…Die Fahrten für die Dienstreisen gelten daher ab der Veranlagung 2008 - entsprechend der tatsächlichen Reisebewegung - als unmittelbar von der Wohnung angetreten und ohne Aufsuchen der Dienststelle wieder dort beendet. Da die Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte - Wohnung auch nicht kraft gesetzlicher Fiktion, einer für den Werbungskostentatbestand maßgebenden…
…2 Abs. 3 UStG 1994 enthaltenen Hinweis nach § 2 KStG 1988 zu beurteilen. Wird ein Betrieb gewerblicher Art entgeltlich überlassen (verpachtet), gilt kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 auch diese entgeltliche Überlassung (Verpachtung) als Betrieb gewerblicher Art. Dabei ist…
…berechnet hat noch von seinem Arbeitgeber erhalten hat, kommt ein Aufsuchen der Dienststelle kraft gesetzlicher Fiktion nicht zum Tragen. Aufgrund der vorstehenden Überlegungen stehen daher dem Bw im Streitjahr 2005 für die Fahrten anlässlich der Kulturdienste die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten zu. Die Abgeltungswirkung des …
…Abs 4 UStG 1994 - Anhang (Binnenmarkt) iVm § 12 Abs 2 Z 2 UStG 1994 versagt. Nach letzterer Norm gelten bestimmte Leistungen kraft gesetzlicher Fiktion als nicht für das Unternehmen ausgeführt, auch wenn sie tatsächlich für Zwecke des Unternehmens erfolgen. Dies betrifft in lit a) Leistungen…
…nicht verlangt. In diesem Bereich wäre also die Bw. - sollte sie Gewinne erzielen - körperschaftsteuerpflichtig. Werde ein Betrieb entgeltlich überlassen, gelte kraft gesetzlicher Fiktion des § 2 Abs. 2 Z 2 KStG 1988 diese entgeltliche Überlassung als BgA und es bleibe diesbezüglich die unbeschränkte Steuerpflicht bestehen. Die…
…2 KStG 1988 zu beurteilen. Die für das Gebiet der Körperschaftsteuer von der Rechtsprechung und Verwaltung entwickelten Grundsätze sind auch für den umsatzsteuerlichen Bereich maßgeblich. Wird ein Betrieb gewerblicher Art entgeltlich überlassen (verpachtet), gilt kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 2 Z 2 KStG…
…2 KStG 1988 zu beurteilen. Die für das Gebiet der Körperschaftsteuer von der Rechtsprechung und Verwaltung entwickelten Grundsätze sind auch für den umsatzsteuerlichen Bereich maßgeblich. Wird ein Betrieb gewerblicher Art entgeltlich überlassen (verpachtet), gilt kraft der gesetzlichen Fiktion des § 2 Abs. 2 Z 2 KStG…
…Arbeitgeber welche erhalten hat, kommt ein Aufsuchen der Dienststelle kraft gesetzlicher Fiktion nicht zu Tragen (in diesem Sinne auch LStR 2002 RZ 264). Somit ergibt sich für den gegenständlichen Streit folgende Lösung: Für jene Fahrten die direkt zwischen Wohnung und auswärtigen Dienstverrichtungsort erfolgten (Sa., So.…
…erforderlich war, so sollte fortan die gänzliche Zuordnung von Gebäuden als Regelfall gelten. Seit dem Jahr 2000 gelten daher Lieferungen und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit gemischt genutzten Gebäuden kraft gesetzlicher Fiktion als zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet. Allerdings steht es dem Unternehmer frei, eine…
…die gänzliche Zuordnung von Gebäuden als Regelfall gelten. Seit dem Jahr 2000 gelten daher Lieferungen und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit gemischt genutzten Gebäuden kraft gesetzlicher Fiktion als zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet. Allerdings steht es dem Unternehmer frei, eine davon abweichende Zuordnung vorzunehmen. Nach…
…als nicht abzugsfähige Aufwendungen für die Lebensführung gemäß § 20 Abs 1 EStG 1988 beurteilt. Damit gelten diese Lieferungen und sonstige Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Fiktion des § 12 Abs 2 Z 2 lit. a UStG 1994 als nicht für das Unternehmen ausgeführt und ein Vorsteuerabzug steht…
…zur Folge, dass für eine direkte Reisebewegung zwischen Wohnung und dem Ort der Dienstverrichtung deshalb nicht die tatsächlichen Fahrtkosten in Abzug gebracht werden dürfen, weil die Arbeitsstätte - kraft arbeitsrechtlicher gesetzlicher Fiktion - als aufgesucht gilt. Umgekehrt können diese Fahrten einen Anspruch auf die Pendlerpauschale begründen, obwohl…
…für eine direkte Reisebewegung zwischen Wohnung und Dienstverrichtungsort, deshalb nicht die tatsächlichen Fahrtkosten in Abzug gebracht werden dürfen, weil die Arbeitsstätte - kraft arbeitsrechtlicher gesetzlicher Fiktion - als aufgesucht gilt. Umgekehrt können diese Fahrten einen Anspruch auf die Pendlerpauschale begründen, obwohl der Steuerpflichtige überhaupt nicht die Arbeitsstätte…
…auf Grund des Vorliegens von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zurückzuzahlen seien, seien die erstatteten (rückgezahlten) Beiträge auf Grund des auszustellenden Lohnzettels im Rahmen der Veranlagung zur Gänze kraft gesetzlicher Regelung als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu erfassen. Würden von der Sozialversicherungsanstalt der Bauern Pflichtbeiträge zurückbezahlt…
…des "Freiwassers" als nicht steuerbarer Vorgang dargestellt, da die Abgabe des Freiwassers aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung als Steuerleistung anzusehen sei. Gegen die Höhe der durch die Bp festgestellten Selbstkosten wurden keine Einwendungen erhoben. Wie oben ausgeführt, bildet aufgrund der Fiktion des Umsatzsteuergesetzes in § 2 Abs…
…um einen Eigentumserwerb kraft gesetzlicher Bestimmung gehandelt, der kraft gesetzlicher Bestimmung zu einer Ausgleichszahlung geführt habe. Diese Ausgleichszahlung habe die Bw. geleistet und stamme daher nicht vom Erblasser, weshalb die zivilrechtliche Einordnung des "Übernahmepreises" lt. WEG als Teil des Nachlasses lediglich eine gesetzliche Fiktion darstelle…
…einen Umsatz im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 fehle. Mit der gesetzlichen Fiktion des Art 3 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 solle demnach das unternehmensinterne innergemeinschaftliche Verbringen von Gegenständen einer innergemeinschaftlichen Lieferung gleichgestellt werden, um die noch nicht lieferungsbedingte Warenbewegung…
…und der vereinbarte Erfolg auch ohne Vorliegen dieser Vereinbarung kraft Gesetzes einträte. Gemäß der von der Referentin ebenfalls zitierten Rechtsprechung des VwGH liegt eine "überflüssige" und somit gebührenrechtlich relevante Vereinbarung dann vor, wenn neben dem gesetzlichen Übergang der Forderungen die vertragliche Vereinbarung den Parteien als…
…Klarstellung einer schon vor der Novelle bestehenden Rechtslage vorliegt, sondern die ab 31. Dezember 1996 geltende Fiktion in § 4 Abs. 12 erster Satz EStG 1988 eine Anteilsveräußerung kraft gesetzlicher Anordnung unterstellt. Der Gesetzgeber hat daher zweifelsfrei die Steuerpflicht nach § 31 EStG 1988 iVm § 15 Abs…
…Klarstellung einer schon vor der Novelle bestehenden Rechtslage vorliegt, sondern die ab 31. Dezember 1996 geltende Fiktion in § 4 Abs. 12 erster Satz EStG 1988 eine Anteilsveräußerung kraft gesetzlicher Anordnung unterstellt. Der Gesetzgeber hat daher zweifelsfrei die Steuerpflicht nach § 31 EStG 1988 iVm § 15 Abs…