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UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 2/4

…Dass der Stiftungsrat solche Unterlagen dem Begünstigten und mutmaßlichen Stifter (= Geschäftsführer der Bw) zur Verfügung stellen konnte, hat nach dem unter 4.2.1. Gesagten überragende Wahrscheinlichkeit für sich. 4.2.4.7. Zum gleichfalls vorgelegten Gutachten des RA Dr.A vom 22.04…

UFSW RV/1041-W/101. Missbrauch: unangemessene Gestaltung, Gewinnscheinvereinbarung der GmbH mit einer mittelbar beteiligten liechtensteinischen Familienstiftung, Gewinnscheinzahlungen als missbräuchliche Gewinnverlagerung in die Steueroase, Gewinnerhöhung bei der GmbH; 2. Verdeckte Gewinnausschüttung: Zurechnung an den der GmbH- Mutter (Privatstiftung)nahe stehenden Begünstigten bei der Stiftungen als wahren Vorteilsempfänger 3. Wiederaufnahme des Verfahrens: Nova reperta, Ermessensübung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)19.04.2012Teil 3/4

…sondern vielmehr Einfluss- und Kontrollrechte innehabender Begünstigungsberechtigter war und noch immer ist. Verfolgt man den Weg der Aktien der 3 in die Stiftung-FL, so sprechen weitere Umstände für die Annahmen des Senates: In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Senat wurde namens der Bw ausgeführt…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…dritte Stifterlinie sowie die direkten leiblichen Nachkommen nach den Stiftern. Über die Höhe und die Aufteilung der Zuwendungen an die Begünstigten entscheidet der Stiftungsvorstand über Weisung der ersten Stifterlinie (DP) sodann des Stiftungsbeirates (der von den Stiftern nach Wegfall der ersten Stifterlinie zu bestellen ist…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 2/3

…Die Substanz des Stiftungsvermögens darf nicht geschmälert werden. Gem II. (2) werden die Begünstigten von den Stiftern bestimmt. Nach II. (3) werden nicht nur oben genannten sieben Liegenschaften, sondern auch 2.230 Stück Wertpapiere Durorent Hartwährungsfonds á ATS 869,85 je Stück und Bargeld im…

UFSL RV/0707-L/04Zuwendung eines Fruchtgenuss- und Nutzungsrechtes an eine Privatstiftung, wobei sich der Stifter eine Option auf die einzelnen Teilleistungen zurückbehalten hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006Teil 3/3

…gewidmet. Es erfolgte die Widmung eines Nutzungsrechtes an dem sich der Stifter seinerseits das Optionsrecht zurückbehalten hat, die einzelnen Teilnutzungen innerhalb einer bestimmten Frist für sich in Anspruch zu nehmen. Die Übertragung des Wirtschaftsgutes "Fruchtgenuss- und Nutzungsrecht" erfolgte somit mit dem Vorbehalt eines Optionsrechtes. Der…

UFSW RV/3310-W/09Zurechnung der Einkünfte an den Stifter bei Vorliegen einer transparenten Stiftung; Beurteilung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2010Teil 3/3

…dies Entscheidung mittlerweile durch das Urteil des BFH vom 28.6.2007, II R 21/05, aufgehoben wurde. In diesem Urteil hat der BFH auch zum Ausdruck gebracht, dass die im Gründungsvertrag, Mandatsvertrag und Reglement vorgesehenen Herrschaftsbefugnisse des Stifters gegenüber der Stiftung einer im y…

UFSW RV/0100-W/10Widerruf einer Privatstiftung: Mangels Rückübertragung des Vermögens an den Stifter keine Erstattung nach § 33 ErbStG. Vormals stattgebender Bescheid war zu Recht wegen Rechtswidrigkeit aufzuheben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2012

…als Stifter bzw. Begünstigter der jeweiligen Privatstiftung, ua. auch bei der Y-Privatstiftung, treuhändig im eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung eines Treugebers ausgeübt haben. Im Rahmen der Berufungsverfahren betreffend die weiteren Stiftungen (zu ErfNr1 und ErfNr2 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern…

UFSW RV/0064-W/02Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung einer mildtätigen Stiftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2004Teil 2/2

…Mittel zur Verwirklichung des begünstigten Zwecks weniger in Sach- oder Geldzuwendungen, als vielmehr in speziellen sozialen Dienstleistungen zu erblicken sein. Als mildtätig anzusehen sind z.B. Hilfeleistungen wie "Essen auf Rädern", die Gestellung von Pflegekräften bei vorübergehender Krankheit, Fahrdienste für Kranke und Behinderte oder die…

UFSS RV/0453-S/09Zuwendung von Geldforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…Einkommensteuergesetz 1988." Die Regierungsvorlage zum SchenkMG 2008 sah in der geplanten Fassung des § 2 Abs. 1 Z 1 StiftEG einen ermäßigten Stiftungseingangssteuersatz bei Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften…

UFSL RV/0799-L/05Wer ist Stifter isd. PSG?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009

…Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21. November 2001 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Erbe nach der am 10. März 2000 verstorbenen Frau Johanna FK und hat…

UFSW RV/0674-W/10Zurechnung von Kapitalerträgen aus einer transparenten Stiftung in Liechtenstein an die wirtschaftlich berechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 2/3

… so wird etwa verfügt, dass der Stifter weitere Begünstigte namhaft machen kann und der Stiftungsbeirat nur mit Einverständnis des Stifters derartige Vorschläge erstatten kann. Weiters ist im Reglement vom 17. Oktober 1989 die Rede "bei Fehlen von Weisungen wird der Stiftungsrat..." sowie im Beschluss Stiftungsrat…

UFSW RV/0578-W/07Subjektiver Bereicherungswille bei freigebigen Zuwendungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…aus den Erträgen des Stiftungsvermögens die Stifter selbst und/oder bestimmte Angehörige zu versorgen (Hauptzweck) und den Weiterbestand des Unternehmens zu fördern (subsidiärer Zweck). Laut § 4 der Stiftungserklärung erfolgt die Bestimmung des Kreises der Begünstigten und des Umfanges der Begünstigung in der Stiftungszusatzurkunde. Von Herrn…

UFSW RV/0947-W/05Kann die Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z 14a ErbStG 1955 gewährt werden, wenn die Auflösungsbestimmungen der Privatstiftung im Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld iSd § 39 Z 5 BAO unvollständig sind? (Abw.)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2011

…Mit 19.1.2008 wurden Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde geändert. 10.2. der Stiftungsurkunde vom 19.1.2008 lautet nun, dass das im Falle der Auflösung oder bei Wegfall des begünstigten Stiftungszwecks allenfalls vorhandene Stiftungsvermögen einer Organisation zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im…

UFSW RV/2093-W/07Verdeckte Ausschüttungen (Zuwendungen) bei Stiftungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.05.2009

…von der Körperschaftsteuer sowie der Kapitalertragsteuer befreiten Ausschüttung der WI-GmbH an die Bw. auszugehen. Die weitere Zuwendung des Vorteils von der Bw. an den Stifter und Begünstigten HW führt beim Empfänger zur Steuerpflicht gemäß § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988. Das mangels Rückforderungsanspruch…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 3/3

…den Stifter mit erst anschließender Zuwendung des Veräußerungserlöses an seine Stiftung könnte hier als "Gebrauch", sehr im Gegensatz zum steuerschonenden "Missbrauch" durch diesen "Umweg", erscheinen, obzwar der Erlös aus der Anteilsveräußerung ohnedies steuerverfangen bleibt .....Sie (Anm: die Judikatur des VwGH) besagt, dass ein Rechts- und…

UFSW RV/3227-W/08Die ausschließliche und gemeinnützige Betätigung muss in der Satzung ausdrücklich zum Ausdruck kommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.04.2011

…letztlich für begünstigte Zwecke verwendet werden sollen. Bedient sich die Körperschaft zur Erfüllung ihrer Zwecke der Hilfe eines Dritten, muss dessen Wirken wie ihr eigenes Wirken anzusehen sein und sich bereits aus der Rechtsgrundlage ergeben. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nach der negativen Abgrenzung des …

UFSW RV/0674-W/10Zurechnung von Kapitalerträgen aus einer transparenten Stiftung in Liechtenstein an die wirtschaftlich berechtigte Person
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.01.2012Teil 3/3

…wäre, den inländischen Beratern nicht ihre tatsächliche Stellung in der Stiftung anvertraut, weil der steuerliche Vertreter sonst auf die Rechtswidrigkeit des Verschweigens namhafter Stiftungserträge in der Einkommensteuererklärung hingewiesen und die Erklärungen in der vorgelegten Form nicht eingereicht hätte (in seiner Diktion: "Es trifft ... zu, dass…

UFSL RV/0800-L/05Privatstiftung, Bewertung, wer ist Stifter?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2009

…Beteiligungsverhältnis aufweisen: a) Die K-GmbH, des Firmenbuches beim LG Linz mit dem Sitze in BZ und der Geschäftsanschrift K-straße. Als Gesellschafter sind im Firmenbuch eingetragen: aa) Frau Johanna FK mit einer Stammeinlage von 250.000,00 S, hierauf geleistet 250.000,00 S…

UFSW RV/3310-W/09Zurechnung der Einkünfte an den Stifter bei Vorliegen einer transparenten Stiftung; Beurteilung des Tatbestandes der Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2010Teil 2/3

…dass nach österreichischem PSG ein Begünstigter und seine Familienangehörigen nicht Mitglieder des Stiftungsvorstandes sein können. Die Frage, wem die Einkünfte ertragsteuerlich zugerechnet werden, ist somit dahingehend zu prüfen, ob der wirtschaftliche Stifter gleich einem Eigentümer über das Vermögen der Stiftung verfügt oder ob der Stiftungsrat…

UFSW RV/0847-W/02Veräußerung gestifteter Gesellschaftsanteile kurz nach dem Stiftungsakt; Zurechnung an den Stifter und nicht an die Privatstiftung bei Missbrauch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.10.2004Teil 1/3

…Durchgriff des Willens der Stifter oder Begünstigten auszuschließen ist. Die Zurechnung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach § 24 BAO ist unter den gegebenen Umständen mangels entsprechend vorliegender Verfügungs- und Einflussmöglichkeiten der Stifterin nicht nachvollziehbar. Antrag: Wir stellen daher den Antrag, den bekämpften Einkommensteuerbescheid 1995 aufzuheben und die…