…Katastrophenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten als außergewöhnliche Belastung ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes abgezogen werden. Eine Berücksichtigung von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist jedoch nur in dem Umfang möglich, soweit diese Aufwendungen nicht durch Ersatzleistungen Dritter (zB durch Leistungen privater Versicherungen oder aus öffentlichen Mitteln)…
…die öffentliche Hand aufgefangen bzw. ausgeglichen. Gerade dieser Umstand mache es der Bw. möglich, zu jenen geringeren Preisen gleichartige marktübliche Leistungen anzubieten und nur den selbst angesprochenen Eigenwirtschaftsanteil von 33-40% zu erwirtschaften, was auf die geringeren Preise zurückzuführen sei. Wesentlich sei eine Betrachtung der…
…Diesen Betrag hätte er nicht zahlen können, da er immer gesagt hätte, er habe kein Geld. Er wäre damit der öffentlichen Hand zur Last gefallen. Frau B. hätte dies auch nicht gewollt und hätte daher diese aufwendige Pflege übernommen. Wenn man diese Pflege nur für…
…vorgesehen. Dagegen beantragte der Bw die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend wurde vorgebracht, beim gegenständlichen Projekt würden durch breites Engagement von privater Seite, aber auch von Institutionen und Behörden Geldmittel für das Projekt beschafft, welche sonst die öffentliche Hand bereitstellen müsste…
…deshalb auch der überobligatorische Teil der beruflichen Vorsorge Sozialversicherungsrecht. Unterschiede und Gemeinsamkeiten des obligatorischen und des überobligatorischen Bereichs Die gesamte 2. Säule ist insgesamt von privatrechtlicher Organisation getragen. Einzige Ausnahme bilden die öffentlich rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen für Arbeitnehmer der öffentlichen Hand. Die Finanzierung der gesamten zweiten…
…verdient. In Hinblick auf die Definition, dass das zu versteuernde Einkommen herangezogen wird, bleiben einkommensteuerfreie Bezüge außer Ansatz, was inbesonders für Bezüge aus öffentlichen Mitteln, wie beispielsweise auf Leistungen der Sozialhilfe zutrifft, außer Betracht. Da die sonstigen, vom Gesetzgeber geforderten, Voraussetzungen zutreffen war die erhöhte…
…hat) gewährte staatliche/kantonale Familienleistung handelt, hat der Bw selbst nicht behauptet. Aus dem Verweis in § 3 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 auf § 4 FLAG ergibt sich zweifelsfrei, dass nur Zahlungen, auf die ein Anspruch gegenüber dem jeweiligen Staat besteht (Leistungen der öffentlichen Hand)…
…in der Schweiz für das Personal der öffentlichen Hand öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen. Auf Bundesebene besteht die Pensionskasse des Bundes. Die Kantone haben für ihr Personal ebenfalls Vorsorgeeinrichtungen. Gleiches gilt für zahlreiche Gemeinden. "Alle diese Vorsorgeträger haben, abgesehen vom BVG, ihre eigene Rechtsgrundlage im öffentlichen Recht…
…Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, wenn die Kosten dafür unmittelbar und zur Gänze durch die öffentliche Hand finanziert werden (VwGH 2.6.2004, 2003/13/0162). Zur Beurteilung der "Hilfe zum Lebensunterhalt" als Leistung der Sozialhilfe siehe die Ausführungen in obigem Punkt e). Dabei spielt es…
…Rz 125). Für sie gilt das Schweizer Zivilgesetzbuch und das Schweizer Obligationenrecht. Die Verkehrsbetriebe Luzern AG ist eine - im Handelsregister des Kantons Luzern seit 15.12.2000 eingetragene - Schweizer Aktiengesellschaft. Der Arbeitgeber des Bw. war daher keine juristische Person des öffentlichen Rechts, sondern eine juristische…
…diesen Aufwendungen der Vorrang gegenüber den allfälligen Forderungen anderer Gläubiger, insbesondere auch der öffentlichen Hand, einzuräumen, besteht nach Ansicht des entscheidenden Senats keine Veranlassung, diese Aufwendungen - soweit sie die übernommenen Nachlassaktiva (netto) und allfällige Kostenersätze übersteigen - bei dem die Begräbniskosten getragen Habenden, also der Bw…
…Vielmehr sei maßgebend, wer die Leistung ausbedungen, das heißt den Bauauftrag erteilt habe. # Der Übergang des Eigentums an die öffentliche Hand stelle weder einen Entnahmeeigenverbrauch einen Verwendungseigenverbrauch dar. # Die Errichtung des Kreisverkehrs sei Voraussetzung gewesen für die Umwidmung der Liegenschaften der Bw, die vorher als…
…wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Der Annahmezwang ist dabei zwar ein bedeutendes, aber nicht das einzige Merkmal einer hoheitlichen Tätigkeit. Entscheidend ist vielmehr, ob die Betätigung "der Ausübung öffentlicher Gewalt" dient (vgl…
…um der öffentlichen Hand einen Vorteil zuzuwenden, sondern die X verfolgte mit diesen Investitionen eigenbetriebliche Interessen; konkret erfolgten die Investitionen dazu, um die Grundstücke verkehrsfähig zu machen oder zumindest die Verkehrsfähigkeit zu verbessern. Die Aussage des Finanzamtes, wonach der Kreisverkehr objektiv betrachtet keine spezielle Leistung…
…Tatsache der Förderleistungen an sich sei jedoch noch kein Kriterium für die Behandlung des Zuschusses entweder als Leistung durch die öffentliche Hand oder als Gesellschafterzuschuss. Im gegenständlichen Fall seien umfangreiche Investitionen im Ausmaß von rund 200 Millionen Schilling angestanden, die durch die öffentliche Hand gefördert…
…in der Schweiz für das Personal der öffentlichen Hand öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen. Auf Bundesebene besteht die Pensionskasse des Bundes. Die Kantone haben für ihr Personal ebenfalls Vorsorgeeinrichtungen. Gleiches gilt für zahlreiche Gemeinden. "Alle diese Vorsorgeträger haben, abgesehen vom BVG, ihre eigene Rechtsgrundlage im öffentlichen Recht…
…Tätigkeit überwiegend der öffentlichen Gewalt dient (Hoheitsbetrieb). Eine Ausübung der öffentlichen Gewalt ist insbesondere anzunehmen, wenn es sich um Leistungen handelt, zu deren Annahme der Leistungsempfänger auf Grund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung verpflichtet ist. Als Hoheitsbetriebe gelten insbesondere Wasserwerke, wenn sie überwiegend der Trinkwasserversorgung dienen…
…öffentlich Bediensteten unsachlich und nicht gerechtfertigt, angesichts dem Grunde und der Höhe nach vergleichbarer Leistungen aus Pensionskassen im überobligatorischen Bereich, die entsprechenden Beiträge unterschiedlich zu behandeln, weil sie im einen Fall von der öffentlichen, im anderen von einer privaten Hand getragen werden. Im Sinne der…
…öffentlich Bediensteten unsachlich und nicht gerechtfertigt, angesichts dem Grunde und der Höhe nach vergleichbarer Leistungen aus Pensionskassen im überobligatorischen Bereich, die entsprechenden Beiträge unterschiedlich zu behandeln, weil sie im einen Fall von der öffentlichen, im anderen von einer privaten Hand getragen werden. Im Sinne der…
…Grunde und der Höhe nach vergleichbaren Leistungen aus Pensionskassen für privat angestellte Arbeitnehmer und öffentlich Bedienstete im überobligatorischen Bereich, die entsprechenden Beiträge unterschiedlich zu behandeln, weil sie im einen Fall von der öffentlichen, im anderen von einer privaten Hand getragen werden. Im Sinne der obenstehenden…