…neuerlich. Der Unabhängige Finanzsenat wies sie darauf hin, dass handelsübliche Schlafsysteme wie insbesondere Bettgestelle, Lattenroste, Kopfpolster und Matratzen die Voraussetzungen des § 34 EStG 1988 (außergewöhnlich, zwangsläufig und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigend) deshalb nicht erfüllen, weil sie auch von nichtbehinderten Personen benützt werden und nicht…
…bei der Bw. von 80 % und bei Herrn G von 50 % berücksichtigt worden. Für den Kopfleistungsumsatz sei ein durchschnittlicher Kundenerlös von 40 € brutto errechnet worden. Der Nettoerlös i.H.v. 33,33 € sei auch in den weiteren Berechnungen verwendet worden. Betreffend "produktive Wochen…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
… 273 BAO, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Zurückweisungsbescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe In den 2 jeweils mit 9.1.2007 datierten, im Kopf als "Einkommensteuerbescheid 2003" bzw. "Einkommensteuerbescheid 2004" bezeichneten Bescheiden hat das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr unter Stützung auf den § 303 Abs.4…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Abweisung der Familienbeihilfe für A. P. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…der gewählte Verteilungsschlüssel keineswegs unüblich, da das Gesetz (§ 121 Abs. 3 HGB) bei den Personengesellschaften grundsätzlich von einer gleichmäßigen Gewinnverteilung nach Köpfen ausgeht. Die geänderte Gewinnverteilung ist daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ab dem Jahr 2000 steuerlich anzuerkennen. 1 Beiblatt Wien, 13. März 2003
…nennen. (vgl. VwGH vom 23. 3. 1998, 94/17/0413). Wenn der Bescheidadressat nicht im normativen Text selbst, sondern nur am Kopf des Bescheides (im Adressfeld) genannt ist, schadet dies nicht (vgl. VwGH vom 21. 5. 1992, 90/17/0036, Ritz, Kommentar zur BAO, 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufung der i, vertreten durch Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Rivergate, Handelskai 92, Gate 2, Top…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufungen des Bw, Adr, vertreten durch RA, vom 19. Dezember 2011 und 26. Dezember 2012 gegen die Bescheide des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufung des a, vertreten durch Dr. Wolfram Simma, Steuerberater, 6900 Bregenz, Scheffelstraße 1, vom 11. Dezember 2009 gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufung des Bw, vertreten durch WT, vom 21. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 20. Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Dr. Christoph Purtscher und Dr. Michael Simma im Beisein des Schriftführers Mag. Erwin Amann über die Berufungen der Bw, vertreten durch WT, vom 20. Juli 2009 und 15…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Dr. Christoph Purtscher und Dr. Michael Simma im Beisein des Schriftführers Mag. Erwin Amann über die Berufung der a, vertreten durch Fa. "Walser" Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Kopf und die weiteren Mitglieder Mag. Armin Treichl, Dr. Christoph Purtscher und Dr. Michael Simma über die Berufung des bfadr, vom 9. September 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 9…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Mitglieder Dr. Gerald Daniaux, Mag. Tino Ricker und Mag. Michael Kühne über die Berufungen des a, vertreten durch Fa. Schrottenbaum & Partner, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, 6900 Bregenz, Brosswaldengasse 12…