…sich die Bw gegen die Beurteilung als wirtschaftliche Einheit und legte die Gründe dar, warum ihrer Ansicht nach zwei getrennt zu beurteilende KöR vorliegen: Nach Art II des Konkordats zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhle genießen Einrichtungen, die nach kanonischem Recht Rechtspersönlichkeit haben…
…sich die Bw gegen die Beurteilung als wirtschaftliche Einheit und legte die Gründe dar, warum ihrer Ansicht nach zwei getrennt zu beurteilende KöR vorliegen: Nach Art II des Konkordats zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhle genießen Einrichtungen, die nach kanonischem Recht Rechtspersönlichkeit haben…
…sich die Bw gegen die Beurteilung als wirtschaftliche Einheit und legte die Gründe dar, warum ihrer Ansicht nach zwei getrennt zu beurteilende KöR vorliegen: Nach Art II des Konkordats zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhle genießen Einrichtungen, die nach kanonischem Recht Rechtspersönlichkeit haben…
…sich die Bw gegen die Beurteilung als wirtschaftliche Einheit und legte die Gründe dar, warum ihrer Ansicht nach zwei getrennt zu beurteilende KöR vorliegen: Nach Art II des Konkordats zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhle genießen Einrichtungen, die nach kanonischem Recht Rechtspersönlichkeit haben…
…sich die Bw gegen die Beurteilung als wirtschaftliche Einheit und legte die Gründe dar, warum ihrer Ansicht nach zwei getrennt zu beurteilende KöR vorliegen: Nach Art II des Konkordats zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhle genießen Einrichtungen, die nach kanonischem Recht Rechtspersönlichkeit haben…
…Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Unter den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind - abgesehen von den durch Konkordat oder unmittelbar durch Gesetz anerkannten Kirchen) - die durch das Anerkennungsgesetz RGBl. 68/1874 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu verstehen. Gemäß…
…BAO sind solche Zwecke kirchlich, durch deren Erfüllung gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften gefördert werden. Unter den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind nur (abgesehen von den durch Konkordat oder unmittelbar durch Gesetz anerkannten Kirchen) die durch das Anerkennungsgesetz RGBl. 68/1874 anerkannten Kirchen und…
…§ 34-47 BAO definiert und geregelt. Unter den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sind nur (abgesehen von den durch Konkordat oder unmittelbar durch Gesetz anerkannten Kirchen) die durch das Anerkennungsgesetz RGBl. 68/1874 anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften zu verstehen. Gemäß § 35 BAO sind solche Zwecke…
…Universitäten, 2. ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten der Künste, 3. Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt (Art. V § 1 Abs. 1 des Konkordates, BGBl. II Nr. 2/1934) nach Ablegung einer Reifeprüfung, 4. ordentliche Studierende an österreichischen Fachhochschul-Studiengängen, 5. ordentliche Studierende an…
…Studierende an österreichischen Universitäten der Künste, | 3. | Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt (Art. V § 1 Abs. 1 des Konkordates, BGBl. II Nr. 2/1934) nach Ablegung einer Reifeprüfung, | 4. | ordentliche Studierende an öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten…
…Nach § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 handelt es sich dabei um folgende Einrichtungen: österreichische Universitäten, österreichische Universitäten der Künste, in Österreich gelegene Theologische Lehranstalten (Art. V § 1 Abs. 1 des Konkordates, BGBl. II Nr. 2/1934), öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Pädagogischen Akademien, Berufspädagogische Akademien…
…Nach § 3 des Studienförderungsgesetzes 1992 handelt es sich dabei um folgende Einrichtungen: österreichische Universitäten, österreichische Universitäten der Künste, in Österreich gelegene Theologische Lehranstalten (Art. V § 1 Abs. 1 des Konkordates, BGBl. II Nr. 2/1934), öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Pädagogischen Akademien, Berufspädagogische Akademien…
…Universitäten, 2. ordentliche Studierende an österreichischen Universitäten der Künste, 3. Studierende an einer in Österreich gelegenen Theologischen Lehranstalt (Art. V § 1 Abs. 1 des Konkordates, BGBl. II Nr. 2/1934) nach Ablegung einer Reifeprüfung, 4. ordentliche Studierende an österreichischen Fachhochschul-Studiengängen, 5. ordentliche Studierende an…
…Abs. 1 der genannten Bestimmung zufolge handelt es sich dabei um folgende Einrichtungen: österreichische Universitäten, österreichische Universitäten der Künste, in Österreich gelegene Theologische Lehranstalten (Art. V § 1 Abs. 1 des Konkordates, BGBl. II Nr. 2/1934), öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Pädagogischen Akademien, Berufspädagogische…