…Glücksspielgesetz durchführt, dann ist es ihm auch zuzumuten, sich rechtzeitig über anfallende Steuern zu informieren, daher kann nicht mehr von einem Fehler gesprochen werden, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann...." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Grobes Verschulden sei insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sich…
…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…
…auf eine allenfalls zukünftige Auszahlung einer steuerbegünstigten Abfertigung, deren begünstigungskürzende Anrechnung im Hinblick auf eine daneben ausbezahlte freiwillige Abfertigung bei fehlender Auszahlung nicht möglich sei. Derartige Zeiten dürften klarerweise nicht berücksichtigt werden, um eine Kumulation von Begünstigungen zu vermeiden. Dies sei der Zweck der Regelung…
…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…
…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…
…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…
…Grundstücksverlosungen - Kumulation von Gebühren und Grunderwerbsteuer? Gebühren, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer, SWK 2009, S 475, folgendermaßen eingeleitet: "Nach Auffassung des BMF lösen Grundstücksverlosungen eine Gebühr für Glücksverträge nach § 33 TP 17 GebG (12% vom Gesamtwert der Spieleinsätze) und Grunderwerbsteuer aus. Diese Kumulation einer Rechtsgeschäftsgebühr mit Grunderwerbsteuer…
…aus: "Die Unbilligkeit einer so hohen Nachforderung von Seiten der Finanzbehörde besteht nun darin, dass diese RÜCKWIRKEND und überfallsartig über einen derart großen Zeitraum erfolgt. Die plötzliche Änderung der Betrachtungsweise aus nahe liegenden Gründen führt zu einer beträchtlichen Kumulation der Kosten, sprengt meinen finanziellen Rahmen…
…den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April 2009 bis Dezember 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist slowakische Staatsbürgerin. Sie arbeitet in Österreich in…
…die D. durchgeleiteter Gewinn drei Mal (mit 34 %, nochmals mit 34 % und schließlich mit 25 %) besteuert. Diese Kumulation sei vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen. Ziehe man andererseits die Verpflichtung zur Entrichtung der 25 %igen Kapitalertragsteuer bei Zuwendungen von Privatstiftungen gemäß § 93 Abs. 2 lit. d…
…Monate März/ April 2000 ausweisen, fehlen. Da die Frage, ob es sich bei den "Telefonen" um solche mit Festnetzanschluss oder um Handys handelt, aus Mangel an Angaben von Telefonnummern in den in Rede stehenden Rechnungen nicht zu beantworten war, war das Vorliegen einer Rechnung im…
…sei eine Kumulation schon an sich ausgeschlossen. Der Bw. wurde durch den UFS folgender Vorhalt übermittelt: Sehr geehrte Damen und Herren! Bezugnehmend auf Ihre oben angeführten Berufungen werden Sie ersucht, nachstehende Fragen innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens zu beantworten und die angesprochenen…
…gewährt wird. Dieser Anspruch setzt sich zusammen aus einem berechneten Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe inklusive Kinderabsetzbetrag iHv € 5.289,80, von der der berechnete Anspruch auf die ausländische (polnische) Beihilfe iHv € 356,56 abgezogen wurde, da die Ehegattin des Bw. im Jahr…
…ist ausdrücklich als solcher bezeichnet, der Bescheidspruch enthält die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe in Höhe von € 2.664,00 und ist die Person, an die er ergeht, sowie die ausstellende Behörde im Bescheidkopf angeführt. Der Bescheid erweist sich jedoch als fehlerhaft, als die Erstbehörde einen…
…Instanz verwies der Bw. darauf, dass auf sein Vorbringen nicht eingegangen worden sei und sich die Reduktion der Abgabenschuld nur aus der Berichtigung von Fehlern der übermittelten Lohnzetteldaten ergebe. Der Senat hat über die Berufung erwogen: Im vorliegenden Fall ist strittig, welchem Kalenderjahr die…
…Keine Verjährung, da Feststellungserklärung(en) 1989 nie mit Bescheid erledigt: Grund für die Nichtigkeit der Feststellungsbescheide seien Fehler in der Adressierung gewesen, insbesondere durch Anführen von bereits verstorbenen Personen. Bereits im Bescheid vom 24.05.1991 seien verstorbene Personen angeführt gewesen (vier Beispiele mit Namen…
…dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenswiederaufnahme…
…dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenswiederaufnahme…
…dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenswiederaufnahme…
…dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenswiederaufnahme…