…als Sonderausgaben anzuerkennen. Er verwies dazu auf einen Notariatsakt aus 2003. Aus dem nach Vorhalt vorgelegten Notariatsakt vom 23.7.2003 geht hervor, dass er eine "Klarstellung zum Übergabsvertrag" vom 11.11.1997 (betreffend eine Wohnung, übergeben von den Eltern des Bw. an ihn), behandelt…
…die Parteien zum Zwecke der Herstellung von Rechtsfrieden für die Zukunft zu beiderseitigen Zugeständnissen bereit waren, um eine bis dahin sichtlich nicht ganz klare Situation zu bereinigen, ist der Vereinbarung aber eindeutig eine Klarstellungs- bzw. Bereinigungsfunktion zugekommen, welche sämtliche Wesensmerkmale eines Vergleiches im Sinne des …
…der Gütertrennung weder aufgehoben noch abgeändert worden wäre. Der in Punkt IV. enthaltenen vertraglichen Regelung käme eine Klarstellungsfunktion für den Fall der Scheidung zu, da damit eine für beide Vertragsparteien nicht ganz klare rechtliche Situation bereinigt worden wäre. Die vereinbarte Ausgleichszahlung könne nicht als Gegenleistung…
…es offenkundig für nötig erachtet, angesichts der Trennung in Form eines Notariatsaktes ua. eine klarstellende und beiderseitig verbindliche Regelung hinsichtlich des Vermögens und der Ersparnisse sowie auch des Unterhaltes im Falle einer Scheidung/Auflösung der Ehe zu treffen, wobei abschließend unter Punkt XI. festgeschrieben wurde…
…Nichtigerklärung der Ehe war als gebührenpflichtiger Vergleich zu qualifizieren, weil der Vereinbarung, da die (künftigen) Ehegatten diese offenkundig für nötig erachteten, jedenfalls Klarstellungsfunktion zugekommen ist. Es wurde damit eine für die Vertragsparteien sichtlich nicht ganz klare Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 81 ff…
…somit eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung für die Zeit der getrennten Wohnsitzführung offenbar für erforderlich, da sonst ein Notariatsakt wohl nicht errichtet worden wäre. Die dem vorliegenden Ehepakt somit inhärente Klarstellungs- und Streitvorbeugungsfunktion spricht ebenfalls für das Vorliegen eines Vergleichs nach § 33 TP 20 Abs. 1 lit…
…VwGH v.28. 6. 2006, 2002/13/0156). Erfolgt eine Regelung zur "Klarstellung" der Rechtslage, so ist sie dennoch nicht schon vor ihrem Inkrafttreten anzuwenden, wenn diese ausdrücklich für einen späteren Zeitpunkt normiert ist. Es ist dem Gesetzgeber wohl nicht zu unterstellen, dass er eine…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Kittinger und die weiteren Mitglieder Hofrätin Mag. Regine Linder, Gottfried Hochhauser und Wilhelm Strommer im Beisein der Schriftführerin Edith Madlberger über die Berufung der Bw., vertreten durch Baldinger & Partner Unternehmens und Steuerberatungs GmbH, 1180 Wien…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerden der Bf., Adr., vertreten durch RA, xxx, vom 30. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidungen des Zollamtes Wien vom 20. Juni 2007 betreffend Erstattung/Erlass der Eingangsabgaben samt Nebenansprüchen nach Art. 239 ZK sowie gegen die Berufungsvorentscheidungen vom…
…hat der Verwaltungsgerichtshof abermals hervorgehoben, dass der Vereinbarung deswegen, weil die Vertragspartner es angesichts der erst bevorstehenden Eheschließung für erforderlich hielten, jedenfalls eine Klarstellungsfunktion zugekommen ist, womit eine für die Vertragsparteien sichtlich nicht ganz klare Situation in Anbetracht der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 81 ff Ehegesetz…
…aus acht Rechnungen. Mit Bescheid vom 5. Oktober 20011 wurde die Erstattung mit 1.184,66 Euro festgesetzt, das heißt um 190,74 Euro weniger als beantragt. Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass elektronische Erstattungsanträge jeder Rechnung eine eigene Nummer zuweisen, die als Sequenznummer bezeichnet werden…
…200,00 für das Jahr 2009 anerkannte das FA in den berufungsgegenständlichen Einkommensteuerbescheiden vom 22. Februar 2011 nicht mit folgender Begründung: Bescheid 2008: "Mit Vorhalt vom 12. 01. 2011 wurde um Klarstellung gebeten, ob, bzw. inwieweit die geltend gemachten Spitalskosten (bis auf den Selbstbehalt i…
…übernommene Spruch des Bescheides des Zollamtes Wien vom 19. Mai 2011, Zl. zz2, wird zur Klarstellung insofern geändert, als das Wort "Vollziehung" jeweils ausgetauscht wird durch das Wort "Zahlungspflicht". 2. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 11. Oktober 2010…
…vom 7. Jänner 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wird zur Klarstellung der Spruch des angefochtenen Bescheides dahingehend konkretisiert, dass die Abweisung auf Zuerkennung des Erhöhungsbetrages für den Sohn B. einen Zeitraum…
…des Finanzamtes C ihn zur gegenständlichen Approbation intern berechtigten, so war seine Approbation für das Finanzamt A im Außenverhältnis unwirksam. e) Klarstellung zur Zurechnung der vermeintlichen Feststellungsbescheide an das Finanzamt A: Die vermeintlichen Feststellungsbescheide vom 11. November 2009 können nicht dem Finanzamt C zugeordnet werden…
…die Rechte aus dem Partizipationskapital iSd § 23 Abs. 4 und 5 BWG als Gesellschaftsrechte (Dividendenwerte) gelten, erfolgte lediglich eine Klarstellung und nicht die Schaffung eines neuen Typus an Gesellschaftsrechten. 11.3. Abschnitt VIII BGBl. 1986/325 idF BGBl. 1987/312 verstößt nicht gegen die Bestimmungen…
…konnte. Diesbezüglich habe die Bw. ihre Mitwirkungspflicht bis zum Tag der Vorbesprechung nicht wahrgenommen. Daher könne von einer "Klarstellung" nicht gesprochen werden, da es nach Ansicht des Erhebungsdienstes der Großbetriebsprüfung Wien - Körperschaften nicht die Worte der Kunden gewesen seien, sondern ein vorgefertigtes Schreiben der Steuerberatung…
…auf die Erfahrungswerte über die durchschnittliche Fahrdauer deutlich. Ohne diese Klarstellung hätte etwa bereits eine Fahrzeit von 35 Minuten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Vergleich zu einer PKW-Fahrt von 10 Minuten einen Anspruch auf das "große" Pendlerpauschale vermittelt. Dass damit der Nahbereich in unsachlicher Weise…
…Universität (vgl Lohnzettel auf den Einkommensteuerbescheiden; Zweitschriften UFS-Akt Bl 19ff; in den Jahren 2002 und 2003 Lohnzettel aus Bundesdienst). Laut Klarstellung in der Eingabe vom 30. November 2010 handelte es sich dabei um eine wissenschaftliche Tätigkeit. Seit 1. November 2007 bezieht der Bw wieder…
…ausmacht, auch nicht in Verbindung mit dem Umstand, dass zugunsten der Gesellschaften Haftungen übernommen oder den Gesellschaften Darlehen gewährt werden. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass nach dem aus der Rechtspersönlichkeit einer Körperschaft abzuleitenden Trennungsprinzip Gesellschaft und Gesellschafter völlig getrennt voneinander zu behandeln sind. Auch…