…hervor, dass Umschulungskosten anzuerkennen seien, wenn - wie im konkreten Fall offenkundig - von keiner Privatnutzung der erworbenen Kenntnisse ausgegangen werden könne. Der in der Bescheidbegründung gegebene Hinweis auf die Möglichkeit einer späteren rückwirkenden Anerkennung der Aufwendungen sei weder durch das Gesetz noch durch die Richtlinien gedeckt…
…Ausbildung zu absolvieren, um die höhere Stufe der Ausbildung absolvieren zu können. Ohne den Privatpilotenschein ist keine Berufspiloten- und Linienpilotenausbildung möglich. Das bedeutet für den konkreten Fall, dass der Privatpilotenschein zwingend ein Teil des Berufspilotenscheines ist und die Ausbildung zum Berufspiloten eine umfassende, zeit- und…
…nicht in jedem Schuljahr unterrichtete, obwohl sie dazu im Zuge ihrer Ausbildung berechtigt gewesen wäre, gab die Bw. selbst an - so würde grundsätzlich keine erwerbswirtschaftliche Betätigung vorliegen, und es wären damit die bisher erklärten Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988…
…des Lebensunterhaltes beizutragen, ist zweifelhaft. In Hinblick auf die erwähnte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Aufwendungen für nicht erwerbsorientierte Tätigkeiten und in den Bereich der "Liebhaberei" fallende Betätigungen nicht abzugsfähig. Die neue Berufstätigkeit muss über eine hobbymäßige Verwertung jedenfalls hinausgehen. Die von der Bw. zuletzt angesetzten…
…auszugehen, dass eine ernsthafte und konkrete Absicht zur Einkünfteerzielung aus der Tätigkeit als gewerblicher/medizinischer Masseur vorliegt, zumal der Bw. im Zuge der Vorhaltsbeantwortung zum Nachweis der Ernsthaftigkeit seiner Umschulungsmaßnahme die Ausbildungsbestätigungen sowie die Zeugnisse der Befähigungsprüfung für das Gewerbe Massage vorlegte. Da der Bw…
…abgeändert, als das Pendlerpausche mit € 342,00 (gegenüber € 764,50 im Erstbescheid) zum Ansatz gebracht wurde. Begründend wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass die Ausbildung zum LSB keine berufsspezifische Fortbildung, die konkret auf die berufliche Tätigkeit des Bw. abgestellt sei, darstelle. Es handle sich…
…der Gesamtbetrag der Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten (Ausgaben) zu verstehen. Da Verluste anfallen, wird daher die von der Bw. konkret ausgeübte Betätigung und damit das Vorliegen der Absicht, einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (Ausgaben) zu erzielen, anhand der in § 2 Abs…
…einbezogen hatte. Der VwGH sieht in ständiger Rechtsprechung im Streben nach Steuerersparnis kein Indiz für eine Gewinnerzielungsabsicht (Doralt, a.a.O. Tz 362). Rechnet sich eine wirtschaftliche Betätigung ohne Steuerersparnis nicht, hat erwerbsorientiertes Vorgehen ihre Beendigung zur Folge bzw., bei Kenntnis vor Aufnahme der Betätigung…
…und dementsprechend auch keine Befristungsabsicht des Bw unterstellt. Ausgehend von der Annahme einer bloßen Neigungstätigkeit mit Bezug zur privaten Lebensführung sah sich das Finanzamt nicht veranlasst, das allfällige Vorliegen derartiger Umstände zu untersuchen. Der UFS hatte von Amts wegen zu prüfen, welchem Betätigungstypus die Rennfahrertätigkeit…
…gegenüber welchen keine Unterhaltspflicht mehr besteht, freiwillige Zuwendungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 4 EStG darstellen. Entsprechend sind die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen ertragsteuerlich nicht abzugsfähig. Anderseits sind damit aber auch die daraus erhaltenen Einnahmen nicht als Ergebnis einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung zu…
…bereits konkrete Pläne betreffend die Umsetzung ihrer künftigen Tätigkeit entwickelt. Die Tatsache, dass die Bw. ihre Tätigkeit als Lebens- und Sozialberaterin neben ihrer bereits derzeit ausgeübten Tätigkeit als Physiotherapeutin ausüben möchte, spricht nicht gegen das Vorliegen einer umfassenden Umschulungsmaßnahme. Auch wenn es für eine erwerbsorientierte…
…im steuerlichen Sinne handle. Betreffend der im Schreiben des FAes vom 1. Oktober 2007 angeführten Mitteilung, dass keine konkret zu erwartenden Einnahmen dargestellt werden könnten sondern lediglich vage Vermutungen, möchte der Bw. hier nochmals fragen wer bei einer 2-3 Jahre dauernden Ausbildung heute schon…
…Fall der Bw. zweifellos zwar Umstände vorliegen, die über bloße Absichtserklärungen hinausgehen, diese allerdings zu keinem klaren Ergebnis führen und nach dem Gesamtbild der Verhältnisse eine eindeutige Zuordnung zu einer Betätigungsart nach § 1 Abs. 1 LVO (mit Anlaufzeitraum und anschließender Kriterienprüfung) oder nach § 1 Abs…
…8. 2008 über zusammen 840,00 € für "psychoanalytische Einzeltherapie", außerdem eine Bestätigung, dass die therapeutischen Sitzungen mit der Berufungswerberin zwischen dem 28.2.2008 und dem 11.8.2008 eine berufliche Krise als Hintergrund hatten und zu einem großen Teil berufsbezogenen Inhaltes waren. Die…
…VwGH ausdrücklich von einer "erwerbsorientierten Umschulung". Demnach ist es für den VwGH von Bedeutung, dass es sich bei jener Tätigkeit, für die Werbungskosten aus Umschulungsmaßnahmen angefallen sind: 1.) überhaupt um eine ernst gemeinte erwerbswirtschaftliche Betätigung handelt und zusätzlich 2.) diese Betätigung nicht steuerlich irrelevante Liebhaberei…
…seinen Angaben mit der Renovierung seines neuen Wohnsitzes beschäftigt war. Der Bw. hat noch keine konkreten Maßnahmen getätigt, um eine zukünftige Tätigkeit als Shiatsu-Praktiker in die Wege zu leiten. Es wurden beispielsweise keine Werbemaßnahmen oder Verhandlungen mit potentiellen Geschäftspartnern bekannt gegeben. Dass der Bw…
…Kosten größtmöglich zu vermeiden, daran besteht für meinen Mandanten kein Zweifel. Zur Prognoserechnung möchten wir feststellen, dass von einer relativ geringen Auslastung ausgegangen wurde. Die Auslastung zu steigern ist für Herrn n1 das Hauptziel der für das Finanzamt fraglichen Betätigung. Schon um wenige Prozentpunkte gesteigerte…
…trägt ist dies ein Hinweis auf die berufliche Notwendigkeit. Auf Grund der zitierten Gesetzeslage können die geltend gemachten Kosten für die Fotographenausbildung und Arbeitsmittel keine Anerkennung finden." In der dagegen erhobenen Berufung brachte die Berufungswerberin vor, dass sie bei ihrem Arbeitgeber in der Werbeabteilung für…
…Vertreterin des Finanzamtes verwies darauf, dass bisher eine berufsspezifische Ausrichtung fehle. Es habe auch keinen berufsspezifischen Teilnehmerkreis gegeben. Der steuerliche Vertreter hielt dem entgegen, dass der Bw. konkret den Beruf des LSB anstrebe und dafür die Ausbildung notwendig sei. Der Bw. schilderte dazu seine Praxiserfahrungen…
…sie im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit stehen. Maßgebend ist die konkrete Tätigkeit des Steuerpflichtigen und nicht ein abstraktes Berufsbild. Keine Werbungskosten stellen Aufwendungen dar, die im Zusammenhang mit dem Besuch einer allgemein bildenden (höheren) Schule oder im…