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UFSF RV/0130-F/09Dauernder Standort eines in Deutschland zugelassenen, im Inland verwendeten PKWs (Mittelpunkt der Lebensbeziehungen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2010

…drei bis fünf Monate im Jahr, immer wieder unterbrochen von Aufenthalten in Deutschland, beschränken. Insoweit dürfe eindeutig feststehen, dass der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen, insbesondere unter Berücksichtigung der familiären, beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen in A liege. Steuerlich würden seine Frau und er gemeinsam beim Finanzamt…

UFSL RV/0300-L/04Standort eines PKW
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2005

…liegt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH und des UFS ist der hier verwendete Begriff des Wohnsitzes dem § 5 StbG entnommen. Festzustellen ist somit der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen, der die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich vereinigt. Abzustellen ist dabei etwa auf den Familienwohnsitz bei Wochenendpendlern, auf…

UFSL RV/1563-L/02Normverbrauchsabgabepflicht für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge mit dauernden Standort im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2005

…oben ausgeführt, ist der Hauptwohnsitz einer Person an jener Unterkunft begründet, an der sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu machen. Hiebei ist es unerheblich, ob die Absicht darauf gerichtet war, für immer…

UFSL RV/0443-L/12Aufhebung wegen Ungewissheit der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid23.07.2012

…Verwaltungstätigkeit im Interesse der Zulassungsbesitzerin nutze. Diese betriebliche Verwendung erfolge ausschließlich in Deutschland, in Österreich würden sich keine zu verwaltende Immobilien befinden. Ergänzend wurde angemerkt, dass sämtliche Lebensbeziehungen (Schule, Kindergarten, Mutter der Bw, Arbeitsplätze der Ehegatten) in Deutschland liegen würden. In Österreich würde das Fahrzeug…

UFSS RV/0075-S/081) Widerrechtliche Verwendung eines Kraftfahrzeuges 2) Widerlegung der Rechtsvermutung des § 82 Abs. 8 KFG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.05.2012

…Vertreter fristgerecht Berufung und führte aus, dass im Falle eines weiteren ausländischen Wohnsitzes festzustellen sei, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des betreffenden Fahrzeughalters liege, wobei auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund- und Hausbesitz oder andere emotionale Bedingungen abzustimmen sei. Die stärksten persönlichen Beziehungen und…

UFSS RV/0074-S/08Widerlegung der Rechtsvermutung des § 82 Abs 8 KFG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2012

…Vertreter fristgerecht Berufung und führte aus, dass im Falle eines weiteren ausländischen Wohnsitzes festzustellen sei, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des betreffenden Fahrzeughalters liege, wobei auf wesentliche berufliche Anknüpfungspunkte oder auf Grund- und Hausbesitz oder andere emotionale Bedingungen abzustimmen sei. Die stärksten persönlichen Beziehungen und…

UFSW RV/1658-W/11Keine Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung ohne Nachweis von Familienheimfahrten bzw. ohne Glaubhaftmachung eines gemeinsamen Familienwohnsitzes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.03.2012

…Hausstand trage, und wenn ja, welche? (Belegmäßiger Nachweis bzw. Rechnungen in Kopie sollten vorgelegt werden.) - Für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen seien insbesondere folgende Kriterien maßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes, Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz und der Ort, an dem die Bw. ihrer Erwerbstätigkeit…

UFSS RV/0069-S/08Aufhebung und Zurückverweisung auf Grund fehlender Sachverhaltsfeststellungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.03.2012

…Wohnsitze von ihr bzw. ihrem Lebensgefährten bestünden. Der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liege somit eindeutig in Bayern, wo sich der Großteil der Verwandten und Freunde befänden und wo sie im sozialen Leben durch ihre Tätigkeit im Krankenhaus-Besuchsdienst in Adresse2BRD fest verankert sei. Derartige persönliche Beziehungen…

UFSF RV/0371-F/10Kfz-Steuerpflicht einer in Österreich wohnenden Deutschen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.01.2012

…in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen…

UFSL RV/0181-L/071. Bestimmung des Ansässigkeitsstaates bei Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) 2. Begründungsmangel eines Wiederaufnahmebescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.05.2011Teil 2/4

…Schluss zu, dass sich an diesem Ort (M) auch der Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen befindet." Nachdem aus der beiliegenden Aufstellung die Flüge für meine Gattin für die Jahre 2001 - 2006 ersichtlich sind und die gemeinsamen Autofahrten von meiner Gattin und mir zusätzlich zu berücksichtigen sind, besteht…

UFSI RV/0266-I/10Standortvermutung, Gegenbeweis, Beweiswürdigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.02.2011

…Fahrzeugs. Nach § 40 Abs 1 KFG gilt als dauernder Standort eines PKWs der Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters. Hierbei ist es durchaus möglich, dass am Hauptwohnsitz wenige oder gar keine beruflichen Lebensbeziehungen bestehen. Bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die stärksten persönlichen Beziehungen auf sich; demnach gibt…

UFSL RV/0740-L/09Keine sog. doppelte Haushaltsführung, wenn eine tatsächliche Beteiligung an der Haushaltsführung nicht nachgewiesen werden kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2010

…verwiesen, wonach der Hauptwohnsitz eines Menschen an jener Unterkunft begründet sei, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hätte, diesen zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen. Der Ansicht der Berufungswerberin, dass sich der Familienwohnsitz in St befinde, könne…

UFSL RV/0908-L/08Mittelpunkt der Lebensinteressen in Bosnien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.02.2010

…der Studienzeit aus Gründen der Ausbildung an diesem Wohnsitz aufhalten würden, sei jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass sie am Studienort nicht den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hätten, sondern weiterhin ein Naheverhältnis zu ihrem bisherigen Familienverband. Für die im Falle eines auswärts studierenden Kindes gegebene räumliche Distanz…

UFSW RV/1839-W/06Doppelte Haushaltsführung eines ledigen Steuerpflichtigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2007

…2 Z 2 Meldegesetz ausgeführt und vom Bundesministerium für Inneres anerkannt, dass der Mittelpunkt der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen am Familienwohnsitz (Anm: in Tirol) liege. Der Bw sei als einziger Sohn Hofübernehmer einer Nebenerwerbslandwirtschaft der Bergbauernzone 4 und sei seine Mutter seit dem Jahr 2005…

UFSG RV/0833-G/13Widerrechtliche Verwendung eines Kfz im Inland? (Frage nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.11.2013

…Standortes des Fahrzeuges anzutreten. Der Steuerpflichtige muss den Beweis erbringen, dass das Fahrzeug - entgegen der gesetzlichen Vermutung - seinen Standort im Ausland hatte. Der Begriff des Wohnsitzes stellt nach der österreichischen Rechtsordnung auf den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ab (vgl. dazu zB UFS vom 12. April 2013…

UFSI RV/0176-I/13NoVA und Kfz-Steuer für Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2013

…in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, hier den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu schaffen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person auf mehrere Wohnsitze zu, so hat sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen…

UFSI RV/0344-I/13NoVA: Mittelpunkt der Lebensinteressen, NoVA-Zuschlag und Malus; Kfz-Steuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.11.2013

…in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen einer Person auf mehrere Wohnsitze zu, so habe sie jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen…

UFSI RV/0505-I/10Wochenpendler: dauernder Standort des Fahrzeuges ist am Familienwohnsitz im Inland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2013

…Der "ordentliche Wohnsitz" einer Person ist an dem Ort begründet, an dem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weiteres zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu wählen. Hiebei ist es unerheblich, ob die Absicht darauf gerichtet war…

UFSW RV/2119-W/093 Eigentumswohnungen als notwendiges Betriebsvermögen eines Gastgewerbelokals
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2013

…hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen, wobei für den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen eines Menschen insbesondere das Kriterium der Aufenthaltsdauer - im vorliegenden Fall habe der Sohn laut nachträglicher eidesstattlicher Erklärung die Wohnung M-Straße "ständig" bewohnt - maßgeblich ist. Eine Zentralmeldeabfrage ergab…

UFSI RV/0189-I/10Widerrechtliche Verwendung: als "Mittelpunkt der Lebensinteressen" bei Wochenpendler ist der Familienwohnsitz anzusehen; NoVA mit 20%-Zuschlag, weil gemeinschaftsrechtskonform
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2013

…Der "ordentliche Wohnsitz" einer Person ist an dem Ort begründet, an dem sie sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, ihn bis auf weiteres zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen zu wählen. Hiebei ist es unerheblich, ob die Absicht darauf gerichtet war…