…die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Er-kenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter ande-rem auch) des…
…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…
…zufolge des eingeleiteten Schuldenregulierungsverfahrens nicht ihm, sondern seinem Masseverwalter zugestellt worden seien. Eine Bescheidzustellung an ihn selbst sei sohin nicht erfolgt. Erst durch eine dem nunmehrigen steuerlichen Vertreter vom Masseverwalter mit Schreiben vom 19. Mai 2008 übermittelte Forderungsanmeldung habe er von der Bescheiderlassung Kenntnis erlangt…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…
…Der Bw. wurde durch Dr. S. steuerlich vertreten, welcher am 6. September 2004 das Finanzamt von der Zurücklegung der Vollmacht in Kenntnis setzte. Das Finanzamt wertete das Vorbringen des Bw. als einen auf neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel gestützten Wiederaufnahmeantrag gemäß § 303 Abs. 1 lit…
…dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 22. Dezember 2011, 2009/15/0153). Bereits in der zu hg. 2002/13/0224 erhobenen Beschwerde wurde vom Vertreter (unter anderem auch) des nunmehrigen…
…steuerliche Vertreterin der Mitunternehmerschaft, an welcher ihre Beteiligung bestand, bereits im Juni 2006 Kenntnis davon gehabt hatte, dass verstorbene Personen im Feststellungsbescheid enthalten waren. Wenn die Bw. im Wiederaufnahmeantrag und in der Berufung darauf verweist, dass sie erst seit der Entscheidung des UFS Graz Kenntnis…
…gemacht, er habe den Vorhalt vom 11. Juni 2007 nicht beantwortet. Vielmehr sei mit Schreiben des Vertreters vom 29. Juni 2007 Stellung genommen und bereits damals ein Antrag auf Bescheidzustellung eingebracht worden. Die Berufung wurde dem Unabhängigen Finanzsenat am 7. Februar 2013 vorgelegt. Am 4…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…Die Kenntnis des Vertreters muss sich die vertretene Partei zurechnen lassen (Ritz, BAO § 303, Rz 27 zu VwGH 29.9.87, 87/11/0205). Nach Ansicht des VwGH ist maßgebend, ob im Zeitpunkt des abgeschlossenen Verfahrens die maßgeblichen Umstände der Partei bekannt waren (VwGH 28…
…Ausschnitt ihres Einkommensteuerverfahrens) tätig wird und daher die Kenntnis des Vertreters über einen Wiederaufnahmsgrund auch der vertretenen Partei zuzurechnen ist. Aus der einkommensteuerlichen Natur des Verfahrens nach § 188 BAO folgt, dass die Kenntnis des im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten (hinsichtlich ihrer Einkommensteuerverfahren) zuzurechnen…
…vertretene Partei Kenntnisse des Vertreters zurechnen lassen. Bei dieser Frist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die nicht verlängerbar ist (siehe Stoll, BAO-Kommentar 2915). Aus der der erkennenden Behörde vorliegenden und mit einer Vollstreckbarkeitsklausel vom 26. September 1994 versehenen Ausfertigung des Urteiles des…
…berechnen. Da mit Zustellung des Bescheides des Unabhängigen Finanzsenates, Außenstelle Wien, Senat 15, vom 13. März 2008, GZ. RG/0072-W/08 am 17. März 2008 der von der Berufungswerberin behauptete Wiederaufnahmsgrund erstmals dem im Feststellungsverfahren befugten Vertreter der Berufungswerberin nachweislich zur Kenntnis gebracht wurde…
…Grund der obigen Ausführungen der diesbezügliche Einwand in der Berufung - gleichgültig ob er sich gegen die Rechtmäßigkeit der vorgeschriebenen Abgaben richtet oder ob die Meinung vertreten wird, die Führung des Abgabenkontos sei mangelhaft - ins Leere. Bezüglich der in Haftung gezogenen Umsatzsteuer 04/2003 ist festzuhalten…
…abgewiesen. Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2009 wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Am 21. Juli 2010 brachte die Berufungswerberin (Bw.) auf elektronischem Wege ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 ein. Auf Grund zweier Vorsprachen ihres steuerlichen Vertreters beim Finanzamt wurde per 13…