…ausgegangen werden. Allerdings ist zu prüfen, ob auch Anspruch auf die polnische Familienleistung bestand. Die Kindesmutter übte in den Jahren 2010 und 2011 in Polen eine berufliche Tätigkeit aus und fiel daher unter den Arbeitnehmerbegriff der VO, denn nach der Entscheidung des EuGH v 24…
…Im vom Finanzamt eingeholten Formular E 411 wird bescheinigt, dass die Kindesmutter während der Zeit von 1.5.2009 bis 30.6.2010 eine berufliche Tätigkeit ausgeübt habe und keinen Antrag auf Gewährung der Familienleistungen gestellt habe. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 2 Abs…
…71) auf diesen Sachverhalt anzuwenden. Da der Kindesvater und zum damaligen Zeitpunkt Noch-Ehemann der Berufungswerberin weiterhin in Österreich lebte und arbeitete, stand der Kindesmutter, gemäß Art 73 dieser Verordnung der Weiterbezug der Familienbeihilfe für den gegenständlichen Bezugszeitraum rechtmäßig zu, dies obwohl sie sich mit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. September 2009 bis 30. September 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
… Entscheidungsgründe Der Bw. ist Vater des 2003 geborenen Kindes CZ. Von der Kindesmutter wurde im Jahr 2004 ein Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 1.824,06 bezogen. Das Finanzamt forderte mit Bescheid vom 8. Juli 2010 die Rückzahlung des ausbezahlten Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., K., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. März 2009 bis 30. Juni 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April 2007 bis November 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
… 295a BAO dar, welches die bescheidmäßige Berichtigung erfordert habe. Der weitere Kinderfreibetrag in Höhe von € 132,- könne von der Kindesmutter als Familienbeihilfenbezieherin geltend gemacht werden. Der Bw. erhob Berufung und gab bekannt, dass im Oktober 2012 kein Rückstand an Alimentationszahlungen für 2010 und 2011…
…die Aufhebung des Rückforderungsbescheides.mit der Begründung, dass er die Familienbeihilfe für April 2013 bereits am 22. März 2013 an die Kindesmutter überwiesen habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. Juni 2013 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass der Sohn des Bw…
…geb. am 1999, und L., geb. 2008, dem Haushalt der Kindesmutter (= Berufungswerberin (Bw.), oder dem Haushalt des Kindesvaters angehören. Die Bw., geschieden seit September 2011, bezog für ihre beiden Kinder im Streitzeitraum 1. Juli 2011 bis 30. April 2012 Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. Im Zuge…
…1 StGB gegen den Kindesvater: "...Der Sohn des Angeklagten sei seit September 2010 im Internat. Am Wochenende lebe er jedoch beim Vater. Die Kindesmutter beziehe nach wie vor die Familienbeihilfe. Wahrscheinlich auch den Unterhaltsvorschuss... Der Angeklagte gibt nunmehr ergänzend vernommen an: Ich zahle seit September…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., K., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 30. November 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…Person, in deren Haushalt das Kind lebe. Da keine Anspruchsvoraussetzung für den Bezug der Familienbeihilfe vorliege - kein gemeinsamer Haushalt mit der Kindesmutter - sei die Berufung abzuweisen. Die Bw. erhob gegen die Berufungsvorentscheidung einen als Vorlageantrag zu wertenden "Einspruch" betreffend die Monate Jänner bis Mai 2011…
…bei getrennten Haushalten, in wessen Haushalt das Kind lebt. Lt. Angaben der Kindesmutter haben Sie bereits seit September 2006 nicht mehr im gemeinsamen Haushalt P-Gasse1/5, sondern in der P-Gasse1/15, gelebt. Ihren Angaben zufolge haben Sie bis zum Herbst 2009 in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X., W., vertreten durch Birnbaum-Toperczer-Pfannhauser, Rechtsanwälte, 1030 Wien, Beatrixgasse 3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Familienbeihilfe ab 1. September 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…Kinderbetreuungsgeld 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 8. Juni 2010 wurden vom Berufungswerber (Bw) die ursprünglich im Kalenderjahr 2004 an die Kindesmutter ausbezahlten Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld in Höhe von € 660,54 rückgefordert. Gemäß …
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. November 2004 bis 30. August 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe einschließlich Erhöhungsbetrag und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…weiters die mitnotierten Aufenthalte von K1 in seinem und im Haushalt der Kindesmutter an: | Monat 2012 | Anzahl von K1 bei Papa | Anzahl von K1 bei Mama | März | 20 | 11 | April | 16 | 14 | Mai | 16…
…auf Arbeitssuche ist. Der Kindesvater ist in Österreich laufend beschäftigt. Die Obsorge wurde bei der Scheidung auf beide Eltern übertragen, die Kinder halten sich hauptsächlich bei der Kindesmutter in Polen auf. Der Vater leistet für die Kinder den gesetzlichen Unterhalt. Die Bw. verzichtete auf Ehegattenunterhalt…