Datengruppe Kopfdaten (Hea, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Anmeldung | DecTy | an..9 | NC_10000 | 1 | P | Beschreibung: | Einzutragen sind die für die Angabe der…
Datengruppe Kopfdaten (Hea, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Anmeldung | DecTy | an..9 | NC_10000 | 1, 3. UF | P | Beschreibung: | Einzutragen sind die für die…
Datengruppe Kopfdaten (Hea, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Art der Anmeldung | DecTy | an..9 | NC_10000 | 1 | P | Beschreibung: | Einzutragen sind die für die Angabe der…
Abschnitt XII Schuhe, Kopfbedeckungen, Regen- und Sonnenschirme, Gehstöcke, Sitzstöcke, Peitschen, Reitpeitschen und Teile davon; zugerichtete Federn und Waren aus Federn; künstliche Blumen; Waren aus Menschenhaaren Kapitel 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln…
…2002, 2002/16/0231, jeweils mwN). Ob und welcher Behörde eine Erledigung zuzurechnen ist, ist somit anhand ihres äußeren Erscheinungsbildes, also insbesondere anhand des Kopfes, des Spruches und seiner Einleitung, der Begründung, der Fertigungsklausel und der Rechtsmittelbelehrung zu beurteilen (vgl. VwGH 28.5.2013, 2012…
…10.2013 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Die angeschaffte Matratze, Bettset, Oberbett und Kopfkissen führten lediglich zu einer Vermögensumschichtung. Aus der Anerkennung einer Matratzenanschaffung im Jahr 2002 sei kein Rechtsanspruch im Jahr 2012 ableitbar. Das "Gerät" sei ein medizinisches Gerät, das nur Berücksichtigung finde…
…neuerlich. Der Unabhängige Finanzsenat wies sie darauf hin, dass handelsübliche Schlafsysteme wie insbesondere Bettgestelle, Lattenroste, Kopfpolster und Matratzen die Voraussetzungen des § 34 EStG 1988 (außergewöhnlich, zwangsläufig und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigend) deshalb nicht erfüllen, weil sie auch von nichtbehinderten Personen benützt werden und nicht…
…bei der Bw. von 80 % und bei Herrn G von 50 % berücksichtigt worden. Für den Kopfleistungsumsatz sei ein durchschnittlicher Kundenerlös von 40 € brutto errechnet worden. Der Nettoerlös i.H.v. 33,33 € sei auch in den weiteren Berechnungen verwendet worden. Betreffend "produktive Wochen…
…dass das Fahrzeug nachweislich kurz vor dem Abstellen aus Sicherheitsgründen wegen rasch stärker werdenden Kopfschmerzen in relativer Nähe zum Abstellungsort garagiert war und dass das Abstellen nicht geplant war und angesichts meiner Termine auch ansonsten keinen Sinn gemacht hätte. Dabei war ich trotz der beginnenden…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
…den letztgenannten Code einzureihenden Schlachtnebenerzeugnissen seien lediglich "Nierenzapfen" und "Saumfleisch" nach Artikel 13 der Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleischerstattungsfähig, nicht aber das hier in Rede stehende Kopffleisch. Mit Bescheiden vom 4., 8., 9.…
… 273 BAO, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der Zurückweisungsbescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe In den 2 jeweils mit 9.1.2007 datierten, im Kopf als "Einkommensteuerbescheid 2003" bzw. "Einkommensteuerbescheid 2004" bezeichneten Bescheiden hat das Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr unter Stützung auf den § 303 Abs.4…
…Rechnungsleger | Rechnung | Gegenstand | Arbeiten | ***11*** und Partner | Nr. 1 | Lieferung von Platten, Eisenträger | Verschrauben der Eisenträger mit Kopf- und Stossplatten, verschweißen mit alten Bestandträgern | ***10*** | Nr. 76 | Bauleitungs- und Planungsvertrag 01.03.2019 | Beauftragung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke in der Beschwerdesache Piotr Z******, *****Adresse*****, hinsichtlich des als "Berufung" bezeichneten Anbringens vom 28. 10. 2014, beim Finanzamt eingelangt am 31. 10. 2014, dort als Eingang verbucht am 4. 11. 2014, betreffend die als Differenzzahlungsbescheid…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Abweisung der Familienbeihilfe für A. P. entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…der gewählte Verteilungsschlüssel keineswegs unüblich, da das Gesetz (§ 121 Abs. 3 HGB) bei den Personengesellschaften grundsätzlich von einer gleichmäßigen Gewinnverteilung nach Köpfen ausgeht. Die geänderte Gewinnverteilung ist daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates ab dem Jahr 2000 steuerlich anzuerkennen. 1 Beiblatt Wien, 13. März 2003