…einem derartigen Fall lediglich der Inhaber des Zollverfahrens, also das drittländische Fuhrunternehmen (im vorliegenden Fall die Fa. BT in Schaan, Liechtenstein) Zollschuldner ist. (Dies würde übrigens selbst dann zutreffen, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig vorgenommen hätte.) Denn beim Verbringen des Beförderungsmittels in das Zollgebiet…
…jene Person, die durch die Anmeldung zur Überführung von Waren in das Zolllagerverfahren verpflichtet wird. Der Einlagerer ist Inhaber des Zollverfahrens gem. Art. 4 Nr. 21 ZK und verantwortlich dafür, dass die Pflichten, die sich aus der Überführung in das Zollverfahren ergeben, erfüllt werden. Folglich…
…lit.a), Art.220 Abs.1 ZK gegründete) Abgabenbescheid des Zollamtes Linz vom 1.6.2004 lautet- für die Anmelderin (als Inhaberin des Zollverfahrens) die Eingangsabgabenschuld nach Art.203 ZK hinsichtlich der in Rede stehenden (tatsächlich in den zollrechtlich freien Verkehr gelangten) Ware entstanden. (sh…
…welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der vorübergehenden Verwahrung einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Artikel 96 ZK: (1) Der Hauptverpflichtete ist der Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat a) die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter…
…welche die Verpflichtungen einzuhalten hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Gemäß Art. 96 ZK ist der Hauptverpflichtete Inhaber des externen gemeinschaftlichen Versandverfahrens. Er hat die Waren innerhalb der vorgeschriebenen Frist unter Beachtung der von den Zollbehörden zur Nämlichkeitssicherung getroffenen Maßnahmen unverändert…
…zu erfüllen hat, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben. Im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren kann neben dem Hauptverpflichteten als Verfahrensinhaber gemäß Artikel 96 Absatz 1 ZK auf den Warenführer zurückgegriffen werden, wenn er die…
…wäre eine Haftung somit ausgeschlossen. Damit würde jedoch der Sinn des Versandverfahrens verloren gehen, das Sicherheit dafür bietet, dass auch für Waren, die nicht unmittelbar nach ihrem Eintritt in das Zollgebiet der Gemeinschaft einem Zollverfahren zugeführt werden sollen oder können, die auf den Waren lastenden…
…weggebracht wurden. Es geht daher nicht darum, die Bf. als Inhaber des Zolllagerverfahrens ,dafür zollschuldrechtlich zur Verantwortung zu ziehen, dass Nichtgemeinschaftswaren (zunächst) unter Missachtung der gebotenen Gestellungspflicht und ohne Abgabe einer Zollanmeldung zum nächsten Zollverfahren aus dem Zolllager entfernt wurden, sondern darum, dass die Bf…
…hat. Nach der Reinigung des Tankwagens wurde das Fahrzeug in Krems wiederum für einen Gütertransport in die BRD beladen. Bei der Kontrolle durch die Zollorgane konnte der Bf. keine CEMT-Bewilligung vorlegen. Nach Art. 4 Z 21 ZK ist Inhaber des Zollverfahrens die Person, für…
…Im Sinne des Abs. 3 leg.cit. ist Zollschuldner die Person, welche die Pflichten zu erfüllen hat, die sich aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahren ergeben. Im Sinne der Artikel 89 Abs. 1,118 ZK sowie 496g ZK-DVO ist vom Inhaber des Verfahrens der…
…im fraglichen Zeitraum und ist im Sinne der Bestätigung des M.F. vom 19. März 2004 ein nach den in Slowenien geltenden Vorschriften selbständiger Transportunternehmer und zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt. Wie oben dargestellt, wurde der Bf. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung…
…jedoch im Binnenverkehr eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. Nach Art. 4 Z 21 ZK ist Inhaber des Zollverfahrens die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung…
…ist entgegenzuhalten: Zollschuldner nach Art.204 Abs.3 Zollkodex ist der Inhaber des Zollverfahrens, also das drittländische Fuhrunternehmen, und zwar selbst dann, wenn der Fahrer den Binnentransport eigenmächtig vorgenommen hätte. Denn beim Verbringen des Beförderungsmittels in das Zollgebiet führt der Fahrer dieses regelmäßig für Zwecke…
…der (wie im vorliegenden Fall) das dem Transport zugrunde liegende Rechtsgeschäft mit detaillierten Regelungen abschließt, den Antrag auf Durchführung des Zollverfahrens bei der Zollbehörde stellt, die Warenbeförderung auf seine Rechnung durchführen lässt und sich für die Abwicklung eines von ihm ausgewählten Erfüllungsgehilfen bedient. Es ist…
…jedoch im Binnenverkehr eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. Nach Art 4 Z 21 ZK ist Inhaber des Zollverfahrens die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung…
…eine Zollanmeldung abzugeben, abgegeben werden. Gemäß Art. 138 ZK wird die Bewilligung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung auf Antrag der Person erteilt, welche die Waren verwendet oder verwenden lässt. Inhaber des Zollverfahrens ist die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, oder die Person…
…im fraglichen Zeitraum und ist im Sinne der Bestätigung des M.F. vom 19. März 2004 ein nach den in Slowenien geltenden Vorschriften selbständiger Transportunternehmer und zur Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen befugt. Wie oben dargestellt, wurde der Bf. Inhaber des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung…
…jedoch im Binnenverkehr eingesetzt werden, sofern die im Bereich des Verkehrs geltenden Vorschriften, insbesondere diejenigen betreffend die Voraussetzung für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. Nach Art. 4 Z 21 ZK ist Inhaber des Zollverfahrens die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung…
…145 des Zollkodex unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden kann, der Umstand, dass bei der vorübergehenden Verwahrung dieser Ware oder bei der Inanspruchnahme eines anderen Zollverfahrens vor ihrer Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr…
…August 2002, als Reisenden in Österreich zur Beförderung nach Frankreich aufgenommen wurden. Als Inhaber des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung sei die Bf. Zollschuldner. Artikel 555 Absatz 1 Buchstabe a) ZK-DVO definiere den Begriff der "gewerblichen Verwendung" als die Verwendung eines Beförderungsmittels im Zusammenhang mit…