…In der Begründung wurden allgemeine rechtliche Ausführungen zum Alleinverdienerabsetzbetrag getätigt, eine Begründung, warum die Kosten für doppelte Haushaltsführung nicht anerkannt worden seien, wurde nicht gemacht. Im Schreiben vom 29.09.2008 wurde alternativ auch der Antrag gestellt, die Arbeitnehmerveranlagung 2005 (AS 46 ff/2005) nochmals…
…Forstwirtschaft in Höhe von 3.589,67 Euro erklärte, beantragte in seiner Einkommensteuererklärung 2006 Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten in Höhe von 4.862 Euro als Werbungskosten zu berücksichtigen. Im Zuge einer Nachbescheidkontrolle wurde der Bw. aufgefordert die Unterlagen der von ihm geltend gemachten…
…Beträge nicht abgezogen werden. Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch den § 20 Abs. 1 Z 2 lit. c EStG 1988 gesetzten Grenzen Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung vorliegen. Wie der Verwaltungsgerichtshof…
…Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung i.H.v. € 1.159,80 sowie Familienheimfahrten i.H.v. € 1.800,- als Werbungskosten. Mit Schreiben der zuständigen Finanzbehörde vom 27. Februar 2009 wurde er ersucht, die Gründe für die von ihm beantragten Kosten der doppelten Haushaltsführung…
…aus eine Grenzgängertätigkeit bei der liechtensteinischen Firma EP. aus. In seiner streitgegenständlichen Berufung erklärte er, das Finanzamt habe zu Unrecht die von ihm für doppelte Haushaltsführung geltend gemachten Kosten nicht berücksichtigt. Er unterhalte in Österreich nur einen Nebenwohnsitz, während sein Hauptwohnsitz sich in Deutschland befinde…
…übrigens "Hauptwohnsitz" angegeben) Berufungswerber war es daher zumutbar, seinen Lebensmittelpunkt mit Wohnsitz in Österreich spätestens im Herbst 2005 zu begründen. Die im Streitjahr 2006 aufgelaufenen Kosten für doppelte Haushaltsführung sind daher als privat veranlasst und somit nicht abzugsfähig einzustufen (§ 20 Abs. 1 EStG 1988). Entfernung: …
…daher teilweise Folge zu geben. Dem Bw sind daher für Jänner bis September 2005 die Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten im Betrag von 2.880 € (= 9/12 von 3.840 €) als Werbungskosten zu gewähren. Beilage: 1 Berechnungsblatt Graz, am 22. Mai…
…wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Vorübergehende doppelte Haushaltsführung: Liegen diese Voraussetzungen nicht vor (zB bei einem Alleinstehenden oder einem Steuerpflichtigen, dessen Ehegatte oder Lebensgefährte nicht mehr als 2.200 € jährlich verdient), so können die Kosten für eine beruflich veranlasste Begründung eines zweiten Haushalts am…
…seiner Tätigkeit als Pressefotograf. Die Einkommensteuerbescheide für 2008 und 2009 ergingen zunächst erklärungsgemäß unter Berücksichtigung der begehrten Werbungskosten (in Höhe von € 7.973,64 und von € 5.676,00), bei welchen es sich um Kosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten handelte. Im Rahmen…
…in üblicher Entfernung davon) steuerlich relevante Einkünfte erzielt (vgl. Erkenntnis Zl. 98/13/0122 vom 27. Februar 2002). Die Absetzbarkeit von Kosten für die doppelte Haushaltsführung knüpfen an den "Familienwohnsitz" an. Als Familienwohnsitz gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. z.B. Erkenntnis Zl…
…die mit Niederschrift vom 15. Februar 2010 abgeänderte Berufung wurde erwogen: Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates beruht die Nichtanerkennung der strittigen Kosten der doppelten Haushaltsführung und jener für Familienheimfahrten als Werbungskosten im angefochtenen Bescheid auf dem Ergebnis eines mangelhaft geführten amtswegigen Ermittlungsverfahrens, zumal dem Bw…
…Rechtslage entschieden, die notwendigen Mehraufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort in Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit den Kosten für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60m² bei Ansatz eines ortsüblichen Durchschnittsmietzinses zu beschränken. Der Unabhängige Finanzsenat vertritt in seiner Entscheidungspraxis die Auffassung, dass unter…
…Rechtslage entschieden, die notwendigen Mehraufwendungen für eine Wohnung am Beschäftigungsort in Rahmen der doppelten Haushaltsführung mit den Kosten für eine Wohnung mit einer Wohnfläche bis zu 60m² bei Ansatz eines ortsüblichen Durchschnittsmietzinses zu beschränken. Der Unabhängige Finanzsenat vertritt in seiner Entscheidungspraxis die Auffassung, dass unter…
…für die Wohnbaugenossenschaft. Die Veranlagung erfolgte zunächst antragsgemäß. Mit Bescheid vom 13.5.2009 wurde der Bescheid vom 12.3.2009 gem. § 299 BAO aufgehoben und wurde mit gleichem Datum am 13.5.2009 ein neuer Sachbescheid erlassen. Die geltend gemachten Kosten für doppelte Haushaltsführung…
…kleine Mietwohnung. Die Kosten der doppelten Haushaltsführung würden noch bekannt gegeben. Mit Schreiben seines Vertreters vom 7. Juni 2004 und gleichzeitig auf amtlichem Vordruck eingebrachter Erklärung beantragte der Bw die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2003. Im Antrag macht der Bw Kosten für Familienheimfahrten nach Serbien…
…Kinder wohnen und eine (Mit)-Übersiedlung der gesamten Familie aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist (vgl. LStR Rz 345). Ebenso ist für die doppelte Haushaltsführung dann keine private Veranlassung zu unterstellen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Familienwohnsitz steuerlich relevante Einkünfte iS des § 2 Abs…
…November 2007 betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2005 und 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Als Kosten für die doppelte Haushaltsführung sind abzugsfähig: 2005: € 10.786,66 2006: € 8.436,23 Entscheidungsgründe Der Bw hat seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und ist in…
…Die bis zur schließlich erst im Jahr 2008 tatsächlich erfolgten Wohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort aufgelaufenen Kosten für doppelte Haushaltsführung sind daher - soweit sie nicht ohnehin schon durch den Arbeitgeber abgegolten wurden - als privat veranlasst und deshalb nicht abzugsfähig einzustufen. Familienheimfahrten: Familienheimfahrten sind bei einem steuerlich…
…ist. Wenn der Bw. den Wohnsitz in A. behalten hat, so gab es dafür keinerlei steuerlich beachtliche Gründe und damit auch keine Möglichkeit, die Kosten für die doppelte Haushaltführung sowie Familienheimfahrten geltend zu machen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 30. April 2009
…ist. Wenn die Bw. den Wohnsitz in As. behalten hat, so gab es dafür keinerlei steuerlich beachtliche Gründe und damit auch keine Möglichkeit, die Kosten für die doppelte Haushaltführung sowie Familienheimfahrten geltend zu machen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Salzburg, am 30. April 2009