…2009 aufgefallen sei, zeige, dass das Kontrollsystem in der Kanzlei unzureichend ist, weshalb nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens gesprochen werden könne. Die dagegen eingebrachte Berufung wurde im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Die Arbeitnehmerveranlagung sei von der Kanzlei fristgerecht am 23. Dezember 2008…
…sind. Wird weder im Allgemeinen noch im Besonderen ein (wirksames) Kontrollsystem vorgesehen, welches im Falle des Versagens der Mitarbeiterin eine Fristversäumung auszuschließen geeignet ist, liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Ist somit das Kontrollsystem unzureichend oder wurde das Bestehen einer solchen Aufsichtspflicht überhaupt nicht erkannt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DI (FH) AB, geb. X, Adresse, vertreten durch C Steuerberatung GmbH & Co KG, Adresse1, vom 15. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes CD vom 9. Dezember 2010 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden: Die Berufung…
…durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Ein Parteienvertreter verstößt danach auch dann gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn er weder im Allgemeinen noch im Besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Fall des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumungen auszuschließen geeignet sind (vgl. VwGH 29.9.2000…
…durch menschliches Versagen aller Voraussicht nach auszuschließen sind. Ein Parteienvertreter verstößt danach auch dann gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn er weder im Allgemeinen noch im Besonderen (wirksame) Kontrollsysteme vorgesehen hat, die im Fall des Versagens eines Mitarbeiters Fristversäumungen auszuschließen geeignet sind (vgl. VwGH 29.9.2000…
…Liegen Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung des oben genannten Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend, oder hat der Antragsteller das Bestehen einer solchen Aufsichtspflicht überhaupt nicht erkannt, kann nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens gesprochen werden (vgl…
…und eine Vorsorge durch entsprechende Kontrollen gehöre, um Unzulänglichkeiten infolge menschlichen Versagens auszuschließen. Bestehe kein wirksames Kontrollsystem oder würden Aufsichtspflichten nicht einmal erkannt, könne nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens im hier maßgeblichen Sinn gesprochen werden. 1.4. Im Vorlageantrag vom 11…
…Überwachung der Zahlungstermine dem steuerlichen Vertreter oblegen wäre, wurde nicht explizit behauptet. Im Übrigen kann bei mehrmaligen verspäteten Entrichtung davon ausgegangen werden, dass entweder kein Kontrollsystem vorliegt, oder dieses nicht effizient ist. Zum Einwand, dass der Bw. bisherige Guthaben nicht verbraucht hätte und dadurch dem…
…Berufung wurde bemängelt, dass das Finanzamt den im Wiedereinsetzungsantrag dargestellten Sachverhalt keiner rechtlichen Würdigung unterzogen habe. Nach Lehre und Rechtsprechung genügten im Fall eines entsprechend eingerichteten Vorsorge- und Kontrollsystems bei erwiesenermaßen bewährten und zuverlässigen Kanzleibediensteten stichprobenartige Überprüfungen der Obliegenheiten des Kanzleipersonals. Fehler, die trotz Erfüllung…
…an rechtskundige Parteienvertreter ein strengerer Maßstab anzulegen ist. Das Berufungsvorbringen lässt zudem nicht erkennen, dass in der Kanzlei des steuerlichen Vertreters ein wirksames Kontrollsystem für die Wahrung von Fristen eingerichtet wäre. Der Vertreter nimmt die Eintragung von Fristabläufen persönlich vor und kontrolliert diese auch allein…
…gesetzt wurde. Damit sei aber indiziert, dass zum Zeitpunkt der Fristversäumnis ein effektives Kontrollsystem nicht bestanden habe. Daraufhin beantragte die Bw durch ihre ausgewiesene Vertreterin mit Schriftsatz vom 16. Dezember (richtig wohl Jänner) 2010 die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Den Ausführungen…
…Eintragung einer Frist sei ein Fehler, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise…
…Eintragung einer Frist sei ein Fehler, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise…
…Eintragung einer Frist sei ein Fehler, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise…
…Eintragung einer Frist sei ein Fehler, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise…
…Eintragung einer Frist sei ein Fehler, der auch einem sorgfältigen Menschen gelegentlich unterlaufen kann. Eine solche einmalige Fehlleistung sei durch kein Kontrollsystem zu verhindern. Die zugleich vorgelegte Abgabenerklärung weise ein Steuerguthaben aus. Die verspätete Übermittlung bedeute somit ohnehin schon einen Zinsverlust. Dieser finanzielle Nachteil beweise…
…tragen. Die Bw. habe ihre Sorgfaltspflicht vernachlässigt, wenn sie sich nur auf das "sonst gute Funktionieren" elektronischer Geldüberweisungen verlassen habe, ohne ein Kontrollsystem zur Vermeidung von Fehlern einzurichten. Da keine leichte Fahrlässigkeit, sondern ein grobes Verschulden gegeben sei, bestehe die Festsetzung des Säumniszuschlages zu Recht…
…kontrolliert, und zwar, wie er selbst zugibt, "da diese leicht von den Fahrern manipuliert hätten werden können." Gerade deswegen wäre der Bw. aber verpflichtet gewesen, ein Kontrollsystem, welcher Art auch immer, in seinem betreib einzuführen, dass eine objektive Überprüfbarkeit, der von seinen fahrern gemachten Angaben…
…Verpflichtung zur Zahlung der Einkommensteuervorauszahlung. Die Zusendung von Benachrichtigungen stelle eine Serviceleistung dar, begründe jedoch für sich keine Zahlungsverpflichtung. Weiters sei offensichtlich kein wirksames Kontrollsystem vorgesehen, um eine termingerechte Abgabenentrichtung sicherzustellen, sonst wäre die nicht erfolgte Zahlung früher festgestellt worden. Das Finanzamt erkenne eine auffallende…
…Liegen nämlich Organisationsmängel vor, wodurch die Erreichung des genannten Zieles nicht gewährleistet ist, ist das Kontrollsystem in diesem Sinne unzureichend; auch wenn der Antragsteller das Bestehen einer solchen Aufsichtspflicht überhaupt nicht erkannt hat, kann nicht mehr von einem bloß minderen Grad des Versehens gesprochen werden…