…drei bis fünf Monate im Jahr, immer wieder unterbrochen von Aufenthalten in Deutschland, beschränken. Insoweit dürfe eindeutig feststehen, dass der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen, insbesondere unter Berücksichtigung der familiären, beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen in A liege. Steuerlich würden seine Frau und er gemeinsam beim Finanzamt…
…liegt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH und des UFS ist der hier verwendete Begriff des Wohnsitzes dem § 5 StbG entnommen. Festzustellen ist somit der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, der die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich vereinigt. Abzustellen ist dabei etwa auf den Familienwohnsitz bei Wochenendpendlern, auf…
…oben ausgeführt, ist der Hauptwohnsitz einer Person an jener Unterkunft begründet, an der sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu machen. Hiebei ist es unerheblich, ob die Absicht darauf gerichtet war, für immer…
…Verwaltungstätigkeit im Interesse der Zulassungsbesitzerin nutze. Diese betriebliche Verwendung erfolge ausschließlich in Deutschland, in Österreich würden sich keine zu verwaltende Immobilien befinden. Ergänzend wurde angemerkt, dass sämtliche Lebensbeziehungen (Schule, Kindergarten, Mutter der Bw, Arbeitsplätze der Ehegatten) in Deutschland liegen würden. In Österreich würde das Fahrzeug…
…Vertreter fristgerecht Berufung und führte aus, dass im Falle eines weiteren ausländischen Wohnsitzes festzustellen sei, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des betreffenden Fahrzeughalters liege, wobei auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund- und Hausbesitz oder andere emotionale Bedingungen abzustimmen sei. Die stärksten persönlichen Beziehungen und…
…Vertreter fristgerecht Berufung und führte aus, dass im Falle eines weiteren ausländischen Wohnsitzes festzustellen sei, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des betreffenden Fahrzeughalters liege, wobei auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund- und Hausbesitz oder andere emotionale Bedingungen abzustimmen sei. Die stärksten persönlichen Beziehungen und…
…Hausstand trage, und wenn ja, welche? (Belegmäßiger Nachweis bzw. Rechnungen in Kopie sollten vorgelegt werden.) - Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen seien insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz und der Ort, an dem die Bw. ihrer Erwerbstätigkeit…
…Wohnsitze von ihr bzw. ihrem Lebensgefährten bestünden. Der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liege somit eindeutig in Bayern, wo sich der Großteil der Verwandten und Freunde befänden und wo sie im sozialen Leben durch ihre Tätigkeit im Krankenhaus-Besuchsdienst in Adresse2BRD fest verankert sei. Derartige persönliche Beziehungen…
…in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen…
…Schluss zu, dass sich an diesem Ort (M) auch der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet." Nachdem aus der beiliegenden Aufstellung die Flüge für meine Gattin für die Jahre 2001 - 2006 ersichtlich sind und die gemeinsamen Autofahrten von meiner Gattin und mir zusätzlich zu berücksichtigen sind, besteht…
…Fahrzeugs. Nach § 40 Abs 1 KFG gilt als dauernder Standort eines PKWs der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Hierbei ist es durchaus möglich, dass am Hauptwohnsitz wenige oder gar keine beruflichen Lebensbeziehungen bestehen. Bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich; demnach gibt…
…verwiesen, wonach der Hauptwohnsitz eines Menschen an jener Unterkunft begründet sei, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hätte, diesen zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen. Der Ansicht der Berufungswerberin, dass sich der Familienwohnsitz in St befinde, könne…
…der Studienzeit aus Gründen der Ausbildung an diesem Wohnsitz aufhalten würden, sei jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass sie am Studienort nicht den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hätten, sondern weiterhin ein Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband. Für die im Falle eines auswärts studierenden Kindes gegebene räumliche Distanz…
…2 Z 2 Meldegesetz ausgeführt und vom Bundesministerium für Inneres anerkannt, dass der Mittelpunkt der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen am Familienwohnsitz (Anm: in Tirol) liege. Der Bw sei als einziger Sohn Hofübernehmer einer Nebenerwerbslandwirtschaft der Bergbauernzone 4 und sei seine Mutter seit dem Jahr 2005…
…Standortes des Fahrzeuges anzutreten. Der Steuerpflichtige muss den Beweis erbringen, dass das Fahrzeug - entgegen der gesetzlichen Vermutung - seinen Standort im Ausland hatte. Der Begriff des Wohnsitzes stellt nach der österreichischen Rechtsordnung auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ab (vgl. dazu zB UFS vom 12. April 2013…
…in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person auf mehrere Wohnsitze zu, so hat sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen…
…in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person auf mehrere Wohnsitze zu, so habe sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen…
…Der "ordentliche Wohnsitz" einer Person ist an dem Ort begründet, an dem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weiteres zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu wählen. Hiebei ist es unerheblich, ob die Absicht darauf gerichtet war…
…hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen, wobei für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen insbesondere das Kriterium der Aufenthaltsdauer - im vorliegenden Fall habe der Sohn laut nachträglicher eidesstattlicher Erklärung die Wohnung M-Straße "ständig" bewohnt - maßgeblich ist. Eine Zentralmeldeabfrage ergab…
…Der "ordentliche Wohnsitz" einer Person ist an dem Ort begründet, an dem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weiteres zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu wählen. Hiebei ist es unerheblich, ob die Absicht darauf gerichtet war…