Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 8. Oktober 2007, St.Nr., betreffend Einkommensteuer 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Bw…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr.1, vom 19. Februar 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs, vom 13. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des ÖM, G, B-Str 24, vom 20. Oktober 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 17. Oktober 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 20. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. November 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die…
…Endabrechnung zum Zubessern benötigte, und eine Steuer-Nachzahlung für sie eine außerordentliche Härte bedeuten würde. In einer diesbezüglichen Eingabe brachte die Bw. vor, dass die berufungsgegenständliche Endabrechnung ihres Arbeitgebers restliche Krankengeldansprüche vom Dienstgeber, die gesetzliche Abfertigung sowie Urlausentgelt für 42 Tage beinhalte. Euro 2.562…
…Gewinnen und Verlusten, persönliche Haftungen, Eigenverantwortlichkeit der persönlichen Leistungs-sphäre, Fehlen einer festen Arbeitszeit, Urlaub und Krankengeldanspruches. Insbesondere könne nicht nachvollzogen werden, dass laut Begründung der Abgabenbehörde ein konkretes Unternehmerwagnis nicht erkennbar sein sollte. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 41 Abs. 1 FLAG 1967…
…2 Z 2 bis 4 Anspruchsberechtigten, die Dauer auf bis zu 52 Wochen. Durch die Satzung kann die Höchstdauer des Krankengeldanspruches bis auf 78 Wochen erhöht werden (§ 139 ASVG). Bei Bestehen eines Entgeltfortzahlungsanspruches (nach dem EFZG oder AngG) von mehr als 50% der vollen Geld…
…3) Bezüge von Urlaubsersatzleistungen werden sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtiges Entgelt nach § 49 Abs. 1 und 2 ASVG behandelt und führen damit zu einer entsprechenden Verlängerung des Pflichtversicherungsverhältnisses und dadurch zum Ruhen eines Krankengeldanspruchs nach § 143 Abs. 1 Z 3 ASVG wegen Anspruchs auf Weiterleistung von mehr…
…2 Z 2 bis 4 Anspruchsberechtigten, die Dauer auf bis zu 52 Wochen. Durch die Satzung kann die Höchstdauer des Krankengeldanspruches bis auf 78 Wochen erhöht werden (§ 139 ASVG). Bei Bestehen eines Entgeltfortzahlungsanspruches (nach dem EFZG oder AngG) von mehr als 50% der vollen Geld…
…Diese Tatsache der steuerfreien Ersatzleistung wäre primär entscheidungsrelevant. Die Behörde möge sich in der Bescheidbegründung mit den erhobenen Einwendungen auseinandersetzen. Durch die vorgelegten Bestätigungen werde nachgewiesen, dass der BW zur Zeit des Krankengeldanspruches (23. November bis 9. Dezember 1999) als arbeitslos gemeldet gewesen wäre (nämlich…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, Adresse, vom 10. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 29. März 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des BW, Adresse, vom 18. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 11. März 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Z., U-Straße, vom 23. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 12. März 2012 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,H-Gasse, vom 10. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 4., 5. und 10. Bezirk vom 5. April 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Vertr., vom 16. März 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 26. Februar 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe A) Der Berufungswerber (= Bw.) erstellte am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 31. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 20. März 2006 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 2. Oktober 2003 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes X. vom 18. Oktober 2001 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Familien -beihilfe, des Erhöhungsbetrages wegen erheblicher Behinderung und des Kinderabsetzbetrages entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der…