlungen; Anbahnung von zusätzlichen Umsatzmöglichkeiten (zB kundenspezifische Anpassungen, Zusatzprogrammierungen, zusätzliche Lizenzen); Verkauf von Beratungsleistungen von externen Consultants; Ausarbeitung von Angeboten und Verträgen; Unterfertigung von Verträgen gemeinsam mit dem Sales-Repräsentanten; Fakturierung der gesamten N…
…anderen Unternehmen, die Anschaffung, Veräußerung und Verwaltung von Immobilien, der Erwerb, die Ausübung und sonstige wie immer geartete Verwertung einschlägiger Konzessionen, Patente, Lizenzen, Markenrechte, Musterrechte und Gewerberechte sowie die Gründung, die Pachtung sowie die Verpachtung anderer Unternehmen und Gesellschaften, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und…