…Geldeinlage in der vorliegenden Art und Weise eingebracht werde. Auch der Gesichtspunkt, dass die Leitungsrechte laut Gesellschaftsvertrag unwiderruflich und somit auch nach Auflösung der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung gestellt worden seien, sei kein Hinweis in Richtung Fremdüblichkeit. Bei der gewählten vertraglichen Konstruktion wäre es möglich…
…Überschlägerungen, b) Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Führung des Forstbetriebes, c) Versicherungsentschädigungen, d) Entschädigungen für entzogene Besitzvorteile oder Dritten zwangsweise eingeräumte Rechte, wie etwa Leitungsrechte, e) der Verwertung der Gewässer, Bodenschätze und Bodenfunde und f) betrieblichen Bestandverträgen, der Übergeberin zustehen. Punkt IV…
…Parzellen- und Grundstücksverzeichnis laut Lageplan bewilligt wurde und in der Zwischenzeit rechtskräftig ist. Die Anlage wurde bereits - im Sinne der Bescheide - errichtet. Ebenso wurde die Wasserleitung in dieselbe Kabelkünette mitverlegt. Die Leitungsrechte, wie in obigen Bescheiden beschrieben, werden vom stillen Gesellschafter unentgeltlich und unwiderruflich bewilligt…
…nicht korrekt erhoben habe, indem sie den Dienstbarkeitsbestellungsvertrag und weitere Wertminderungsgründe nicht berücksichtigt habe. Laut Punkt IV des Realteilungs- und Dienstbarkeitsbestellungsvertrages werde dem Grundstück 1/4 die immerwährende und unentgeltliche Dienstbarkeit des Fahr- und Leitungsrechtes im Ausmaß von 112 m² eingeräumt, welches in dem beiliegenden…
…Der § 5 GrEStG spreche wörtlich von "sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen". Die Duldung sei keine Leistung des Käufers, genauso wenig wie etwa fremde Leitungsrechte, die von einem Käufer zu übernehmen sind. Das Gesetz wolle diese Dienstbarkeit auch nicht als Kaufpreisleistung verstehen, weil…
…dem Normalsteuersatz (20%). Zur entgeltlichen Überlassung der Dienstbarkeit an die Energie1 : Die Bw. überließ diesem Energieversorger das Leitungsrecht für ein 20 KV- Kabel zur Teilverkabelung einer Leitung auf einer Länge von 335 lfm auf den Grundstücken 64/1,2 und 3 der Bw. Die Bw…
…würden. Im dagegen eingebrachten Vorlageantrag wendet der Bw ergänzend ein, der Servitutsstreifen decke sich nicht mit der 3-Meter-Grenze. Das Leitungsrecht sei nicht im Ausmaß von 3m Breite eingeräumt worden. Es sei festgelegt worden, dass die Leitungen unter Schonung des Grundstückes zu verlegen seien…
…erhöht sich aber der Wert des herrschenden Grundstückes entsprechend. Da die Liegenschaft des Berufungswerbers hinsichtlich der Wege- und Leitungsrechte sowohl dienendes als auch herrschendes Grundstück der angeführten Nachbarparzellen ist, erscheint der Ansatz eines geringeren Bodenwertes für den Zufahrtsweg nicht gerechtfertigt. Vielmehr ist dem Finanzamt beizupflichten…
…führte ergänzend Folgendes aus. Eine steuerfreie Entschädigung für Bodenwertminderung (Verminderung des Teilwertes) setzt voraus, dass das Leitungsrecht zeitlich unbeschränkt und unwiderruflich eingeräumt wird (Rz 6409 EStR 2000). Die Obergrenze der Wertminderung ist aber jedenfalls der gemeine Wert des Grund und Bodens vor Bekanntwerden der Absicht…
…00 € realisiert. Darüber hinaus sei mit Unterstützung und Entgegenkommen der Gemeinde bei der Vergabe von Leitungsrechten im öffentlichen Gut in den letzten Jahren am Marktplatz ein Fernwärmenetz verlegt worden. Beigelegt waren diesem Schreiben folgende Schriftstücke: Gewerbeverlegung BH Verständigung 24.1.1995, Gewerbeverlegung BH Verständigung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes, vom 6. Dezember 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2003 nach der am 30. März 2006, durchgeführten mündlichen Berufungsverhandlung entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs. 1 Z 1 Gebührengesetz 1957 (GebG), entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der ND,vertreten durch die Confida GmbH, 9620 Hermagor, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 22. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den Zeitraum 2001…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Nachbarschaft C im Xtal, 9999 C, C 28, vertreten durch Confida GmbH, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, vom 20. Dezember 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 19. November 2002 betreffend Kapitalertragsteuer für den Zeitraum…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der NE, vertreten durch Confida Hermagor GmbH, 9620 Hermagor, Gösseringlände 7, vom 28. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 15. November 2004 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 für den…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Festsetzung der Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 5 Abs.1 Z 1 Gebührengesetz 1957,(GebG) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…