Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Mag. Eva Woracsek und die weiteren Mitglieder Mag. Andreas Stanek, Stefanie Toifl und Michael Fiala im Beisein der Schriftführerin Christina Seper über die Berufungen des Bw., Zimmereiunternehmen, OrtBw., AdrBw., vertreten durch VertreterBw., Wirtschaftsprüfer, VertreterAdr., gegen die…
…die Berufung abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist Hauptschullehrerin und beantragte im Zuge der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für die Jahre 2001 und 2002 unter anderem Aufwendungen für den Lehrgang "Unternehmerischer Innovationspool mit weiblichen Zügen", veranstaltet von der "Steirischen Vulkanland Regionalentwicklungs GmbH" und dem WIFI…
…Vorgelegt wurden Kopien folgender Unterlagen: Studienbestätigung der Wirtschaftsuniversität C über die Meldung der Tochter der Bw. als ordentliche Studierende der Studienrichtung 066 957 Masterstudium Strategy, Innovation, and Management Control im Wintersemester 2012/13. Bestätigung vom März 2010, wonach A B im Herbstsemester (1.September - 18…
…waren zu gleichen Teilen die BU Privatstiftung und die GI Privatstiftung. Im Gesellschaftsvertrag ist folgender Unternehmensgegenstand genannt: -die Verwaltung von Beteiligungen im Innovations- und Technologiebereich -das Management der Beteiligungen und deren Gesellschaft -der Abschluss aller zur Erreichung des Gesellschaftszweckes erforderlichen Geschäfte; die Gesellschaft ist berechtigt…
…Vorhabens" übertitelte Vereinbarung, mit auszugsweise folgendem Inhalt: "Präambel Im Rahmen des DtA-Technologie-Beteiligungsprogramms übernimmt die T Beteiligungen zur Finanzierung von Vorhaben in der Frühphase, von Innovationsvorhaben und von Vorhaben der Exit-Finanzierung im Sinne der Beteiligungsgrundsätze dieses Programms, die Bestandteil dieses Vertrages sind. § 1…
…in weiterer Folge von der Z- eine Rechnung erhalten, die einerseits Gebühren nach der einschlägigen Gebührenverordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie und andererseits Gebühren nach dem Gebührengesetz ausweist. 4. Informativ darf ich mitteilen, dass ich hinsichtlich der Gebühren nach der ACGV einen Antrag…
…GmbH. Mit Bescheid vom 19.9.2008 habe das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Bewilligung zur Durchführung der oben genannten Teilprojekte erteilt. Zweck dieses Gesamtprojektes: Bei der derzeitigen in der Nähe der Wirtschaftszone O. /N S vorhandenen Autobahnauf- und abfahrt N S handle…
…für Verkehr, Innovation und Technologie im Jahr 2008 bewilligt worden und im Mai 2010 sei die gesamte Anschlussstelle für den Verkehr freigegeben worden. Bei der schon zuvor vorhandenen Autobahnauffahrt und -abfahrt "A." handle es sich um einen Anschluss an die Bundesstraße westlich der Wirtschaftszone. Aufgrund…
…33333 verwendet. Für die Fahrt durch Österreich benutzte die Bf. eine vom österreichischen Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für die Firma Trgo-Prijevoc d.o.o., HR-Krizevci, ausgestellte Fahrtengenehmigung für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr Österreich-Kroatien mit der Nr. 44444. Im mitgeführten CMR-Frachtbrief…
…bekannt, dass die Veranstaltung der Kundenbindung gedient habe. Zu den Terminen 15. Und 16.Juni 2011 seien jeweils Talkgäste zum Thema Innovation eingeladen worden. Diese Gespräche seien von einem Fernsehmoderator moderiert worden. Die Einladungen seien ausschließlich an Bankkunden in Begleitung höchstens einer Person ergangen. Die…
…zur Gänze erfüllt. Im Zuge des Berufungsverfahrens wurde zudem eine Bestätigung vorgelegt, dass das Kraftfahrzeug in die vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie approbierte Liste für historische Fahrzeuge eingetragen ist, und vorgebracht (Schreiben vom Oktober 2010), das Modell weise Neuerungen wie Schalensitze, Gangschaltung am…
…Sitz des Unternehmens bleiben, auch wenn das Firmenfahrzeug von einem Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz in Österreich gelenkt werde. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie empfehle, dass der österreichische Mitarbeiter ein Schreiben des ausländischen Unternehmens mitführen solle, mit welchem das Unternehmen bestätige, dass der österreichische Mitarbeiter…
…Sitz des Unternehmens bleiben, auch wenn das Firmenfahrzeug von einem Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz in Österreich gelenkt werde. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie empfehle, dass der österreichische Mitarbeiter ein Schreiben des ausländischen Unternehmens mitführen solle, mit welchem das Unternehmen bestätige, dass der österreichische Mitarbeiter…
…Sitz des Unternehmens bleiben, auch wenn das Firmenfahrzeug von einem Mitarbeiter mit Hauptwohnsitz in Österreich gelenkt werde. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie empfehle, dass der österreichische Mitarbeiter ein Schreiben des ausländischen Unternehmens mitführen solle, mit welchem das Unternehmen bestätige, dass der österreichische Mitarbeiter…
… 2 Kabotagekontrollverordnung, worin es um das Verfahren zur Ausgabe der Kontrollblätter geht, eine Frist, innerhalb welcher vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie diese auszugeben sind, gar nicht erwähnt bzw. genannt ist. Vielmehr wird darin allerdings darauf hingewiesen, dass der genannten ausstellenden Behörde gegenüber bestimmte…
…gelegten Jahresabschlusses samt Anhang und Übermittlungsprotokoll) ersichtlich. Unser Mandant ist als Geschäftsführer des AsGE bemüht, durch Innovation und verschiedene Events dem ständigen Rückgang an KBesuchern - dieser ist nicht nur beim AGE festzustellen, sondern auch bei anderen Ks - entgegenzuwirken. Die temporäre Aussetzung der Mietenforderung zur Vermeidung…
…BGBl. Nr. 253/1957 idgF) erlassen wurde. Mit 1. Juni2006 ergab sich eine grundlegende Änderung dieser Vorschriften durch die Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über das Zivilluftfahrt-Personal (Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 - ZLPV 2006; BGBl. II Nr. 205/2006). Der hier zu beurteilende…
…Am 4. Dezember 2002 bestätigte das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie unter der GZ. 123456 nach Rücksprache mit X.Y., dass für Österreich lediglich die CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333 und 4444 gültig sind und übermittelte eine Auflistung aller im Jahre 2002…
…Am 4. Dezember 2002 bestätigte das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie unter der GZ. 123456 nach Rücksprache mit X.Y., dass für Österreich lediglich die CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333 und 4444 gültig sind und übermittelte eine Auflistung aller im Jahre 2002…
…Am 4. Dezember 2002 bestätigte das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie unter der GZ. 123456 nach Rücksprache mit X.Y., dass für Österreich lediglich die CEMT-Genehmigungen mit den Nummern 3333 und 4444 gültig sind und übermittelte eine Auflistung aller im Jahre 2002…