…Dass der Stiftungsrat solche Unterlagen dem Begünstigten und mutmaßlichen Stifter (= Geschäftsführer der Bw) zur Verfügung stellen konnte, hat nach dem unter 4.2.1. Gesagten überragende Wahrscheinlichkeit für sich. 4.2.4.7. Zum gleichfalls vorgelegten Gutachten des RA Dr.A vom 22.04…
…sondern vielmehr Einfluss- und Kontrollrechte innehabender Begünstigungsberechtigter war und noch immer ist. Verfolgt man den Weg der Aktien der 3 in die Stiftung-FL, so sprechen weitere Umstände für die Annahmen des Senates: In der mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Senat wurde namens der Bw ausgeführt…
…dritte Stifterlinie sowie die direkten leiblichen Nachkommen nach den Stiftern. Über die Höhe und die Aufteilung der Zuwendungen an die Begünstigten entscheidet der Stiftungsvorstand über Weisung der ersten Stifterlinie (DP) sodann des Stiftungsbeirates (der von den Stiftern nach Wegfall der ersten Stifterlinie zu bestellen ist…
…Die Substanz des Stiftungsvermögens darf nicht geschmälert werden. Gem II. (2) werden die Begünstigten von den Stiftern bestimmt. Nach II. (3) werden nicht nur oben genannten sieben Liegenschaften, sondern auch 2.230 Stück Wertpapiere Durorent Hartwährungsfonds á ATS 869,85 je Stück und Bargeld im…
…gewidmet. Es erfolgte die Widmung eines Nutzungsrechtes an dem sich der Stifter seinerseits das Optionsrecht zurückbehalten hat, die einzelnen Teilnutzungen innerhalb einer bestimmten Frist für sich in Anspruch zu nehmen. Die Übertragung des Wirtschaftsgutes "Fruchtgenuss- und Nutzungsrecht" erfolgte somit mit dem Vorbehalt eines Optionsrechtes. Der…
…dies Entscheidung mittlerweile durch das Urteil des BFH vom 28.6.2007, II R 21/05, aufgehoben wurde. In diesem Urteil hat der BFH auch zum Ausdruck gebracht, dass die im Gründungsvertrag, Mandatsvertrag und Reglement vorgesehenen Herrschaftsbefugnisse des Stifters gegenüber der Stiftung einer im y…
…als Stifter bzw. Begünstigter der jeweiligen Privatstiftung, ua. auch bei der Y-Privatstiftung, treuhändig im eigenen Namen, aber im Auftrag und für Rechnung eines Treugebers ausgeübt haben. Im Rahmen der Berufungsverfahren betreffend die weiteren Stiftungen (zu ErfNr1 und ErfNr2 des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern…
…Mittel zur Verwirklichung des begünstigten Zwecks weniger in Sach- oder Geldzuwendungen, als vielmehr in speziellen sozialen Dienstleistungen zu erblicken sein. Als mildtätig anzusehen sind z.B. Hilfeleistungen wie "Essen auf Rädern", die Gestellung von Pflegekräften bei vorübergehender Krankheit, Fahrdienste für Kranke und Behinderte oder die…
…Einkommensteuergesetz 1988." Die Regierungsvorlage zum SchenkMG 2008 sah in der geplanten Fassung des § 2 Abs. 1 Z 1 StiftEG einen ermäßigten Stiftungseingangssteuersatz bei Zuwendungen an solche inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften…
…Dezember 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 21. November 2001 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Erbe nach der am 10. März 2000 verstorbenen Frau Johanna FK und hat…
… so wird etwa verfügt, dass der Stifter weitere Begünstigte namhaft machen kann und der Stiftungsbeirat nur mit Einverständnis des Stifters derartige Vorschläge erstatten kann. Weiters ist im Reglement vom 17. Oktober 1989 die Rede "bei Fehlen von Weisungen wird der Stiftungsrat..." sowie im Beschluss Stiftungsrat…
…aus den Erträgen des Stiftungsvermögens die Stifter selbst und/oder bestimmte Angehörige zu versorgen (Hauptzweck) und den Weiterbestand des Unternehmens zu fördern (subsidiärer Zweck). Laut § 4 der Stiftungserklärung erfolgt die Bestimmung des Kreises der Begünstigten und des Umfanges der Begünstigung in der Stiftungszusatzurkunde. Von Herrn…
…Mit 19.1.2008 wurden Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde geändert. 10.2. der Stiftungsurkunde vom 19.1.2008 lautet nun, dass das im Falle der Auflösung oder bei Wegfall des begünstigten Stiftungszwecks allenfalls vorhandene Stiftungsvermögen einer Organisation zur ausschließlichen Verwendung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im…
…von der Körperschaftsteuer sowie der Kapitalertragsteuer befreiten Ausschüttung der WI-GmbH an die Bw. auszugehen. Die weitere Zuwendung des Vorteils von der Bw. an den Stifter und Begünstigten HW führt beim Empfänger zur Steuerpflicht gemäß § 27 Abs 1 Z 7 EStG 1988. Das mangels Rückforderungsanspruch…
…den Stifter mit erst anschließender Zuwendung des Veräußerungserlöses an seine Stiftung könnte hier als "Gebrauch", sehr im Gegensatz zum steuerschonenden "Missbrauch" durch diesen "Umweg", erscheinen, obzwar der Erlös aus der Anteilsveräußerung ohnedies steuerverfangen bleibt .....Sie (Anm: die Judikatur des VwGH) besagt, dass ein Rechts- und…
…letztlich für begünstigte Zwecke verwendet werden sollen. Bedient sich die Körperschaft zur Erfüllung ihrer Zwecke der Hilfe eines Dritten, muss dessen Wirken wie ihr eigenes Wirken anzusehen sein und sich bereits aus der Rechtsgrundlage ergeben. Eine Förderung der Allgemeinheit liegt nach der negativen Abgrenzung des …
…wäre, den inländischen Beratern nicht ihre tatsächliche Stellung in der Stiftung anvertraut, weil der steuerliche Vertreter sonst auf die Rechtswidrigkeit des Verschweigens namhafter Stiftungserträge in der Einkommensteuererklärung hingewiesen und die Erklärungen in der vorgelegten Form nicht eingereicht hätte (in seiner Diktion: "Es trifft ... zu, dass…
…Beteiligungsverhältnis aufweisen: a) Die K-GmbH, des Firmenbuches beim LG Linz mit dem Sitze in BZ und der Geschäftsanschrift K-straße. Als Gesellschafter sind im Firmenbuch eingetragen: aa) Frau Johanna FK mit einer Stammeinlage von 250.000,00 S, hierauf geleistet 250.000,00 S…
…dass nach österreichischem PSG ein Begünstigter und seine Familienangehörigen nicht Mitglieder des Stiftungsvorstandes sein können. Die Frage, wem die Einkünfte ertragsteuerlich zugerechnet werden, ist somit dahingehend zu prüfen, ob der wirtschaftliche Stifter gleich einem Eigentümer über das Vermögen der Stiftung verfügt oder ob der Stiftungsrat…
…Durchgriff des Willens der Stifter oder Begünstigten auszuschließen ist. Die Zurechnung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach § 24 BAO ist unter den gegebenen Umständen mangels entsprechend vorliegender Verfügungs- und Einflussmöglichkeiten der Stifterin nicht nachvollziehbar. Antrag: Wir stellen daher den Antrag, den bekämpften Einkommensteuerbescheid 1995 aufzuheben und die…