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UFSW RV/3782-W/09Beruht die Nichtzahlung der Rechtsgeschäftsgebühr für Hausverlosungen auf einer vertretbaren Rechtsansicht, wenn die Literatur die Rechtsmeinung des BMF kritisch analysiert und die Klärung der Gebührenfrage im Rechtsmittelweg empfiehlt, aber keinesfalls vertritt, die Gebühr gemäß § 33 TP17 Abs.1 Z.7lit.a GebG wäre grundsätzlich vorweg nicht zu zahlen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010

…Glücksspielgesetz durchführt, dann ist es ihm auch zuzumuten, sich rechtzeitig über anfallende Steuern zu informieren, daher kann nicht mehr von einem Fehler gesprochen werden, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann...." Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben. Grobes Verschulden sei insbesondere dann ausgeschlossen, wenn sich…

UFSW RV/3488-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer? Ist die Rechtsgeschäftsgebühr trotzdem zu entrichten, obwohl die Verlosung abgebrochen wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010Teil 3/4

…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…

UFSL RV/0576-L/111. Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung im Abfertigungssystem "neu" 2. Begünstigung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 und Befreiungsbestimmung nach § 41 Abs. 4 FLAG 1967.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2012

…auf eine allenfalls zukünftige Auszahlung einer steuerbegünstigten Abfertigung, deren begünstigungskürzende Anrechnung im Hinblick auf eine daneben ausbezahlte freiwillige Abfertigung bei fehlender Auszahlung nicht möglich sei. Derartige Zeiten dürften klarerweise nicht berücksichtigt werden, um eine Kumulation von Begünstigungen zu vermeiden. Dies sei der Zweck der Regelung…

UFSW RV/2802-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z. 7 lit. a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 3/4

…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…

UFSW RV/2801-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2010Teil 3/4

…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…

UFSW RV/2078-W/09Unterliegt eine "Hausverlosung" sowohl der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP17 Abs.1 Z.7 lit.a GebG als auch der Grunderwerbsteuer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2010Teil 3/5

…dem Begriffspaar "Waren" und "geldwerte Leistungen" die Bedeutung von Lieferungen und sonstigen Leistungen zukommt, eine Absage mit der Begründung erteilt: "....dass sich im GebG keine Anhaltspunkte für eine "umsatzsteuerliche" Interpretation gebührenrechtlicher Rechtsbegriffe finden....Auch fehlen Anhaltspunkte für eine systematische Inbezugnahme des UStG durch das GebG…

UFSW RV/0981-W/11Beruht die Nichtzahlung der Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für Hausverlosungen auf einer vertretbaren Rechtsansicht, wenn die Literatur die Rechtsmeinung des BMF kritisch analysiert und die Klärung der Gebührenfrage im Rechtsmittelweg empfiehlt? (Säumniszuschlag zu UFS 28.3.2012, RV/1138-L/10)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2012

…Grundstücksverlosungen - Kumulation von Gebühren und Grunderwerbsteuer? Gebühren, Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer, SWK 2009, S 475, folgendermaßen eingeleitet: "Nach Auffassung des BMF lösen Grundstücksverlosungen eine Gebühr für Glücksverträge nach § 33 TP 17 GebG (12% vom Gesamtwert der Spieleinsätze) und Grunderwerbsteuer aus. Diese Kumulation einer Rechtsgeschäftsgebühr mit Grunderwerbsteuer…

UFSK RV/0246-K/05Unbilligkeit, Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.12.2006

…aus: "Die Unbilligkeit einer so hohen Nachforderung von Seiten der Finanzbehörde besteht nun darin, dass diese RÜCKWIRKEND und überfallsartig über einen derart großen Zeitraum erfolgt. Die plötzliche Änderung der Betrachtungsweise aus nahe liegenden Gründen führt zu einer beträchtlichen Kumulation der Kosten, sprengt meinen finanziellen Rahmen…

UFSW RV/3309-W/12Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Bw. im Inland als selbständige Personenbetreuerin und in der Slowakei nichtselbständig erwerbstätig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2013Teil 1/2

…den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April 2009 bis Dezember 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) ist slowakische Staatsbürgerin. Sie arbeitet in Österreich in…

UFSW RV/1993-W/11sachliche Unbilligkeit, Irrtum des Steuerberaters, Beratungsfehler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2011

…die D. durchgeleiteter Gewinn drei Mal (mit 34 %, nochmals mit 34 % und schließlich mit 25 %) besteuert. Diese Kumulation sei vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt gewesen. Ziehe man andererseits die Verpflichtung zur Entrichtung der 25 %igen Kapitalertragsteuer bei Zuwendungen von Privatstiftungen gemäß § 93 Abs. 2 lit. d…

UFSW RV/2258-W/05Unternehmereigenschaft eines Hauptbestandnehmers ist zu verneinen, wenn Personenidentität zwischen den Vertragsparteien beim Afterbestandvertrag besteht und der Vertrag nach außen hin nicht zum Ausdruck gekommen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.11.2007

…Monate März/ April 2000 ausweisen, fehlen. Da die Frage, ob es sich bei den "Telefonen" um solche mit Festnetzanschluss oder um Handys handelt, aus Mangel an Angaben von Telefonnummern in den in Rede stehenden Rechnungen nicht zu beantworten war, war das Vorliegen einer Rechnung im…

UFSG RV/0115-G/10Mantelkauf
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.08.2012

…sei eine Kumulation schon an sich ausgeschlossen. Der Bw. wurde durch den UFS folgender Vorhalt übermittelt: Sehr geehrte Damen und Herren! Bezugnehmend auf Ihre oben angeführten Berufungen werden Sie ersucht, nachstehende Fragen innerhalb von vier Wochen ab Zustellung dieses Schreibens zu beantworten und die angesprochenen…

UFSW RV/2989-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe nach VO 1408/71, wenn im anderen Mitgliedstaat kein Anspruch wegen zu hohen Einkommens besteht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.09.2011

…gewährt wird. Dieser Anspruch setzt sich zusammen aus einem berechneten Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe inklusive Kinderabsetzbetrag iHv € 5.289,80, von der der berechnete Anspruch auf die ausländische (polnische) Beihilfe iHv € 356,56 abgezogen wurde, da die Ehegattin des Bw. im Jahr…

UFSF RV/0102-F/10Bonus-Malus System des § 6a NoVAG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2011

…ist ausdrücklich als solcher bezeichnet, der Bescheidspruch enthält die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe in Höhe von € 2.664,00 und ist die Person, an die er ergeht, sowie die ausstellende Behörde im Bescheidkopf angeführt. Der Bescheid erweist sich jedoch als fehlerhaft, als die Erstbehörde einen…

UFSW RV/1591-W/08Kalenderjahrzuordnung von Zahlungen (Kündigungsentschädigungen) des Insolvenzausfallgeldfonds
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.10.2010

…Instanz verwies der Bw. darauf, dass auf sein Vorbringen nicht eingegangen worden sei und sich die Reduktion der Abgabenschuld nur aus der Berichtigung von Fehlern der übermittelten Lohnzetteldaten ergebe. Der Senat hat über die Berufung erwogen:   Im vorliegenden Fall ist strittig, welchem Kalenderjahr die…

UFSW RV/3459-W/091. Zulässigkeit eines Antrages auf Verfahrenswiederaufnahme nach Eintritt der absoluten Verjährung und nach Ablauf von 5 Jahren ab Eintritt der formellen Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides (Einkommensteuer 1989)? 2. Zulässigkeit eines Antrages auf Erlassung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 295 BAO, wenn ein Grundlagenbescheid weder erlassen noch abgeändert oder aufgehoben wurde?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2009

…Keine Verjährung, da Feststellungserklärung(en) 1989 nie mit Bescheid erledigt: Grund für die Nichtigkeit der Feststellungsbescheide seien Fehler in der Adressierung gewesen, insbesondere durch Anführen von bereits verstorbenen Personen. Bereits im Bescheid vom 24.05.1991 seien verstorbene Personen angeführt gewesen (vier Beispiele mit Namen…

UFSW RV/3970-W/08Antrag auf Wiederaufnahme des ESt-Verfahrens 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.08.2009

…dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenswiederaufnahme…

UFSW RV/3981-W/08Wiederaufnahmsantrag zur ESt 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2009

…dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenswiederaufnahme…

UFSW RV/3972-W/08Frage der Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages zur ESt 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.07.2009

…dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenswiederaufnahme…

UFSW RV/2240-W/09verspäteter Wiederaufnahmeantrag zur Einkommensteuer 1989
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…dar. Aus den in der Erledigung des BMF geäußerten Rechtsansichten ist für den Fall des Bw gar nichts zu gewinnen: Das Neuhervorkommen einer Tatsache sowie das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens beim Wiederaufnahmswerber sind nur zwei von mehreren, kumulativ erforderlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenswiederaufnahme…