Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen WP, vertreten durch AT, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 15. März 2005 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
…keine rechtliche Deckung für die vorgenommene Hinzurechnung von Entgelten bieten. Nach Ansicht der Betriebsprüfung würde bei Vereinnahmung eines Teiles des fakturierten Betrages die gesamte Umsatzsteuerschuld entstehen. Damit würde das System der Istbesteuerung ad absurdum geführt. Die Annahme, dass die Steuerschuld unabhängig von der Vereinnahmung entstehe…
…nicht durch sein eigenes Insolvenzverfahren uneinbringlich wird, noch diese Forderung nach Sollgrundsätzen zu erfassen ist. Der Bw. versteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten. Bei der Istbesteuerung führt die Diskrepanz zwischen vereinbarten und vereinnahmten Entgelt nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage (vgl. Ruppe, a.a.O., …
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Berufungswerbers, vertreten durch XA und XB und XC, vom 10. Januar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 15. November 2005 betreffend die Einkommensteuer 1999 bis 2001 und vom 22. Dezember 2006 gegen die Bescheide des…
…da der Bf. der Meinung war, dass wenn er keine Einnahmen erzielt habe, auch die Umsatzsteuer nicht abführen müsse und damit die Sollversteuerung in eine Istversteuerung umgewandelt werde. Er habe daher nicht wissentlich versucht, die Umsatzsteuer der Jahre 1999 bis 2001 zu verkürzen, da ihm…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch WT, vom 17. Juni 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 26. Mai 2009 betreffend Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für den Zeitraum 2005 bis 2007 entschieden: Den Berufungen wird…
…auch keine Steuerschuld kraft Rechnungslegung, sondern eine Steuerschuld kraft Leistung; die Vorsteuern sind abzugsfähig. Zur Frage der Vorläufigkeit: Selbst wenn die Steuererklärung für 2002 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte, während richtigerweise von einer "Sollversteuerung" auszugehen sein sollte, würde sich daraus kein Hinweis…
…hingewiesen. Mit Berufung vom 27.12.2007 bekämpfte die Bw den Umsatzsteuerbescheid 2003 und begehrte eine ersatzlose Aufhebung oder eine erklärungsgemäße Veranlagung. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Frage der Vorläufigkeit: Selbst wenn die Steuererklärung für 2003 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte…
…drei Jahre liegen überschaubar geringe Bemessungsgrundlagen und Zahllasten vor, sodass daraus keine Ungewissheit einer Abgabenpflicht oder des Umfanges einer Abgabenpflicht für 2002 erkennbar ist. Selbst wenn die Steuererklärung für 2002 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte, während richtigerweise von einer "Sollversteuerung" auszugehen sein…
…hingewiesen. Mit Berufung vom 27.12.2007 bekämpfte die Bw den Umsatzsteuerbescheid 2002 und begehrte eine ersatzlose Aufhebung oder eine erklärungsgemäße Veranlagung. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Frage der Vorläufigkeit: Selbst wenn die Steuererklärung für 2002 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte…
…ersatzlose Aufhebung oder eine erklärungsgemäße Veranlagung. Mit Schreiben vom 20.2.2008 verzichtete die Bw auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ab 2002. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Frage der Vorläufigkeit: Selbst wenn die Steuererklärung für 2002 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte…
…2001) liegen überschaubare Bemessungsgrundlagen und Gutschriften oder Zahllasten vor, sodass daraus keine Ungewissheit einer Abgabenpflicht oder des Umfanges einer Abgabenpflicht für 2002 erkennbar ist. Selbst wenn die Steuererklärung für 2002 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte, während richtigerweise von einer "Sollversteuerung" auszugehen sein…
…Ungewissheit des Umfanges der Abgabenpflicht iS von § 200 Abs 1 BAO für das Jahr 2002 erkennbar. Selbst wenn die Steuererklärung für 2002 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte, während richtigerweise von einer "Sollversteuerung" auszugehen sein sollte, würde sich daraus kein Hinweis auf eine…
…keine Ungewissheit der Abgabenpflicht und auch keine Ungewissheit des Umfanges der Abgabenpflicht iS von § 200 Abs 1 BAO für das Jahr 2003 erkennbar. Selbst wenn die Steuererklärung für 2003 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte, während richtigerweise von einer "Sollversteuerung" auszugehen sein sollte…
…überschaubar geringe Bemessungsgrundlagen und eine überschaubar geringe Gutschrift vor, sodass daraus keine Ungewissheit einer Abgabenpflicht oder des Umfanges einer Abgabenpflicht für 2002 erkennbar ist. Selbst wenn die Steuererklärung für 2002 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte, während richtigerweise von einer "Sollversteuerung" auszugehen sein…
…keine Vorsteuern) liegen überschaubar geringe Bemessungsgrundlagen und Zahllasten vor, sodass daraus keine Ungewissheit einer Abgabenpflicht oder des Umfanges einer Abgabenpflicht für 2002 erkennbar ist. Selbst wenn die Steuererklärung für 2002 unter Zugrundelegung einer "Istversteuerung" erstellt worden sein sollte, während richtigerweise von einer "Sollversteuerung" auszugehen sein…
…ist die Berufungswerberin zu 25 % beteiligt. Die Betriebsprüfung wertete die verspätete Abfuhr der Umsatzsteuer infolge Istversteuerung und die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für die KEG als eine aus Gründen der Steuervermeidung betriebene Maßnahme. Der Unabhängige Finanzsenat sieht keinen zwingenden Schluss, in die gewählte Vertragsgestaltung (Rechtsbeziehungen Berufungswerberin…
tätig sind, wird sie daher auch aus diesem Grund für ihre Fahrten von ihrem Wohnsitz zum Ort des Betriebes und zurück das eigene Auto benutzt haben, weil öffentliche Verkehrsmittel nicht zu jeder gewünschten Tageszeit verkehren. Die Gründe für diese unglaubwürdigen Behauptungen liegen einerseits in dem…
…des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist; b) in den Fällen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17) mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind (Istbesteuerung). Wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet (Abs. 1 zweiter Satz, Abs. 1a…
Die Bilanzberichtigung ist somit auch vorzunehmen, wenn die steuerliche Erfassung der berichtigten Bilanzposition (zB Lieferforderung oder Lieferverbindlichkeit) etwa wegen des Eintritts der Bemessungsverjährung nicht mehr möglich ist (VwGH 4.11.1998, 93/13/0186; 17.2.1993, 88/14/0097; 21.10. 1966, 349/66…