BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Dir. Hans-Dieter Salcher und Mag. Dr. Andreas Ratz als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und OMR Dr. Matthias Skopek als weitere Mitglieder des…
… Einkommen 2007: 16.949,72 €, Einkommensteuergutschrift: -1.194,08 €. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber bezog in den Streitjahren 2006 und 2007 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Installateur. In den Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung machte er die Kosten eines zweisemestrigen Lehrganges "Event- & Freizeitmanagement" an der Fachhochschule F…
…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Bw. ist Installateur und erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. In seiner "Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001" wurden vom Bw. unter der Kennzahl 277 u.a…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Installateur, Adresse, vertreten durch Mag. H. Niedermayer WP u. Stb. GmbH, 4780 Schärding, Passauer Straße 13, vom 23. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes ABD, vom 26. November 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG…
…sei ab 17. März 2004 bis 6. Dezember 2005 Geschäftsführer der Fa. Ing. X. Installateur GmbH, also einer juristischen Person gemäß § 18 GmbH-Gesetz zu deren Vertretung berufen gewesen. Sie sei auch verpflichtet gewesen, die Abgaben aus deren Mittel zu bezahlen. Dieser Verpflichtung sei sie…
…wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hat nach Aufgabe seiner nichtselbständigen Tätigkeit als Monteur für Gas-, Wasser- und Heizungsanlagen über Jahre hinweg selbständig als Installateur gearbeitet, ohne den damit verbundenen abgabenrechtlichen Erklärungs- und Zahlungspflichten nachzukommen. Aus diesem Grund wurde der Berufungswerber wiederholt finanzstrafrechtlich belangt…
…angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2000 wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheide wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist als Installateur tätig und erzielt aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Am 31. Juli 2001 brachte der Bw…
… 276 Abs. 7 BAO) das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Installateur und hat zwei Betriebe, nämlich einen Österreich (Betrieb Ö) und einen in Deutschland (Betrieb D), unterhalten. Im…
…es sich um Geschäftsvermittlungen an die Berufungswerberin außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit handeln würde und diese dafür erhaltenen Provisionen der Einkommensteuer zu unterziehen wären. Da diese Vermittlungen zweifelsfrei mit der beruflichen Tätigkeit als Installateure zusammenhängen würden, sei eine Nachversteuerung im Sinne der nichtselbständigen Tätigkeit vorgenommen worden…
…Summe | Behindertenanteil | Fa. H/Planung | 5.500,00 | 5.500,00 | Fa. D/Installateur | 8.482,29 | 5.959,45 | Fa. Hö/Elektriker | 4.680,00 | 1.638,00 | Fa. He/Innenausbau | 18…
…sei am 19. März dieses Jahres verstorben. Er könne sofort nach seiner Entlassung bei der B.GmbH. ein Dienstverhältnis beginnen. Er werde als Installateur dringend für die Instandhaltung der F benötigt. Dies sei erst kürzlich anlässlich eines Freiganges des Bf. mit A, dem Ansprechpartner des…
…herausgestellt habe, dass teilweise noch alte Bleirohre verlegt waren. Dass eine Vermietung von Anfang beabsichtigt gewesen sei, könne durch ein Fax an den damals beauftragten Installateur nachgewiesen werden. Darin sei auf die Fertigstellung der Arbeiten gedrängt worden, um mit der Vermietung beginnen zu können. Die…
…während der Bautätigkeit eine Vermietungsabsicht bestanden habe. Im Zeitpunkt der Leistungserbringung sei die Bw. gegenüber dem Leistenden (Baumeister, Installateur "etc.") nicht als Unternehmer aufgetreten. Das mit 31. Mai 2008 datierte Mietanbot entspreche nicht dem Publizitätserfordernis, da lediglich die Vertragsparteien (die beiden Ehegatten) Kenntnis gehabt hätten…
…zu erläutern und zu belegen, wie und in welchem Ausmaß er den Computer im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Installateur verwendet. Darauf antwortete der Berufungsführer mit Schreiben vom 29. Februar 2012 wie folgt: "Grüezi Finanzsenat, Leider habe ich mit bedauert ihr Schreiben gelesen und…
…zu arbeiten. Dass der Arbeitsort vom Auftraggeber vorgegeben werde, sei selbstverständlich. Wenn der Referent des Finanzamtes einen Installateur beauftrage, gäbe er auch den Einsatzort vor, deswegen sei der Installateur immer noch selbständiger Unternehmer. Als Unternehmer sei er nicht verpflichtet, Arbeitnehmer oder Hilfskräfte zu beschäftigen. Da…
…persönliche Weisung. Auch ein anderer Gewerbetreibender (z.B. Installateur) bekommt den Ort und Umfang seiner Tätigkeit mitgeteilt und wird dadurch nicht zum Dienstnehmer. Auch beim Gewerbetreibenden ist die begleitende Kontrolle üblich und erforderlich. Firma A wird vom Polier des Generalunternehmers kontrolliert (28, 31.1.). Es…
…habe. In seiner Arbeitnehmerveranlagung habe er unter anderem Tagesgelder geltend gemacht, die für Dienstreisen (idR bis 120 km) zustünden, die länger als 3 Stunden dauerten. Als ausgebildeter Installateur und Lüftungstechniker sei er ab 15. Oktober 2007 von seinem Arbeitgeber an die Fa. c, ausgeliehen worden…
…Kinder als alleiniges Kriterium für die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht ausreiche. Die Begründung einer ständig wechselnden Arbeitsstätte (Baustelle) als Installateur stelle des weiteren nur dann eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Wohnsitzes dar, wenn weitere (dritte) Wohnsitze am Einsatzort von mehr als 120 Km…
…und Zeitwert der einzelnen Gegenstände. Mit Schriftsatz vom 28. Mai 2008 übermittelte der Bw "exemplarisch" zwei Rechnungen der Firma L (€ 1.394,59 und € 640,00) sowie eine der Firma Installateur (€ 11.524,15), alle vom Oktober 2003. Mit angefochtenem Bescheid vom…