…OGH vom 21. Jänner 2003, 5 Ob 297/02s). Nicht unter die Begünstigung fällt auch hier die als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Als auf die Lieferung von Wärme entfallende Kosten gelten die Kosten des Verbrauches (also die laufenden Energiekosten für Öl, Gas, Fernwärme oä…
…einer Tochtergesellschaft der Firma S-AG, zur Lieferung der gesamten von den oben genannten Abnehmeranlagen nicht verwerteten Wärmemengen. Die Bw beantragte in den Streitjahren für das zum Betrieb der Anlage verwendete Erdgas monatlich die Vergütung. Das Finanzamt setzte die Vergütungsbeträge laufend mit (Monats-)Bescheiden fest…
…KG verkaufsfähige Wärmezähler, die mit Übergabe an den Spediteur zu einer in Deutschland umsatzsteuerpflichtigen Lieferung führten 2. Die Bw. beziehe nach Übergabe an den Spediteur von der Eich-GmbH eine Werkleistung, die nur bei Verbleib der Ware in Österreich der Umsatzsteuer unterliege 3. Die an…
…liegt also eine unselbständige Nebenleistung vor, die das umsatzsteuerliche Schicksal der Hauptleistung teilt. Der Berufung war daher in diesem Punkt stattzugeben. Da aber eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme dezidiert von der Begünstigung ausgenommen ist, unterliegen die Stromkosten, soweit sie zur Warmwasserbereitung des Schwimmbades…
…und von diesen auch bezahlt. Fraglich sei, ob die Bw. bei dieser Sachlage einen Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung habe. b. Rechtliche Beurteilung: Zufolge § 2 Abs 1 EnAbgVergG sei eine Vergütung hinsichtlich der Weiterlieferung der in § 1 Abs 3 genannten Energieträger bzw. der Lieferung von Wärme…
…und von diesen auch bezahlt. Fraglich sei, ob die Bw. bei dieser Sachlage einen Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung habe. b. Rechtliche Beurteilung: Zufolge § 2 Abs 1 EnAbgVergG sei eine Vergütung hinsichtlich der Weiterlieferung der in § 1 Abs 3 genannten Energieträger bzw. der Lieferung von Wärme…
…und von diesen auch bezahlt. Fraglich sei, ob die Bw. bei dieser Sachlage einen Anspruch auf eine Energieabgabenvergütung habe. b. Rechtliche Beurteilung: Zufolge § 2 Abs 1 EnAbgVergG sei eine Vergütung hinsichtlich der Weiterlieferung der in § 1 Abs 3 genannten Energieträger bzw. der Lieferung von Wärme…
…Jänner 2001 gegenüber der Firma S2-GmbH (nunmehr S3-GmbH), einer Tochtergesellschaft der Firma S-AG, zur Lieferung der gesamten von den oben genannten Abnehmeranlagen nicht verwerteten Wärmemengen. Die Bw beantragte in den Streitjahren für jenes Erdgas, welches der Gasturbine zugeführt wurde, monatlich volle Vergütung…
…10% für die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Die von der Wohnungseigentumsgemeinschaft weiterverrechneten Kosten…
…nicht Wärme liefern, die aus den in § 1 Abs 3 genannten Energieträgern (ua Erdgas) erzeugt wurde. Dieser Wortlaut lässt keinen Raum für die Gewährung einer Vergütung für im gesamten Wärmeerzeugungsprozess verloren gegangene Energie. Diese wird nach Ansicht der Bp jedenfalls für die Produktion von Wärme…
…vielmehr eine inputbezogene, zweckorientierte Betrachtung zu Grunde, die im Falle der Stromerzeugung aus Erdgas "das dazu aufgewendete Erdgas" als solches steuerfrei stellt und damit den "Energieinput entlastet". Nur wenn und insoweit die Erzeugung von Wärme bzw. deren Nutzung zu einem erhöhten Erdgasbedarf führt, findet eine…
…jenem Gasverbrauch liege, der sich bei Verwendung der pauschalen 44%-Methode ergäbe. Wären dem Wärmegeschäft tatsächlich die von der BP behaupteten Gasmengen zuzurechnen, wäre entweder das Wärmegeschäft extrem verlustträchtig oder es müsste mit Mitteln der gesetzlich eingerichteten KWK-Förderung noch höher subventioniert werden, als bisher…
…§ 1 Abs. 1 Z 1 und 2 ErdgasAbgG die Lieferung und der Verbrauch von Erdgas durch Erdgasunternehmen der Erdgasabgabe unterliegt. Das Erdgas wird im vorliegenden Fall zu 100 % für die Produktion von Wärme verbraucht. Dass es im Rahmen dieses Produktionsprozesses zu Verlusten kommt, ändert nichts…
…10% für die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Die von der Wohnungseigentumsgemeinschaft weiterverrechneten Kosten…
…10% für die Leistungen von Personenvereinigungen zur Erhaltung, Verwaltung oder zum Betrieb der in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Teile und Anlagen einer Liegenschaft, an der Wohnungseigentum besteht und die Wohnzwecken dienen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Die von der Wohnungseigentumsgemeinschaft weiterverrechneten Kosten…
…sind von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 bzw. 1987 frei. Werden Grundstücke für Wohnzwecke vermietet oder zur Nutzung überlassen, so unterliegen diese Leistungen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme…
…1994 sind von den unter § 1 Abs.1 Z1 fallenden Umsätzen die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 Grunderwerbsteuergesetzes 1955 bzw. 1987 frei. Werden Grundstücke für Wohnzwecke vermietet oder zur Nutzung überlassen, so unterliegen diese Leistungen, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme…
…20 % der Bemessungsgrundlage (§§ 4 und 5). Im Fall der Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme, ermäßigt sich die Steuer gemäß § 10 Abs. 2 Z 4 a UStG 1994 auf 10 %. Der zur Berufung abgegebenen Stellungnahme der Außenprüferin…
…jeden steuerpflichtigen Umsatz 20 % der Besteuerungsgrundlage. Gemäß § 10 Absatz 2 Ziffer 4 lit. a) ermäßigt sich die Umsatzsteuer auf 10 % für die Vermietung (Nutzungsüberlassung) von Grundstücken für Wohnzwecke, ausgenommen eine als Nebenleistung erbrachte Lieferung von Wärme. Top Nr. 21 des Hauses 1190 Wien, A-Str…
…für die Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums ab. In einem im Oktober 2008 abgehaltenen Erörterungstermin wurde durch die Bw. nochmals darauf hingewiesen, die Lieferung von Wärme sei der Hauptgrund der geschlossenen Verträge und nicht die Verschaffung des Eigentums an der Heizungsanlage. Auch wurde betont, die Bw…