…dass diese in den Jahren 2002 bis 2005 bei der Firma K. als Kolporteuerin tätig geworden ist. Es versteuerte daher die gemeldeten Einnahmen abzüglich eines Ausgabenpauschales von 12% mit Einkommensteuerbescheiden vom 30.1.2007: | | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | Einnahmen…
…März 2010 folgende Daten übermittelt worden: | Art der erbrachten Leistung | Entgelt (ohne Umsatzsteuer) | Auftraggeber | Kolporteur und Zeitungszusteller | € 10.077,51 | MV. | Kolporteur und Zeitungszusteller | € 8.523,00 | ML Ein Schreiben des Finanzamtes vom 18…
…bildet einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (im Folgenden mit Bw. bezeichnet) ist im Berufungszeitraum u.a. als Kolporteur und Zeitungszusteller tätig. Bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2005 vom 27. März 2006 erklärte der Bw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von € 7.172,--…
…Kraft getretenen Verordnung, BGBl II Nr. 417/2001, haben Unternehmer sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts für Leistungen als Kolporteure und Zeitungszusteller die in § 109a Abs 1 Z 1 bis 4 EStG 1988 genannten Daten mitzuteilen, soweit diese Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses (§ 47 EStG…
…betreffend Einkommensteuer 2008 und 2009 entschieden: Der Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den berufungsgegenständlichen Jahren 2008 und 2009 Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Kolporteur für die Firma M.. Da er keine Einkommensteuererklärungen abgab…
…Da er keine Steuererklärungen einreichte, ermittelte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege. Dabei zog es von den gemäß § 109a EStG mitgeteilten Einnahmen als Kolporteur das Betriebsausgabenpauschale gemäß § 17 Abs. 1 EStG in Höhe von 12% der Umsätze (Einnahmen) ab. Die ausländischen Renten wurden vom Finanzamt…
…Festsetzung einer Zwangsstrafe beschlossen: Die Berufung wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Aus dem Steuerakt ist ersichtlich dass die Berufungswerberin (Bw.) im Jahre 2003 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Kennzahl 245 EUR 8.513,84) zusätzlich Einnahmen als Kolporteur und Zeitungszusteller bezog (Entgelt laut Mitteilung gem…
…wird für das Jahr 2001 festgesetzt mit 1.446,26 € (19.901,00 S). Die Umsatzsteuer wird für das Jahr 2003 festgesetzt mit 826,18 €. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist als Kolporteur für ein Zeitungsunternehmen selbständig tätig. Er erzielte in den Berufungsjahren 2001…
…erklärungsgemäß mit € -5.086,08 festgesetzt wurde. Auf Grund einer Meldung der M gemäß § 109a EStG 1988 betreffend die Honorierung einer Leistung als Kolporteur und Zeitungszusteller über € 16.694,48 ersuchte das Finanzamt um Bekanntgabe, ob dieser Betrag in den Erlösen erfasst sei…
…Oktober 2009) ergingen erklärungsgemäß. Am 4. Jänner 2001 wurden Mitteilungen gemäß § 109a EStG über Werkvertragseinnahmen aus der Tätigkeit als Kolporteur und Zeitungszusteller von der N Logistik GmbH übermittelt (2007 für 6 Monate, 2008 ganzjährig). Nach telefonischen Ermittlungen, da diese Einnahmen bisher nicht erklärt worden waren…
…als unbegründet ab und führte in ihrer Berufungsvorentscheidung Folgendes aus: Laut Mitteilung gemäß § 109a EStG sind dem Bw. für die erbrachte Leistung als Kolporteur und Zeitungszusteller als Entgelt (ohne Umsatzsteuer) € 36.350,37 zugeflossen. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das Entgelt, das vereinnahmt wurde…
…bis Oktober 2003 die Namen von Herrn Bw., geboren am 3.4.1978, als Kolporteur gearbeitet habe und € 2.800,00 verdient und kassiert habe. 2) M.: Die Bestätigung wurde ausgestellt am 21. März 2008: "Wir M., geboren am 7.10.1980 und R.…
…bekannt zu geben. Wahrscheinlich werde das Fahrzeug aber überwiegend für die Tätigkeit der Zeitungszustellung verwendet. Sie beantrage daher eine Teilschätzung gemäß § 184 BAO betreffend die Kfz-Kosten nach dem äußeren Betriebsvergleich bei Kolporteuren. Es sei keinesfalls zulässig, den Umsatz als Gewinn anzusetzen, weil dies den…
…der dazu ergangenen Berufungsvorentscheidung führte die Abgabenbehörde erster Instanz aus, dass bei nachträglicher Überprüfung der Bescheide hervorgekommen sei, dass Einnahmen aus der Kolporteurstätigkeit nicht erklärt worden seien. Es seien zwar Bestätigungen für die Jahre 2002 und 2003 über gefahrene Kilometer von der Firma K. vorgelegen…
…angeführten Subhonorare, für welche Abrechnung und Quittung vorhanden seien, tatsächlich persönlich erhalten habe. Der Bw sei die Ausübung der Kolportiertätigkeit untersagt gewesen, und habe aus diesem Grund Herrn AA mit der Durchführung der Tätigkeit betraut. Sie habe auf Grund seiner Befragung davon ausgehen können, dass…
…109a Abs. 1 EStG genannten Daten mitzuteilen, soweit der genannte Personenkreis die folgenden Leistungen außerhalb eines Dienstverhältnisses erbringt: Leistungen als Mitglied des Aufsichtsrates,... Leistungen als Bausparkassenvertreter .... Leistungen als Stiftungsvorstand Leistungen als Vortragender,... Leistungen als Kolporteur Leistungen als Privatgeschäftsvermittler Leistungen als Funktionär von öffentl. rechtl. Kö…
…zu erklären noch zu rechtfertigen. Die Bw. bezog neben Einkünften aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit Einnahmen im Sinne des § 109a EStG (Leistungen als Kolporteur und Zeitungszusteller). Diesen Einnahmen in Höhe von 14.821,24 € stellte die Bw. Reise- und Fahrtspesen in Höhe von 9.218…
…M. abhole und an vordefinierten "Abwurfplätze" an die Zusteller übergebe. Die Tätigkeit der Bw. sei also einem Kolporteur nicht gleichzusetzen und erfolge eine Zustellung nur in Ausnahmefällen. Der überwiegende Teil der Tätigkeit der Bw. könne nur in geschlossenen Räumlichkeiten abgewickelt werden. Zur Einrichtung sei anzumerken…
…Bw. "Berufung zu EKSt. 2003 und 2004" mit dem Wortlaut: "Erheben gegen die Bescheide vom 12.11.2007 Einspruch, da es nicht möglich ist, dass ein Kolporteur auf 4 Plätzen gleichzeitig die Zeitungen verkauft!!!" Aktenkundig ist ferner ein Fax der Zustellungsbevollmächtigten vom 4.1.2008…
…gemäß § 119 und § 138 BAO oblegen, ihre den Erfahrungstatsachen nicht entsprechende Behauptung betreffend die Einkünfte ihres ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführers als Kolporteur näher zu belegen und entsprechende Unterlagen beizuschaffen. Dies ist ihr nicht gelungen. Sie beantragte daher in ihrer Berufung, die Behörde möge dazu G.N…