Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen DX, XY, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 36 Abs. 2 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 7…
…wenn nach der Rechtsansicht der Bf. die vorliegende Fahrten-Bewilligung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich Mazedonien Nr. 000003 zum Kabotageverkehr Schweden bzw. alle übrigen EU Länder und Österreich berechtigen würde. Keinesfalls findet daher diese Genehmigung auf die Fahrt mit Beladung in Schweden und Entladung in…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf, vertreten durch HRA, vom 6. November 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Feldkirch Wolfurt, vertreten durch Mag. Hämmerle, vom 8. Oktober 2012, Zl. X, betreffend Eingangsabgaben 2012 entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe…
…als Futter genutzt. Keinesfalls seien diese Einheiten an andere Empfänger in Österreich ausgeliefert worden. In der Beschwerde ergänzt der Bf., dass ein Kabotageverkehr im Einzelnen nicht belegt sei. Gesicherte Feststellungen darüber, ob es zu den dem Bf. angelasteten Binnenbeförderungen überhaupt tatsächlich gekommen ist, und wann…
…wenn nach der Rechtsansicht der Bf. die vorliegende Fahrten-Bewilligung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich Mazedonien Nr. 000003 zum Kabotageverkehr Schweden bzw. alle übrigen EU Länder und Österreich berechtigen würde. Keinesfalls findet daher diese Genehmigung auf die Fahrt mit Beladung in Schweden und Entladung in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 7 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Andreas Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Alois Winklbauer sowie die Laienbeisitzer Mag. Reinhard Brachinger und Leopold Pichlbauer als weitere Mitglieder des Senates in der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Fa. BT, FL, vertreten durch Dr. Michael Brandauer, Rechtsanwalt in FL-9494 Schaan, Liechtenstein, Feldkircherstrasse 2, und in A-6800 Feldkirch, Marktplatz 11, vom 17. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 10…
Keine Veranlassung sieht der Unabhängige Finanzsenat übrigens, dem in der Beschwerde vom 17.1.2008 enthaltenen Antrag auf Vorlage von drei (darin formulierten) Fragen dem EuGH zur Klärung (in einem Vorabentscheidungsverfahren) vorzulegen, weil seinem Dafürhalten nach in diesen entweder keine europarechtlichen Zweifelhaftigkeiten angesprochen werden oder…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die -am 30. Oktober 2008 in ihrem Rechtsbehelfsbegehren eingeschränkte- Beschwerde der VT, ISL, vertreten durch Dr. Bernhard Haid, Rechtsanwalt in 6020 Innsbruck, Universitätsstrasse 3, vom 14. Jänner 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vom 6. Dezember 2007…
…beginnen oder enden) verwendet worden seien, weil mit ihnen im vorliegenden Fall ein Warentransport stattgefunden habe, der im Zollgebiet der Gemeinschaft begonnen habe und auch hier ende (sog. "Kabotageverkehr"). Die von der Bf vorgelegte Fahrtenbewilligung des Bundesministeriums f. Wissenschaft und Verkehr gelte im übrigen lediglich…
…gab er bei dem von der MÜG St. Johann am 10. Juli 2002 festgestellten Kabotageverkehr dem Fahrer unrichtige Frachtpapiere mit, die im Falle einer Kontrolle den verbotenen Inlandstransport verschleiern sollten. Auf Grund des bisher ermittelten Sachverhalts konnte mit einer für die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gem. …
…Verwendung durchgeführt werden, welche im Zollgebiet der Gemeinschaft beginnt und auch endet. Gewerblich verwendete, in einem Drittland zugelassene Fahrzeuge können nur im Rahmen von CEMT-Genehmigungen Beförderungen im Binnenverkehr (Kabotageverkehr) durchführen. Durch das CEMT-Übereinkommen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister vom 11. März 1974 sind…
…Verwendung durchgeführt werden, welche im Zollgebiet der Gemeinschaft beginnt und auch endet. Gewerblich verwendete, in einem Drittland zugelassene Fahrzeuge können nur im Rahmen von CEMT-Genehmigungen Beförderungen im Binnenverkehr (Kabotageverkehr) durchführen. Durch das CEMT-Übereinkommen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister vom 11. März 1974 sind…
…in einem Drittland zugelassene, Fahrzeuge können nur im Rahmen von EMCT/CEMT-Genehmigungen Beförderungen im Binnenverkehr (Kabotageverkehr) durchführen. Durch das EMCT/CEMT Übereinkommen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister vom 11. März 1974 sind Binnenverkehre der in den Vertragstaaten zugelassenen gewerblichen Beförderungsmittel auf der Grundlage eines…
…213 Zollkodex (neben dem obgenannten tschechischen LKW-Lenker bzw. dessen ebenfalls tschechischem Arbeitgeber) der durch den vom Hauptzolallamt Wien als Pflichtverletzung und damit als zollschuldbegründend angesehenen am 26.3.1996 durchgeführten Kabotageverkehr hinsichtlich des betreffenden Sattelzugfahrzeuges gem. Art.204 Abs.1 lit.a) Zollkodfex iVm…
…sorgen hat, dass das Fahrtenberichtsheft mit CEMT-Genehmigung während der gesamten Fahrt mitgeführt wird, wie dies in Deutschland in der "Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr" auszugsweise festgehalten wurde. Zu weiteren Entkräftung des Vorbringens in der Berufung wird noch darauf verwiesen, dass Art…
…notwendige Gemeinschaftslizenz gem. der EWG VO 881/92. • Ferner befugt diese Gemeinschaftslizenz nach Art. 1 der EWG VO 3118/93 zum Kabotageverkehr innerhalb eines anderen Mitgliedsstaates, in dem das Verkehrsunternehmen nicht ansässig ist. Aus Finanzierungsgründen hat sich die F.-Unternehmensgruppe dazu entschlossen, Kraftfahrzeuge in der…
…möglich. Derartige Genehmigungen berechtigen (auch) zur Durchführung von Beförderungen im gewerblichen Güterstraßenverkehr durch Drittlandsfahrzeuge, bei denen Be- und Entladeort in zwei im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft liegenden europäischen Staaten liegen (Kabotageverkehr). Im Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl…
…welche Fahrten gesetzlich zulässig seien, nie auseinandersetzen müssen. Zum Zeitpunkt der Disposition des LKWs habe er den Begriff "Kabotageverkehr" nicht gekannt. Hätte er Kenntnis von den [strafrelevanten] zollrechtlichen Bestimmungen gehabt, hätte er die gegenständliche Fahrteinteilung nie vorgenommen. Erst nach dem Vorfall fanden betriebsinterne Gespräche über…
…auch erklärt worden ist, dass die von ihm bestellten Transitgenehmigungen des Österreichischen Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr keine Berechtigung für einen Kabotageverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft darstellen. Weiters will er sich diesbezüglich bei einem Beamten des Zollamtes Pfunds erkundigt haben, ohne einen Namen nennen…